Kindergeldkasse will rückwirkend Bewerbungsnachweise, die besitze ich nicht mehr. Was tun?

Hallo, nach meinem Abitur hatte ich ein FSJ , diese jedoch aus diversen Gründen wieder abgebrochen. Danach wollte ich eine Ausbildung machen, hab jedoch erst im Jahr 2013 eine Stelle bekommen und bin jetzt mit der Ausbildung fertig. Dazwischen hatte ein Jahr leerlauf, indem ich aber die ganze Zeit als ausbildunssuchend beim AA gemeldet war. In der Zeit wollte weder das AA noch die Kindergeldkasse jemals einen Nachweis von mir haben, dass ich mich auch um eine Stelle bemüht habe.

JETZT bekam ich Post, dass ich nochmal die gesamte Zeit NACH meinem Abitur erneut nachweisen müsse. Ich hab also nochmal eine Kopie von meinem Ausbildungsnachweis, Nummer unter der ich beim AA gemeldet war erneut eingereicht.

Jetzt kam erneut ein Breif von der KGKasse, dass beim AA keine Unterlagen mehr von mir vorliegen und ich jetzt nachweisen soll, dass ich mich auch wirklich um einen Ausbildungsplatz bemüht habe.

Das Problem ist, dass ich nach 3 Jahren die ganzen Bewerbungsschreiben, Absagen mittlerweile entsorgt habe. :( Ich hatte mit sowas einfach nicht mehr gerechnet!

Ich bin jetzt dabei eine Liste zu erstellen wo ich mich beworben habe und wie die Reaktionen waren. Soweit ich mich eben noch an alles erinnere. In einem Jahr war das einiges. Aber reicht sowas wohl? Die Betriebe werden ja so lange auch nicht meine Bewerbungen aufbewaren, egal ob schriftilich oder elektronisch, oder?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder Ratschläge oder weiß was konkretes?

Bewerbung, Ausbildung, Arbeitsamt, Kindergeld, Ausbildungssuchend, Rückforderung
Wie verhält es sich mit Betreuungsunterhalt?

Hallo zusammen, meine Frage kommt aus Sicht des Vaters: Meine ehemalige Freundin bekommt ein bisschen Wohngeld, weil sie nur ein geringfügiges Einkommen hat zurzeit. Unser Sohn geht bedingt durch ihre Berufstätigkeit schon zur Kita. Dadurch, dass sie also staatliche Leistungen erhält, erfolgt die Forderung über den Unterhalt durchs Jobcenter und nicht durchs Jugendamt. Bisher hatte ich ein Einkommen von knapp über 1.600 netto (relevant für die Berechnung). Kindesunterhalt habe ich 288 Euro bezahlt. Nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 2015) hätten es aber 333 Euro abzüglich hälftiges Kindergeld sein sollen. Also in etwa 240 Euro. Habe ich demnach also bisher schon zum Kindesunterhalt auch Betreuungsunterhalt gezahlt? Ich habe vom Jobcenter nur eine Gesamtforderung erhalten und das Wort Betreuungsunterhalt gestern zum ersten Mal gehört. (Die Forderung kommt nicht von meiner ehemaligen Partnerin) Wir pflegen noch einen guten Kontakt zueinander und sprechen auch über solche Dinge. Auch sie wusste nichts davon. Kann man Betreuungsunterhalt also auch bekommen, wenn man es nicht explizit beantragt?

So, zurück zum Betrag 288 Euro. Wenn also 240 Euro Kindesunterhalt waren, dann sind 48 Euro Betreuungsunterhalt oder möglicherweise eben etwas anderes. Jetzt komme ich auf das Thema, weil ich eine Gehaltserhöhung bekommen habe. Ab jetzt stehen knapp 2.000 Euro netto zur Berechnung. Gebe ich nun mein Einkommen und das der Mutter bei einem Onlinerechner für Unterhalt ein, so werden aus 48 Euro Betreuungsunterhalt plötzlich 430 Euro. Damit ist der von mir zusätzlich zu zahlende Unterhalt größer als meine netto Gehaltserhöhung. Kann das sein? Aus derzeit insgesamt 288 Euro sollen 732 Euro werden. Hat sie Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn unser Sohn zur Kita geht und sie einer Vollzeittätigkeit nachgeht? Und kann man ihr das Wohngeld streichen, wenn ihr Gesamteinkommen plötzlich höher ausfällt durch den Betreuungsunterhalt?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Dankeschön!

Kinder, Unterhalt, Alimente, Betreuungsunterhalt, Ex-Freundin, exfrau, Kindergeld, Kindesunterhalt, Sozialleistungen
Nach dem abi 2 minijobs; bekomme ich noch Kindergeld und bleibe ich familienversichert?

Ich beende im Sommer die Schule und habe meine schriftlichen Prüfungen bereits hinter mir. Um mein Work und Traveljahr in Neuseeland zu finanzieren, wollte ich für 4-5 Monate arbeiten gehen.

Ich habe bereits einen Arbeitsvertrag bei einem Cafe. Dort verdiene ich leider nicht mehr als 272 € im Monate. Da mir das nicht reicht und ich nicht all zu lang arbeiten gehen möchte, habe ich mich bei McDonalds beworben und bekomme zusätzlich noch 450€ im Monat. Ich weiß, dass das die Grenze einer geriengfügigen Beschäftigung überschreitet und dass man das ja sozusagen als Midijob ansehen kann.

Jetzt ist meine Frage, da meine Eltern schon ab Juni 2016 kein Kindergeld mehr bekommen würde, ob ich irgendwas dafür tun könnte, dass uns weiterhin Kindergeld bezahlt wird. Ich habe überlegt mich als ausbildungssuchende beim Arbeitsamt zu melden und abgelehnte bwerbungen vorzuzeigen. Aber geht das überhaupt, wenn ich denn mehr als 450€ im Monat verdiene ?

und meine Familienversicherung endet auch mit meinem 18. Lebensjahr. Ich habe mich schon durch viele Foren geschlagen und keine genaue Antwort bekommen, da manche sogar während ihres Work and Travel Jahres weiterhin familienversichert geblieben sind aber andere hingegen sich eine eigene Krankenkasse suchen mussten. Zudem könnte ich bei meiner Familienversicherung (SalusBkk) einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Da ich aber wie gesagt mehr verdiene, würde ich doch auch nicht mehr versichert sein, oder ?

es ist nicht so, dass ich faul bin und mich mit dem ganzen Thema hier nicht auseinandersetzen würde, aber ich sehe bei der ganzen Sache mit dem Kindergeld und den Versicherungen (dazu würde noch die Steuergelder kommen, die dann von meinem Lohn abgezogen werden, aber soweit ich weiß, bekomme ich die Steuergelde am Ende des jahres wieder, da ich ja nicht die 5400 € im Jahr überschritten werde) einfach nicht durch. Ich freue mich über jede Antwort :)

Minijob, Familienversicherung, Kindergeld, Sozialversicherung, Work and Travel
Mutter Kind Heim welche Gelder stehen mir zur verfügung?

Hallo, ich bin 15 Jahre als und bin in der 15 ssw.

Ab dem 7. Monat soll ich vom Jugendamt aus in ein Mutter Kind Heim gehen. Ich habe in 2Wochen einen Termin in 2 Heimen die ich mir dann anschauen kann und auch Fragen stellen kann. Allerdings habe ich jetzt schon wichtige Fragen.

Was für Gelder stehen mir zu? Wenn ich meine Schule weiter mache steht mir Sozialgeld zu oder wird es eventuell vom Heim genommen oder vom Jugendamt? Wie sieht es denn mit meinem Kindergeld aus und dem Kindergeld meines Kindes? Meine Mutters Freundin war vor sehr langer Zeit in einem Mutter Kind Heim und sie meinte sie hat Arge Geld bekommen, Ihr Kindergeld und das ihres Kindes, Elterngeld,Bekleidungsgeld und Unterhalt vom Staat oder Jugendamt ich weiß es jetzt nicht genau aufjedenfall sollen es 300€ gewesen sein und die hat sie bis zum 6. Lebensjahr bekommen ich weiß jetzt nicht genau welches Geld das ist.

Hat man da wirklich so viel Geld zur verfügung?

Allerdings habe ich im Internet gelesen, dass das Kindergeld vom Jugendamt eingenommen wird. Sozialgeld auch. Das Elterngeld bekomme ich sollen aber nur 100-150€ sein und dann 33€ Bekleidungsgeld für das Kind, falls ich Bekleidungsgeld brauche muss ich es beantragen.

Ich finde 200€ für 2 Personen ziemlich wenig... Miete und Möbel muss ich glaube ich ja nicht bezahlen.. Aber Lebensmittel und Hygieneartikel kosten heutzutage auch sehr viel.

Wenn jemand Erfahrungen damit hat bitte mir Erklären.

Und Falls es wirklich so wenig Geld ist, habe ich nicht eine Chance irgendwie eine eigene Wohnung zu kriegen? Dann würde ich ja die ganzen Gelder bekommen die oben genannt wurden oder?

Oder wenn ich irgendwie falls möglich zuhause bleiben kann. Welches Geld steht dann mir zu ? Was meiner Mutter? Was wird abgerechnet vom Amt? Meine Mutter ist alleinerziehend und hat mit mir zusammen 4 Kinder die bei ihr wohnen. Sie bekommt Sozialgeld und Kindergeld und das wird schon oft schwer bei uns.

Ich bitte um Hilfe. Und ernstgemeinte Hilfe bitte.

Kinder, Wohnung, Geld, Schwangerschaft, Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente bei einem verheirateten und behinderten Kind?

Hallo liebe Community,

ich habe eine etwas umfangreichere Frage, zu welcher ich schon einiges im Internet gelesen habe, aber trotzdem noch nicht wirklich bescheid weiß. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Meine Lebensgefährtin ist 20 Jahre alt und befindet sich gerade in einer schulischen Ausbildung. Außerdem ist sie Halbwaise und aufgrund ihrer körperlichen und seelischen Behinderung zu 50% schwerbehindert. Seit 1 1/2 Jahren ist sie bereits aufgrund ihrer Behinderung arbeitsunfähig geschrieben und kann somit seit 2015 ihrer Ausbildung nicht nachgehen. Damit sie jedoch krankenversichert ist, besteht das Ausbildungsverhältnis in Absprache mit der Berufsschule immer noch. Dies ändert sich jedoch mit dem Ende des Schuljahres, was mich zu der folgenden Problematik führt. Bisher bezieht sie noch finanzielle Mittel aus ihrem Kindergeld und der Halbwaisenrente, da sie sich noch laut Unterlagen in einer Ausbildung befindet. Der Anspruch auf BaföG ist bereits seit mehreren Monaten erloschen, da die Langzeitkrankheit vorliegt. Durch den Ablauf des Ausbildungsverhältnisses endet jedoch vorerst jeder Anspruch auf finanzielle Hilfen. Foglich müsste sie sich ab Juli/August 2016 bei der Agentur für Arbeit, als arbeitslos/suchend melden. Dies ist jedoch nicht möglich, da sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage ist einer Ausbildung oder Arbeit nachzukommen. Daher möchten wir herausfinden, ob wir für sie aufgrund ihrer Behinderung weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente geltend machen können.

Kindergeld: "Sollte es sich bei einem Kindergeld berechtigtem Kind um ein Kind mit Behinderung handeln, so wird das Kindergeld über das 18. Lebensjahr und auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt, sofern das Kind aufgrund einer Behinderung nicht selbst in der Lage ist, für seinen Unterhalt aufzukommen und sein Leben aus eigener Kraft zu bestreiten."

Halbwaisenrente: "Behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben ebenfalls Anspruch auf Waisenrente. In diesem Fall wird die Waisenrente so lange auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt wie die Behinderung vorliegt und deswegen ein selbstständiger Unterhalt nicht möglich ist."

Die allgemeinen Forumlierungen der Gesetzeslage ist in beiden Fällen nahezu identisch. Folgendes kommt jedoch noch zum Sachverhalt hinzu:

Wir werden im kommenden Monat heiraten . ;) Dies hat nebenbei die positive Auswirkung, dass ich sie in meine Familienversicherung aufnehmen kann. Damit wäre der versicherungstechnische Aspekt vorerst geklärt. Diese Heirat hat jedoch auch Auswirkungen auf den Anspruch auf Kindergeld, wodurch mein Einkommen einbezogen wird, da ich laut Familienkasse unterhaltspflichtig werde. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az.: III R 22/13 vom 17.10.2013 haben Eltern für ihre verheirateten Kinder in Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag ohne Einschränkungen einen Kindergeldanspruch.

Behinderung, Halbwaisenrente, Kindergeld
Sixt Neuwagen mit 1100€ im Monat (Unterhalt, Kindergeld, 450€ Job) finanzieren?

Kurz zu meiner Situation. Ich bin 19 Jahre alt, wohne mit meiner Freundin zusammen im Haus ihrer Eltern und habe aus einem 450€ Job, Unterhalt und Kindergeld, monatliche Einkünfte in Höhe von 1100€. Meine laufenden Kosten beschränken sich auf 150€ Miete und einen 35€ Handyvertrag. Da sich ihre Eltern sehr gut um mich kümmern habe ich ansonsten keinerlei Kosten. Um nicht den Rahmen zu sprengen erkläre ich nicht im Detail warum es ein Neuwagen werden soll. Mein Wunschauto ist ein Seat Ibiza für den ich auch schon ca. 7000€ gespart habe. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate mit einer jährlichen Laufleistung von 20.000 Km. Bei einer Anzahlung von 6400€ (30%) beträgt die monatliche Rate inkl. Vollkasko, Transportkosten und Zulassung nur 115€. Am Ende der Vertragslaufzeit beträgt der Kaufpreis noch 10870€. Abzüglich meiner laufenden Kosten und der monatlichen Rate blieben mir also 800€. Um den Kaufpreis aufbringen zu können, muss ich mindestens 300€ jeden Monat sparen. Ich dachte allerdings eher an 400€ womit ich den Kaufpreis schon nach 27 Monaten zusammen hätte. Mir blieben also immernoch 400€ für Benzin, eventuelle Reparaturen und persönlichen Luxus. Jetzt stellt sich die Frage ob das Sixt bzw. die Bank genau so sieht. Leider habe ich nicht die Möglichkeit meine Eltern zu fragen ob sie den Vertrag übernehmen und von mir monatlich die Rate kassieren. Ich suche also eine andere Möglichkeit bzw. möchte gerne wissen wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass mein Antrag bewilligt wird. In aller letzter Instanz könnte ich mit den Eltern meiner Freundin über eine Bürgschaft reden. Das möchte ich aber lieber so lange es geht vermeiden. Bitte vermeidet Aussagen wie "Kauf dir einen guten gebrauchten". Danke auf jeden Fall schonmal im vorraus.

Unterhalt, Finanzieren, Finanzierung, Kindergeld, Neuwagen, SIXT
Muss ich ,meinem Sohn Kleidung kaufen, wenn er mich besucht?

Meine Ex-Frau bekommt von mir monatlich 346 Euro Unterhalt + ca 190 Euro Kindergeld (insg.536 Euro) für meinen 8 jährigen Sohn. Meine Ex Frau geht Vollzeit arbeiten und verdient ca. 2200 Euro im Monat. Dazu hat sie einen Nebenjob wo sie sich ein Taschengeld dazu verdient. Weiter lebt sie in einem eheliechem Verhältnis mit ihrem Freund. Der bringt auch nochmal ca. 2500 Euro nach Hause. Alle leben unter einem Dach! Ich hole meinen Sohn ab, so oft ich kann und ich fahre eine Strecke von (eine Fahrt) 15 Km. Er bleibt meisten mind. 4 Tage bei mir in der Woche. Ich hole ihn aus der Schule und bringe (15Km) in die Schule. Urlaube werden von mir mit meinem Sohn selbst finanziert. Er hat ein eigenes Zimmer ( für eine größer Whonung, drei statt zwei Zimmer =mehr Miete und Nebekosten) bei mir und verbraucht natürlcih auch Strom, Wasser, Lebensmittel etc. Weiter bezahle ich GERNE alle aktivitäten in der Freizeit für mich und meinen Sohn. Wenn mal was fehlt in der Schule oder mal Medikamente oder Hygieneartikel gekauft werden müssen zahle ich das auch. Bis hier hin juckt mich das alles nicht. Ich mache es gerne für meinen Sohn. Obwohl ich manchmal an eine gerechte finanzielle Aufteilung zweifel. Aber jetzt dreht sie wieder am Rad und behauptet aus eine Meinungsverschiedenheit heraus, dass ich jetzt auch die Kleidung, die er bei mir trägt, selbst besorgen und bezahlen soll. Ich bin ratlos! Was kann ich tun? Stimmt das? Geht das einfach so?

Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhalt, Familienrecht, Jugendamt, Kindergeld
11te Klasse Gymnasium (NRW)Abbrechen und FSJ beginnen.... Problem (habe Mittlere Reife)? Muss ich Bußgeld bezahlen? Bekomme ich Kindergeld?

Hey Liebe Community,

Die eigentliche Frage steht ja schon oben, aber da gibt es noch einige Sachen.
So erst mal zu mir:
Ich habe im Sommer 2014 meinen Realschulabschluss mit Qualifikation absolviert und wusste nicht was für eine Ausbildung ich beginnen sollte also bin ich auf ein Gymnasium gegangen... Größter Fehler meines Lebens.
Zurzeit bin ich in der 11. Klasse(musste dort die 10./EF wieder machen) und es läuft wirklich von Anfang an schief. Ich wollte schon nach dem ersten Jahr gehen und eine Ausbildung machen, doch da hat das leider nicht geklappt. Nun habe ich eine Stelle für ein FSJ bekommen, das ich am 1.8 beginne.
Meine Problem:
Ich möchte die Schule am liebsten jetzt direkt verlassen abbrechen was auch immer. Ich weis es ist nicht mehr viel bis zum Sommer aber ich schwänze eh ganze zwei und meine Noten liegen immer unter 3!!! Jetzt bitte nicht ankommen mit ich sollte weiter machen, ich hab mich schon lange entschieden. Also und vor paar Wochen bin ich 18 geworden und ich möchte gerne die Schule sofort abbrechen ABER OHNE BUßGELD ZAHLEN ZU MÜSSEN. Und ich habe auf der Seite vom Arbeitsamt gelesen, dass man in einer Übergangszeit von 4 Monaten Kindergeld bezahlt bekommt also 4 Monate vor FSJ Beginn.
Wenn ich jetzt abbreche, hätte es irgendwelche folgen wie Bußgeld oder Entzug des Kindergeldes ? Und was ist mit Berufsschulpflicht?

Danke im Voraus!

Schule, Bußgeld, Freiwilliges Soziales Jahr, Gymnasium, Kindergeld, abbrechen
Nach Schulabschluss 1 Jahr Pause (Praktikum/Kindergeld)?

Guten Abend, ich wollte hier mal fragen wie das ist, wenn man nach seinem Schulabschluss 1 Jahr "Pause" machen möchte?

Die Praktika in der Schule haben mir noch nicht ganz geholfen, den perfekten Ausbildungsplatz zu suchen. Also habe ich mir gedacht, mache ich nach meinem Schulabschluss erstmal 1 Jahr lang "Pause". In dieser Zeit würde ich dann aber mehrere Praktika machen um Erfahrung zu sammeln und vielleicht auch mein Traumberuf zu finden. Jedoch stellen sich mir nun folgende Fragen:

Ist es überhaupt erlaubt, ein Jahr lang Praktika zu machen und dafür keine schulische Fortbildung oder Ausbildung zu tätigen? Es gilt ja nur als Lücke im Lebenslauf, wenn man wirklich gar nichts macht. Doch das wäre ja nicht der Fall. Darf das Kind diesen Schritt selbst bestimmen oder müssen die Eltern das entscheiden?

Wie läuft das dann mit Kindergeld ab? Würde man noch Kindergeld bekommen, wenn man nachweisen kann, Praktika getätigt zu haben? Es ist ja glaubig so, dass man nach 4 Monaten, wenn man nichts nachweisen kamn, kein Kindergeld bekommt? Doch wie ist das in diesem Fall?

Würde mich gerne über eine nette und ausführliche Antwort freuen. :) Ich möchte dieses Jahr nur machen, weil ich keine Ausbildung starten möchte, die mir im Endeffekt nicht gefällt. Danke für's lesen!

PS: Ich bin 17 Jahre alt und werde im August 18. (Falls es wichtig ist :P)

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Muss meine Mama Kindergeld beantragen oder ich?

Hallo ihr Lieben. Ich bin 18 Jahre alt, und wohne nicht mehr Zuhause. Meine Mama hat im Dezember einen Antrag auf Kindergeld bekommen, den sie ausfüllen sollte, damit ich weiterhin Kindergeld bekomme. Allerdings hat sie dies nicht getan, da sie der Meinung ist, dass ich das Kindergeld selber beantragen muss, da ich ja 18 bin. Nachdem sie mir dies gesagt hat, (ich habe mich sehr darüber gewundert) habe ich sofort bei der Kindergeldstelle angerufen und dort gefragt wie das Ganze abläuft mit dem Beantragen. Die Dame am Telefon sagte mir aber, dass ich selber kein Kindergeld beantragen kann, sondern meine Mutter dies tun muss. Ich könne lediglich einen Abzweigungsantrag stellen, indem meine Mutter aufgefordert wird, den Antrag für mich auszufüllen. Gesagt, getan. Meine Mutter hat mir dann noch netter Weise geschrieben, dass ja noch gar keine Aufforderung bei ihr angekommen sei. Was ich sowieso ziemlich dämlich finde, sie kann den Antrag doch einfach ausfüllen und fertig ist. Kein Drama und Stress für mich. Vor allem bin ich wirklich auf das Geld angewiesen!!!! Nun hat mein Vater mit meiner Mama telefoniert (meine Eltern sind geschieden) und die ist immer noch der Meinung ich müsse das alles selber ausfüllen, beantragen, etc. Ich habe meinem Vater natürlich vorab alles erzählt. Nun ruft er mich heute an, erzählt mir, dass ich das alles selber machen muss. (Die Worte hat er aus dem Telefonat mit meiner Mutter) Ich habe ihm erzählt dass ich mit einer Dame von der Kindergeldstelle telefoniert habe, und die mir die Info gegeben hat, dass ich selber nichts beantragen kann. Mein Vater meinte, ich soll ihm den Namen und die Telefonnummer geben. (Ja klar, als ob ich das noch weiß, und bei einer 0800 Nummer bekommt man sowieso nie die selbe Person, also wird er eh mit wem anders reden) Er meinte: Ich werde dort morgen anrufen und nachfragen. Sollte sich rausstellen, dass du gelogen hast, und du das selber beantragen musst, werde ich dir den Unterhalt streichen. In der Situation kann er das, da ich vor kurzem meine Ausbildung abgebrochen habe, und nun auf der Suche nach einer Ausbildung bin. (Vor 01.08. werde ich wahrscheinlich sowieso nicht anfangen können) Ich habe nun total Angst, dass sich am Ende was total falsches rausstellt und er mir wirklich den Unterhalt streicht. Wie sieht es aus, müssen volljährige Kinder ihr Kindergeld selber beantragen? Ich bin ziemlich fertig, da man von allen Seiten auf mich einredet, du musst dies machen, du musst das, obwohl meine Mutter das eigentlich tun muss. Lieben Dank fürs lesen und für Antworten. Yeah!

18 Jahre, Kindergeld

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