Kindergeld - Schulnachweis?

Hallo, bis zum 27. März 2015 habe ich ein Gymnasium besucht. Danach bin ich abgegangen Heute bekomme ich einen Brief von der Kindergeldkasse, dass ich von August 2013 - April 2015 nicht zur Schule gegangen bin und deshalb nun fast 4000€ zurückzahlen muss.

Das stimmt ja so nicht. Ich beziehe zur Zeit 4 Monate Übergangskindergeld (April - Juli 2015) und habe danach eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. (Ab August 2015). Vertrag ist unterschrieben, eine Kopie wurde an die Kindergeldkasse gesendet. Das stellt auch kein Problem dar, lediglich die Vergangenheit.

Ich habe eine Bescheinigung von der Schule die ich besucht habe beantragt und gerade schnell abgeholt. Diese Bescheinigung besagt, dass ich in dem angezweifelten Zeitraum die Schule besucht habe.

Anschließend habe ich bei der Kindergeldkasse angerufen und nach Gründen gefragt. Leider hatte dort niemand eine Ahnung und mir wurde gesagt, dass diese Bescheinigung nichts bringt, da ich schließlich ab der Oberstufe halbjährlich Schulbescheinigungen versendet habe.

Diese Behauptung, ich sei nicht zur Schule gegangen wird gerade bearbeitet, das kann 2 Wochen dauern wie mir gerade mitgeteilt wurde. Nun, auf dem Schreiben steht, dass ich bis zum 27.05. das Geld zurückgezahlt haben muss. Aber ich habe dieses Geld einfach nicht. Ich lebe von Kindergeld und Waisenrente, zum Sparen komme ich überhaupt nicht.

Bin gerade etwas verzweifelt. Hatte jemand hier schonmal sowas? Wie kommen die bitte auf solche Behauptungen? Wie kann ich dagegen vorgehen? Was soll ich tun, weil ich nicht zahlen kann?

Danke!

Grüße

Finanzen, Geld, Einkommen, Kindergeld
Kindergeld Dreistigkeit des Amtes

Hallo liebe community,

Ich habe derzeit ein großes Problem mit der Familienkasse. Mein Sohn war ein Jahr Ausbildung suchend und hat regelmäßig Bewerbungen geschrieben. Heute nach sechs Monaten verlangt die Familienkasse Belege dafür wohin die Bewerbungen gesendet worden sind, was natürlich kein Problem war und wir dem nachgegangen sind und alle absagen und Briefverkehre der Familienkasse zukommen lassen haben.

Ich habe das Gefühl dass die Beamten dort absolut keine Übersicht der Aktenlage besitzen und nach Lust und Laune entscheiden. Trotz der Belege und absagen ist die Familienkasse der Auffassung das Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde. Meine Briefe ohne Anschreiben wurden mit Dreistigkeit ignoriert, ich wurde jedes mal an einen anderen Sachbearbeiter geleitet der überhaupt keine Übersicht der Aktenlage hatte. Somit musste ich mich auch jedes Mal wiederholen weil absolut kein Zusammenhang bei den Antworten ihrerseits waren. Gefühlt habe ich jetzt schon fünf mal dasselbe Schreiben der Familienkasse zugesendet und erhalte lächerliche Aussagen wie ich solle auch noch angeben, wann mein Sohn bestimmten Unternehmen geschrieben habe.

Es sieht für mich so aus, dass die Beamten dort nur Zeit verstreichen wollen, und krampfhaft Gründe finden wollen, warum Kindergeld zu Unrecht gezahlt wurde!

Hat jemand einen Rat für solche Fälle? Ich weiß nun langsam auch nicht mehr was ich dazu sagen soll, weil es auf der Hand liegt das alles korrekt unsererseits abgelaufen ist.

Recht, Amt, Familienkasse, Kindergeld
Probleme mit Kindergeld - Wie verhalte ich mich am besten

Hallo, ich hatte bereits vor kurzem hier nach gefragt und auch Hilfreiche Antworten erhalten allerdings haben sich schon wieder neue Fragen ergeben. Vor einer Woche hatte ich von der Familienkasse ein Schreiben erhalten das ich in dem Zeitraum von Dez. 2012 bis April 2015 nicht Kindergeld berechtigt gewesen sei und den Betrag von 5308,00€ zurückzahlen muss. Ich habe bereits auf dieses Schreiben geantwortet und nun geht es wohl noch um einen Betrag von ca. 3000 €. Sie verlangen also noch weitere Nachweise.

  1. Einen Nachweis das ich Ausbilungssuchend gemeldet war.

.....Diesen Nachweiß bekomme ich vom Jobcenter nicht da sich die Familienkasse die Daten selber ziehen kann. Das entsprechende Formular hatte ich eigentlich mit eingereicht darauf wurde aber nicht reagiert. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Noch einmal darauf hinweisen?

  1. Nachweise darüber das ich mich um einen Ausbildungsplatz bemüht habe.

....Leider ist es so das die wenigsten Unternehmen noch schriftlich antworten, wenn denn überhaupt. Mir wurde gesagt ich solle eine Liste der Betriebe hinzufügen bei denen ich mich Beworben habe und ggf. meine ca. 30-40 Bewerbungsschreiben. Reicht das ? In wie weit muss ich das denn Nachweisen können und wie lange ? Ich bin der Meinung gelesen zu haben das es eigentlich reicht Ausbildungssuchend gemeldet zu sein und keine weiteren Nachweise erforderlich sind (Außer den Nachweisen die in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten sind) Weiß jemand wie das genau ist und vllt sogar den Paragraphen im SGB dazu ?

Würde mich wirklich über hilfreiche Antworten freuen :)

Lg

Kindergeld, SGB, Nachweis
Kindesunterhalt rückwirkend neu berechnen lassen?

Hallo!

Ich bräuchte bitte eure Hilfe + Tipps.

Und zwar geht es um den Kindesunterhalt meines Freundes, den er zahlt. Er wurde seit Februar in seinem Job eine Lohngruppe runtergestuft und kriegt nun weniger Gehalt, weshalb er eine Neuberechnung des Unterhalts angefordert hat. Kann er diese rückwirkend einfordern? Er hatte von seinem Betrieb Mitte Februar ein Schreiben erhalten, dass er nun eine Lohngruppe runtergestuft wurde (nach Absprache), auf dieser Lohnabrechnung von Februar, die er Ende Februar erhalten hat, stand aber noch sein voriges Gehalt drauf. Ab März also am 31.03. hat er jetzt die richtige Lohnabrechnung mit seinem aktuellen und zukünftigen Gehalt erhalten und rückwirkend eine Nachberechnung für Februar, wo man das ihm "zu viel" gezahlte Gehalt für Februar abgezogen hat. Jedoch habe ich auf seinen Kontoauszügen gesehen, dass man ihm bereits Ende Februar sein Gehalt gezahlt und auch überwiesen hat, welches er dann auch schon im März erhalten hat, also bereits sein geringerer Verdienst.

Könnte man also die Neuberechnung des Unterhalts ab Februar bereits stellen oder? Habe nämlich im Internet gelesen, dass man sowas nicht rückwirkend neuberechnen lassen könnte, sondern die Neuberechnung erst ab dem Monat erfolgt, wo er den Antrag gestellt hat. Jedoch konnte er ja erst Anfang April den Antrag stellen, weil er dort ja seine korrekte Lohnabrechnung mit aktuellen Gehalt, auch für Februar, erhalten hat.

Wie sind eure Erfahrungen? Und sollte er widerspruch einlegen, wenn das Jugendamt den Unterhalt erst ab April oder März runterstuft? Kann man so eine Berechnung überhaupt rückwirkend einfordern? Habe im Internet gelesen, da der Unterhalt ja bereits verbraucht ist für die vorigen Monate, dass das nicht mehr geht. Stimmt das?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen :)

Vielen Dank, Sybille

Kindergeld
HILFE: Von zuhause rausgeschmissen? Mit 18 & ohne Ausbildung

Hallo Leute, erstmal zur Gesamtsituation: Ich habe mich nie besonders gut mit meiner Mutter verstanden. Doch seit 3-4 Jahren ist es richtig extrem geworden. Sie ist allein erziehend und unser "Vater" lebt (so wie unsere ganze restliche Familie) nicht in Europa. Also bin ich somit wirklich 100% von ihr abhängig. Sie ist sehr launisch und wird wegen jeder Kleinigkeit aggressiv und handgreiflich, wir hatten schon viele Konfrontationen mit dem Jugendamt. Ich habe auch schon eine Zeit lang in einem Kinderheim (da sie mich und meine ganzen Sachen wortwörtlich vor die Tür gesetzt hat) gelebt. Klingt zwar schlimm, war aber für meine Situation damals das beste. Gespräche mit Psychologen und Sozialarbeiter haben alles auf langer Sicht nicht geholfen. Es ging dann so weit das ich mich wegen ihr auch anfing mich selbst zu verletzen. Ihre Reaktion darauf als sie das herausfand: Noch mehr Prügel - aber das ist eine andere sehr lange Geschichte.. Aufjedenfall hat das Jugendamt mir dann vorgeschlagen in ein "Betreutes Wohnen" zu ziehen. Ihr müsst jedoch wissen das es sehr lange gedauert bis ich mich getraut habe zum Jugendamt zu gehen (ich war schon 17). Und wie ihr vielleicht wisst bekommt man ab 18 ÜBERHAUPT KEINE Unterstüzung mehr von Jugendamt. Und somit hätte sich dieses betreute Wohnen nicht gelohnt, denn in nichtmal 3 Monaten wäre ich ohnehin 18 und müsste dort weg. Aber wohin? Ich bin Schülerin, mache nächstes Jahr mein Abi (wenn ich dieses Jahr überhaupt schaffe, ich kann mich dank ihr überhaupt nicht auf Schule konzertieren) und habe kein eigenes Einkommen. Das einzige was mir dann zustehen würde wären die 150€ Kindergeld. Aber was kann man schon mit 150€ anfangen? Was ich eig sagen wollte: Ich halte es zuhause nicht mehr aus. Sie droht mir schon die ganze zeit mich rauszuschmeißen, das ich doch die Schule schmeißen um arbeiten zu gehen und dann verschwinden soll. Aber ich würde die Schule nur ungern aufgeben zumal es mein letztes Jahr ist. Einen Job zu finden scheint aussichtlos, ich habe ungelogen schon über 200 Bewerbungen geschickt und NICHTS! Aber kein Wunder wer stellt schon ein kleines Mädchen ohne ** jegliche** Berufserfahrungen ein? Noch dazu bin ich zeitlich wegen meiner Schulausbildung sehr eingeschränkt. Ich weiß einfach nicht weiter. Ich weiß nicht was ich machen soll. Ich fühle mich so kraft- und lustlos. Und bin nur am weinen.. Das alles war bloß 5% von der ganzen Geschichte.. Ich will doch nur in Frieden leben und das geht zuhause nunmal nicht ..

Hat jemand Ideen was ich machen soll? Wo ich hin kann? Wo ich mir Unterstützung holen kann? Kann mich meine Mutter mit 18 einfach rausschmeißen? Was steht mir dann außer das Kindergeld zu? Soll ich die Schule wirklich einfach abrechen?

Wäre sehr nett wenn jmd mir helfen könnte...

Mutter, Recht, Eltern, Jugendamt, Jugendschutz, Kindergeld, Rechtschreibung
BaföG und Ferienjob + Nebenjob

Hallo.

Seit September studiere ich Maschinenbau an einer Fachhochschule, weshalb ich BaföG beziehe. Ich bekomme, da ich eine eigene Wohnung habe 597€ im Monat. Außerdem mein Kindergeld. Um mein Auto und mein Motorrad sowie den einen oder anderen Luxus zu finanzieren arbeite ich in einem Nebenjob (450€ Basis) in dem ich je nachdem wie ich Zeit habe zwischen 120 und 380€ pro Monat verdiene. Nun habe ich vor einigen Wochen bei einem großen Automobilhersteller einen Ferienjob angefangen und werde dort ca. 5000€ brutto verdienen. Eigentlich mit dem Hintergrund, brutto sei wie netto nach dem Lohnsteuerjahresausgleich 2015 und ich hätte so endlich das Geld, um mir ein neues gebrauchtes Auto zu kaufen, denn meins ist so ziemlich am Ende.

Was ich weiß ist, dass man im Jahr bis zu 8009€ steuerfrei verdienen kann. Ist der Verdienst eines 450€ Jobs on top steuerfrei? Müsste ja theoretisch so sein, denn in der Firma in der ich meinen Nebenjob habe, sind jede Menge recht gut verdienende Menschen, die den Job nur haben um mehr Geld zu bekommen (haha!)

Gestern habe ich mich dann mit einigen BWL-Wohnheimkollegen unterhalten. Von denen erfuhr ich, dass es eine Grenze von 4800€ Zuverdienst im Bewilligungszeitraum (bei mir 09/14-08-15) gäbe. Alles darüber, so sagen sie, führe zur Kürzung des BaföG Satzes. Wenn das so wäre, würde sich der Ferienjob für mich dementsprechend nicht lohnen, denn ich liege so (grob überschlagen und hochgerechnet) bei 6500-7000€ Zuverdienst in diesem Zeitraum.

Habe ich Recht mit der Befürchtung, dass mir eine Kürzung meines BaFöG Satzes droht? Und wenn ja, wie hoch wird diese sein?

Außerdem habe ich noch die Idee, mein BaFöG für 1, 2 oder 3 Monate zu kündigen und neu zu beantragen um eine Kürzung zu umgehen. Wird dies funktionieren und lohnt es sich im Verhältnis zur Kürzung?

Danke für eure Hilfe!

Steuern, Nebenjob, Recht, BAföG, Ferienjob, Kindergeld, Steuerrecht, Studentenjob
Von Deutschland nach Österreich: endlich eine Familie

Hallo ihr lieben,

ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen Helfen und ein bisschen Klarheit verschaffen. Ich habe derzeitig folgende Situation:

Mein Freund und ich sind nun schon recht lange zusammen. Ich bin eine Alleinerziehende Mutter einer 2 1/2 Jährigen Tochter. Sie ist nicht seine Tochter, sieht sie allerdings als diese. Da er in Österreich Selbstständig ist, ist ein Auswandern nach Deutschland für ihn eigentlich Unmöglich da er seinen Kundenstammbaum dort hat und das ganze auch recht gut läuft. Wir möchten nun allerdings zusammen ziehen und endlich Dauerhaft gemeinsam leben, alleine schon wegen meiner Kleinen da es natürlich auch für sie Schwierig ist den Papa immer Wochenlang nicht sehen zu können. Bevor dazu Fragen aufkommen: ich habe das Alleinige Sorge Recht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und so weiter, der "richtige Vater" Interessiert sich auch gar nicht für seine Tochter. Da ich nun einmal Alleinerziehend bin, bin ich in Deutschland vom Staat abhängig, daher weiß ich nun nicht wirklich wie das Auswandern machbar wäre. Ich möchte in Österreich dann eigentlich mein Abitur (ich weiß dort heißt es anders) nachholen sobald meine Tochter dort einen Kindergarten Platz bekommt. Das heißt allerdings das wir Sozialhilfe bzw. Unterstützen beantragen müssten. Und da sehe ich nun die Schwierigkeit. Deshalb nun hier meine Fragen:

  1. Bekomme ich für mich und meine Tochter Sozialhilfe wenn wir zu meinem Freund ziehen?
  2. Wo muss das alles beantragt werden?
  3. Wie sieht es mit dem Kindergeld und Unterhaltsvorschuss aus?
  4. Wie läuft das mit der Einbürgerung? Gibt es da besondere Dokumente die ich benötige?

Ich wäre natürlich auch jederzeit bereit statt der Schule einer Arbeit nach zu gehen, allerdings geht dies erst wenn meine Tochter betreut wird, ich denke das ist Verständlich.

Ich hoffe ich konnte meine Fragen Verständlich erklären und baue auf eure Hilfe und Erfahrung =)

Gruß

Jacky T.

Versicherung, Unterhalt, alleinerziehend, auswandern, Hartz IV, Kindergeld, Österreich
Kindergeld trotz auszeitsjahr

Hallo, Ich möchte gerne Medizin studieren, doch muss ich, um zu diesem Studium zugelassen zu werden, den medizinertest machen, dieser findet im März statt, das wäre dieses Jahr parallel zu meinem Abitur und wird somit nicht empfohlen. Man sollte ihn eher in einer ruhigen Phase machen, da auch der Lernaufwand dementsprechend hoch ist. Ich habe demnach vor,ein Jahr auszusetzen, dabei zuerst 3-6 Monate work and travel in Neuseeland zu machen, (bereits ab august), danach den medizinertest und noch ein längeres, ebenfalls positiv angerechnetes Praktikum in einem Krankenhaus machen. Wie ihr seht ist mein 'auszeitjahr' von effektiven Plänen für meine Zukunft durchzogen und dient keinesfalls zur Entspannung oder Orientierung. Es soll mir nur den weg in mein wunschstudium ermöglichen und erleichtern. Meine Frage ist nun, wie es mit dem Kindergeld aussieht. Ich weiß bereits, dass man nachweisen muss,man habe sich um einen Studienplatz bemüht oder (wenn auch nur vorgetäuscht) sich für ein Studium anmelden kann. Da ich aber im Zeitraum der Anmeldung (August) bereits in Neuseeland bin, wird die letztere Option sehr schwierig umzusetzen. Kann ich meine Geschichte legitim vorweisen, sodass mir das Kindergeld weiterhin gewährleistet wird? Kann ich als andere Option ein Sommersemester im darauffolgenden Jahr (wäre '16) verwenden,um als 'angehende Studentin' zu gelten? Sind die Anmeldungen für ein Studium bereits vor August möglich, sodass die Problematik der Abwesenheit in diesem Zeitraum nicht relevant ist? Ich hoffe, jemand kann mir wenigstens eine meiner vielen fragen beantworten. Das wäre mjr eine sehr große Hilfe, da ich keine richtigen Ansprechpartner für dieses nicht ganz legale Problem finde :D Vielen dank!!

Medizin, Studium, Ausland, auszeit, Kindergeld, medizinertest

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