Jobcenter rechnet Kindergeld meinen Eltern an - Kindergeld auf mich abzweigen?

8 Antworten

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Da ja das Jobcenter mein Einkommen nicht mehr in die Berechnung des Bedarfs mit einbeziehen darf, wäre es dann möglich das Kindergeld, was mir zusteht auf mich abzuzweigen bei der Familienkasse?

Nicht, solange du bei deinen Eltern wohnst.
Die Anrechnung des Jobcenters ist korrekt.

Kindergeld (sowohl nach dem BKGG als auch nach dem EStG) für zur BG gehörende Kinder ist dem Kind als Einkommen zuzuordnen, soweit es für die Sicherung des Lebensunterhalts, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 28, benötigt wird. Das Kindergeld ist in der tatsächlich gezahlten Höhe dem jeweiligen Kind zuzuordnen. Ein den Bedarf des Kindes (ohne Bedarfe für Bildung und Teilhabe) übersteigender Betrag (z. B. durch das Zusammentreffen mit Unterhaltsleistungen und/oder weiterem eigenen Einkommen) ist dem Kindergeldberechtigten als Einkommen zuzuordnen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-11b-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Was du machen kanst ist das du mit deinen Eltern ein Anschreiben fertig machst indem darum gebeten wird das du das Geld überwiesen bekommst. Dieses Anschreiben bekommt dann die Kindergeldkasse. Das ist in dem Fall dan möglich. Dann bekommt ihr ein Formular zugeschickt was ihr aufüllen müsst und dann bekommst du das Kindergeld. Aber wichtig ist das ihr die Schritte zusammen durchführt.

Solange du dann noch in der Berufsausbildung bist hast du darauf auch anspruch.

Das musst du aber mit deinen Eltern abklären denn solange du noch keine 18 bist haben deine Eltern leider Anspruch drauf. Wenn sie nun nicht gerade davon abhängig sind werden sie bestimmt so nett sein und dir das Geld überlassen.

Deine Eltern sind im übrigen dazu verpflichtet jede änderung dem Kindergeldamt mitzuteilen. Wenn du ausziehst und wenn du eine Ausbildung anfängst.

Hallo,

schön das du Einkommen durch eine Ausbildung hast. Du bist aber nicht aus der Bedarfsgemeinschaft raus, da bleibst du drinne bis du 25 Jahre alt bist. Raus bist du nur wenn du nicht mehr zu Hause wohnst!

So die Leistungen aus ALG II werden berechnet nach Kosten der Unterkunft und Heizung + Der Bedarfspauschale pro Person Das ergibt den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft

Einkommen von einzelnen Mitgliedern werden hier abgezogen. Zum Einkommen zählen alle Einkünfte aller wie Renten, Löhne,Ausbildungsvergütung u.a. auch Kindergeld ( Diese Einkünfte werden alle in einen Topf geschmissen und von der Bedarfspauschale abgezogen, bis auf einen geringen Anteil der einem mehr verbleibt!) Das wird als Solidaritätsprinzip verstanden!

beangato  25.01.2014, 10:38

Du bist aber nicht aus der Bedarfsgemeinschaft raus,

Doch, ist er/sie. Er/sie bildet jetzt mit seinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft.

da bleibst du drinne bis du 25 Jahre alt bist

Auch nicht. Wenn er/sie die erste Ausbildung beendet hat und sich von seinem/ihrem eigenen Verdienst eine Wohnung leisten kann, kann er/sie auch ausziehen, wenn er/sie noch nicht 25 Jahre alt ist.

jbfra  25.01.2014, 11:27
@beangato

Hallo, du könntest recht haben, aber ich will es auch nicht vertiefen ! Wünsche allen nicht auf die Jobcenter angewiesen zu sein. Schönen Tag ;-)

Ja, das ist korrekt.

Wenn du 18 bist und nicht mehr zu Hause (bei den Eltern) wohnst, kannst du einen Abzeigungsantrag stellen. Dann dürfte das Kindergeld nicht mehr bei den Eltern angerechnet werden.

Klar das dies alles angerechnet wird,so ist es halt mal bei Hartz4,wer da arbeitet ,dem wird das alles angerechnet.Würden deine Eltern arbeiten ,dürftest du dein Geld plus Kindergeld behalten.Für dich wäre es gut ,wenn du in eine Wg ziehen würdest ,so das du deinen Unterhalt leicht schaffen könntest ,dann würde dir auch dein Geld bleiben und auch das Kindergeld.Solange du noch nicht 18 bist ,vielleicht nicht so gut,aber dann würde ich mir das überlegen ,du arbeitest und letzendlich bleibt dir nicht viel.Ist halt blöd ,wenn die Eltern Hartz4 beziehen.