Darf das Jobcenter meine Kindergeld Nachzahlung anrechnen, wenn es bereits angerechnet wurde BITTE DRINGEND UM HILFE!?

Hallo....

Also... ich habe folgendes Problem und zwar befinde ich mich auf Grund von Krankheit im Leistungsbezug von ALG2. Auf meinen Wunsch hin, wurde mir mein Kindergeld von Anfang an angerechnet, damit ich die Kindergeldnachzahlung behalten kann. Und davon dann zb einen Führerschein oder eben auch andere Sachen abbezahlen kann. Mir wurde daraufhin der volle Satz an Kindergeld angerechnet (den ich aber ja nie bekam) am 01.02. bekam ich den Kindergeld bescheid zu geschickt wo auch die Nachzahlung ganz klar mit dem Betrag X deklariert war. Diesen Kindergeldbescheid, legte ich daher direkt am Montag (gestern) beim Jobcenter vor. Jetzt sagte man mir das ich auf Grund der Nachzahlung für ein halbes Jahr keinen Leistungsanspruch mehr habe und ich mir die Nachzahlung zum Überleben einteilen soll.

Diese Rechnung geht aber absolut nicht auf.... Denn mir wurde dieses gesamte Kindergeld ja bereits angerechnet. Das Jobcenter spricht in meinem Fall von einem einmaligen Einkommen...

Ich brauche das Geld wirklich dringend, da ich davon bisher aufgelaufene Schulden bezahlen möchte/muss..

Kann mir da jmd weiter helfen.

Bitte keine doofen Kommentare, ich weiß, arbeiten gehen wäre die beste Lösung, wäre mir auch lieber... und glaubt mir ich würde nichts lieber tun, aber meine Gesundheit lässt es nicht zu...

Fehler, Unterhalt, Jobcenter, Kindergeld, Nachzahlung, Ausbildung und Studium
Gewerbeanmeldung als Student und trotzdem Kindergeld bekommen?

Sehr geehrte community,

Ich bin gerade mitten im Studium, um aber etwas mehr Geld zu verdienen nebenher, habe ich mir überlegt mit affiliate Marketing bei digistore24 anzufangen. Hierfür bräuchte ich aber ein angemeldetes Gewerbe. Nun habe ich mir überlegt ein Kleingewerbe zu starten um das ganze nebenher realisieren zu können. Ich habe nun im Internet aber verschiedene, verwirrende Quellen dazu gefunden: -Manche sagen, man bekommt sobald man das Gewerbe angemeldet hat kein Kindergeld mehr. -Manche sagen man muss weniger als 20std die Woche arbeiten um Geld zu bekommen und und und.

Jetzt wollte ich hierzu einfach mal verschiedene Fragen stellen und hoffen dass jemand hier eine Antwort darauf hat:

  1. Was kostet es ein Kleingewerbe anzumelden in Hessen (kostet es monatlich oder einmalig?)
  2. Muss ich sobald ich damit geld verdiene auch eine Steuererklärung, und und und abgeben ? Bzw. Konkreter, welchen Pflichten muss ich als Gewerbe nachkommen ?
  3. Kann ich trotzdem Kindergeld bekommen wenn ich ein Kleingewerbe angemeldet habe ?
  4. Habe ich irgendwelche Einschränkungen: maximaler monatlicher Umsatz, maximale wöchentliche Arbeitszeit oder ähnliches als Student?
  5. Gibt es andere wichtige Sachen dabei zu beachten?

Würde mich freuen wenn jemand ein paar hilfreiche Antworten dazu hätte, ihr würdet mir wirklich wirklich unglaublich helfen !!!

Ganz liebe Grüße und euch ein schönen Abend SnAcKx

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Kindergeld gesplittet und kann man die Auszahlung auf ein anderes Elternteil umschreiben?

Hallo, bin im Moment volljährig und wohnhaft bei meinem Vater. Ein Kindergeld Anspruch besteht. Nun werde ich bald meinen eigenen Hausstand haben (d. h. ich ziehe aus). Meine Eltern leben geschieden. Mein Vater weigert sich den Unterhalt zu zahlen und mir fehlen finanzielle Mittel das einzuklagen und das habe ich auch nicht vor. Nun habe ich ihn gebeten, wenigstens das Kindergeld zur Verfügung zu stellen. Dem hat er zugestimmt, jedoch beharrt er darauf, nur die Hälfte zu erhalten, meine Mutter erhalte die andere, das hätten "Die Anwälte so geregelt". Meine erste Frage ziehlt daraufhin, ob er da die Wahrheit sagt. Denn laut §64 EStG kann das Kindergeld nur einem Berechtigten gezahlt werden. Er behart hier auf einer physikalischen Trenunng der Überweisungen, also es würden ihm 96 Euro und meiner Mutter 96 Euro überwiesen werden. Meine zweite Frage ist: Meine Mutter wird einen höheren Bar Unterhalt, als mein Vater, leisten und deshalb hat sie einen Anspruch auf das Kindergeld, sobald ich ausgezogen bin. Kann Sie einen Antrag von sich aus stellen um das Kindergeld vollständig zu erhalten? Bedarf es da einer Zustimmung durch meinen Vater? (Sein Anspruch ist ja dann verfallen, die Familienkasse soll durch deb Antrag meiner Mutter gleichzeitig darüber informiert werden, das meine Mutter berechtigt ist und die Berechtigung meines Vaters verfallen ist.)Bei allen genannten Situationen ist grundsätzlich von einem destruktiven Verhalten meines Vaters auszugehen, Kompromisse und der gleichen werden, lt. eigener Aussage, nicht in Betrachtung gezogen werden.

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