bei zweiter Ausbildung Halbwaisenrente und Kindergeld?

7 Antworten

Halbwaisenrente (beziehe ich ebenfalls) 

Gibt es bei Schule und/oder Ausbildung.

Solang sie eines dieser Dinge nachgeht kann sie das (theoretisch) bis zu dem 27 Lebensjahr beziehen!

Also, Kindergeld gibt es auf jeden Fall bis zum 25.Geburtstag. Antragsteller Eltern, geht am schnellsten.

Kindergeld wird in Erst-, Zweit-, Dritt- und weiteren Ausbildungen gezahlt.

Kind muß in Ausbildung sein, U25 und darf bei einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung keine kindergeldschädliche Beschäftigung (mehr wie 20 Wochenstd. neben der Ausbildung) ausüben.

Halbwaisenrente, das weiß ich nicht, könnte aber gut möglich sein.

siola55  16.11.2017, 16:07

Ja - die Halbwaisenrente gibt es bis zum 27. Lebensjahr:

Bezugsdauer einer Waisenrente
Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Darüber hinaus kann die Waise diese Rente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten, wenn sie

- sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder

- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, den
Bundesfreiwilligendienst oder einen anderen nationalen oder
internationalen Freiwilligendienst im Sinne des Kindergeldrechts leistet oder

- behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.

Auch für Übergangszeiten von höchstens vier Kalendermonaten, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen, kann eine Waisenrente gezahlt werden

www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

Sie erhält sowohl Halbweisen als auch Kindergeld. Reicht das Geld immer noch nicht muss sie arbeiten gehen oder sie zieht wieder bei euch ein

Waisenrente gibt es bis zum 27. Lebensjahr, solange eine Schul- oder Berufsausbildung vorliegt.

Auch das Kindergeld wird in der 2. Ausbildung gezahlt bis 25.