Warten auf Bewerbungszeitraum - Kindergeld?

4 Antworten

Hey habe letztes Jahr Abi gemacht. :)
Es ist so: Solange du spätestens 4 Monate nach dem Abi wirklich mit einer Ausbildung oder einem Studium anfängst, zählen die 4 Monate als eine sogenannte "Übergangsfrist" und das Kindergeld wird dir für diese Zeit ohne Probleme ausgezahlt.

Du bzw. deine Eltern haben in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten Anspruch auf Kindergeld von bis zu 4 Monaten,du musst aber innerhalb dieser 4 Monate eine Ausbildung aufnehmen,denn sonst würde das Kindergeld für diese Zeit zu unrecht bezogen und es käme sicher irgendwann zur Rückforderung !

Am besten meldest du dich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als Ausbildung suchend,denn dann spielen diese 4 Monate keine Rolle,du bewirbst dich dann eben einfach selbst wenn du Absagen bekommst.

Würdest du z.B. eine berufliche Ausbildung machen wollen und hättest schon einen Ausbildungsvertrag zum nächst möglichen Beginn,dann würden die 4 Monate auch nicht interessieren und es würde weiter Kindergeld geben,es muss nur ggf.ein neuer Antrag gestellt werden oder zumindest erst mal eine Veränderungsmitteilung an die Familienkasse erfolgen.

Diese findet man im Internet zum ausdrucken,sollte dann ein Neuantrag erforderlich sein,wird die Familienkasse sicher einen schicken.

Hi AmeliaMoon,

Infos aus erster Hand findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter dem Punkt:

4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des

25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann.
usw.

Näheres hier in dem Link: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mte4/~edisp/l6019022dstbai378751.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378754

Gruß siola55

PS: Du solltest dich ausbildungssuchend melden...

Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt,

wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird.

das kindergeld steht wenn überhaupt deine eltern und nicht dir zu

AmeliaMoon 
Fragesteller
 29.06.2017, 10:47

Antworte doch bitte einfach nicht, wenn du nicht helfen kannst :-)