Kindergeld und Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse?

7 Antworten

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In diesem Sinne gilt auch das Kindergeld als Einkommen. Deshalb wird es ja auch auf den Hartz IV Satz verrechnet.

Außerdem hat sie ja bereits einen Versicherungsfreibetrag von 30 € monatlich, der berücksichtigt wird.

sie muss 2% ihres einkommens selbst zuzahlen. dabei geht man von 416 euro aus als alg2 he.

sie soll ankreuzen ob sie allein lebt oder nicht und muss der krankenkasse die nachweise und quittungen einreichen, die sie dieses jahr schon geleistet hat. die kk entscheidet dann ob sie dem antrag stattgeben oder nicht.

Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen wird bei ALG II - Empfängern entsprechend dem Regelsatz berechnet, sie braucht also gar kein Einkommen angeben.

Für 2018 beträgt diese Grenze 99,84 € (2% vom Regelsatz), für chronisch Kranke die 1% vom Regelsatz, also 49,92 €. Dieser Bettag wird deiner Freundin zugemutet. Wenn sie mehr für gesetzliche Zuzahlungen ausgibt, bekommt sie den übersteigenden Betrag erstattet und wird für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.

Ob man als chronisch krank gilt, wird vom Arzt eingeschätzt und ggf. bescheinigt. Diese Bescheinigung muss der KK vorliegen, muss aber nicht jedes Jahr erneuert werden.

Die KK - weiß dann schon wie hoch die jährliche Belastungsgrenze ist !

Sie muss dann nur angeben ob sie Single ist usw. und zumindest am Anfang Nachweise erbringen,ob die Belastungsgrenze bei jährlich 2 % oder bei chronischer Krankheit nur bei 1 % liegt.

Sollte man legal nebenbei arbeiten,müsste das natürlich auch angegeben und nachgewiesen werden,die KK - würde es durch einen regelmäßigen automatisierten Datenabgleich eh heraus bekommen.

Der Zuzahlungsbetrag wird auf Basis des Regelsatzes / SGB II Bescheides berechnet.