Hallo, werte "gutefrage.net"-Community.

Ich lebe seit dem 10.07.2017 nicht mehr im Elternhaushalt und als "seelisch behindert" eingestuft worden, somit besteht theoretisch gesehen Anspruch auf Kindergeld. Da der Anspruch seit dem 10.07.2017 besteht, besteht dadurch auch zusätzlich Anspruch auf 3 Monate Kindergeld rückwirkend. (Stand 01.10.2017)

Nun müsste das Kindergeld aufgrund erneuter Prüfung neu beantragt werden, da es um Kindergeld für einen über 18-Jährigen geht. Da mein Vater Hartz-IV-Bezieher ist, werden mein Vater und ich zum Kindergeld-Hauptantrag ein Abzweigungsantrag stellen.

Meine konkrete Frage ist: Wenn Kindergeld gewährt wird, wird das rückwirkende Kindergeld direkt mit den Sozialleistungen meines Vaters verrechnet oder landet es im Falle einer Abzweigung bei mir? Wird rückwirkendes Kindergeld bei einer Abzweigung überhaupt gezahlt? Muss man für das rückwirkende Kindergeld einen Extraantrag stellen? Oder habe ich irgendwo ein Fehler in meiner Rechnung?

Um jede hilfreiche Antwort wäre ich froh! :)

Vielen Dank schon mal im Voraus!