Bekommen meine Eltern weiterhin Kindergeld ausgezahlt freiwilligen Dienst in der Bundeswehr mache?

4 Antworten

Sehr schwere Frage, die nicht ohne Weiteres beantwortet werden kann....

Hast Du bereits eine Berufsausbildung? Dann grundsätzlich nein!

Beabsichtigst Du im Anschluss an den FWDL binnen 4 Monaten eine neue Ausbildung oder ein Studium anzufangen (glaubwürdig nachzuweisen!)? Dann steht es Dir/Deinen Eltern während des FWDL bis zum Abschluss der Ausbildung (längstens bis 25) zu.

Machst Du bei der Bundeswehr eine Ausbildung und bist unter 25 (als FWDL werden grundsätzlich mindestens die ersten 4 Monate als Ausbildung anerkannt), so steht Dir während dieser Ausbildungszeit KiG zu. Dauert Deine Dienstpostenausbildung länger, dann musst Du das nachweisen und bekommst dann auch KiG.

Unabhängig vom Status, d.h. egal ob FWDL oder SaZ (mit Ausnahme eines Berufssoldaten!), ob Mannschaft, Uffz o.P., Uffz m.P. oder Offz steht Dir bzw. Deinen Eltern während der Ausbildung bis Du 25 wirst auch bei vollem Gehalt (!) KiG zu. D.h. auch den Eltern des Offiziersanwärters steht während seiner Studienzeit an der Uni (und davor) KiG zu.

Alles in Allem aber eine nicht pauschal zu beantwortende Frage, da hier viele Faktoren reinspielen.... Familienkasse oder Finanzamt fragen.

Kindergeld für volljährige Kinder erhalten die Eltern nur während einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung.

Solltest du anschließend eine Ausbildung beginnen, KANN der Anspruch wieder aufleben

Nur für einen Zeitraum von 4 Monaten.

Danach wurde es mir aberkannt