Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einstellung gegen Geld Auflage = kein Eintrag ins Führungszeugnis?
Durch einen selbst verschuldeten leichten Unfall (nur ich alleine), wurde ich der Polizei auffällig und diese fanden raus, dass ich ein A Motorrad nur mit A2 Führerschein fuhr.
Nun wird mir natürlich fahren ohne fahrerlaubnis vorgeworfen und ich muss Angaben zu meiner Person machen und darf die Tat zugeben oder nicht zugeben (oder Aussage verweigern). Außerdem habe ich auch die Möglichkeit, die der Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage zuzustimmen.
Bekomme ich dennoch ein Eintrag ins Führungszeugnis, wenn ich einer Einstellung durch Geldauflage zustimme?