Kindergeld nach Uni-Ablehnung

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Oh ja, das Problem kenne ich auch.

Da du ja scheinbar weißt, was du studieren möchtest, reicht es, Nachweise für dieses Studium zu erbringen. Wenn du dich z.B. für Deutsch bewerben möchtest und nicht genommen wirst, schickst du dem zuständigen Amt deine Bewerbungen und Ablehnungen und fügst noch einen Hinweis hinzu, wann du dich das nächste Mal bewerben kannst. Vielleicht kannst du dich ja auch schon im Sommer wieder bewerben? Bei mir wurden damals Nachweise von drei Universitäten verlangt, also bewirbst du dich am besten an drei Unis. Die Ämter sind ja auch nicht ganz doof, die wissen, dass man sich maximal zweimal pro Jahr bewerben kann.

Und wenn irgendetwas nicht sofort klappt, ruf am besten direkt an, bevor du irgendwelche Fristen versäumen kannst.

Die vier Monate beziehen sich auf die Zeit zwischen Abi und Studium. Eigentlich ist deine Schulzeit ja offiziell bald vorbei, aber dein Studium fängt erst im Oktober an. Diese Frist soll dich währenddessn weiterhin mit Kindergeld versorgen, denn es ist ja nicht dein Verschulden, dass du einige Monate Leerlauf hast.

Fernandofan 
Fragesteller
 16.06.2013, 23:17

Vielen dank für deine Antwort. Ich finde das wirklich kompliziert :D Zum Sommersemester kann ich mich für diesen Studiengang nicht bewerben. Ich hatte überlegt, wenn ich dieses Jahr nicht genommen werde, erstmal ins Ausland zu gehen. Bis ich das alles organisiert hätte, würde ja auch etwas Zeit vergehen. Weißt du, ob ich dann wenigstens für die 4 Monate Kindergeld kriegen würde? Sprich, ich bewerbe mich, werde abgelehnt, weise das nach und kriege Kindergeld ?

Alfred06  17.06.2013, 08:06
@Fernandofan

Die 4 Monate sind tatsächlich nur eine Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungsabschnitten. Überschreitet man diese, besteht auch für diese 4 Monate kein Anspruch.

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs, als pdf im Internet

DA 63.3.4 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Satz 9 ff

soweit ich weiß, stimmt es, dass das ausreicht, dass man sich an einer uni beworben hat. wird man nicht angenommen, musst dann in der zeit bis zum WS aufs arbeitsamt und dich arbeitssuchend, bwz dann eher ausbildungssuchend melden, und dann bekommst du weiterhin kindergeld

Inheritance  16.06.2013, 23:07

Das wurde mir für den Fall "angedroht", dass ich mich nicht ausreichend um eine Ausbildung bemühen würde. Solange ich genug Nachweise erbracht habe, musste ich mich auch nicht arbeitslos/suchend melden.

Fernandofan 
Fragesteller
 16.06.2013, 23:18

Aber arbeits bzw ausbildungssuchend bin ich ja garnicht, wieso muss ich mich dann so melden? Aber danke für deine Antwort:)

Du musst auf jeden Fall in dem Monat aktiv werden, der auf den Monat des Schulendes folgt. Die Voraussetzungen für das Kindergeld müssen an mindestens einem Tag im Monat vorgelegen haben. Du musst Dich bewerben oder der Familienkasse mitteilen, was Du vorhast. Deine Bewerbung muss immer zum nächstmöglichen Termin erfolgen. Lücken in der Ausbildung dürfen nicht von Dir verschuldet sein. Ein Praktikum würde, wenn es dem Berufswunsch dient, zur Ausbuildung zählen. Das kannst Du alles in der Dienstanweisung nachlesen.

Mann bekommt weiter kindergeld, wenn man nachweisen kann das man sich beworben hat!!! und man sich im nächsten Jahr wieder bewerben wird.

Fernandofan 
Fragesteller
 16.06.2013, 22:59

Wie weißt man denn bitte nach, dass man sich im nächsten Jahr wieder bewerben will? Außer das mündlich mitzuteilen, würde mir jetzt nichts einfallen.