Moin, habe vom arbeitsamt eine maßnahme aufgeprummt bekommen (bvb) die ich aber nicht machen will. Habe die schon einmal angefangen und dann “abgebrochen“ (bin da nie erschienen) und hilfsarbeiter gemacht. Das selbe will ich wieder machen, aber mir wurde gesagt das wenn ich die nicht mache 2 jahre keine hilfe vom a-amt bekomme und kein kindergeld mehr. Stimmt das? Ich habe zb. Am 22.2 ein termin für arbeit suchen.
Maßnahme verweigert kein kindergeld mehr?
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