Medizinstudium: zweites Mal bewerben?

3 Antworten

Brauche aber das Kindergeld

Dass das Sozialbetrug ist, weißt du aber schon?
Zudem ist diese "Strategie" den Familienkassen sehr gut bekannt:

Rolf Rinkel, Leiter der Familienkasse Freiburg, kennt diese Masche.
Das Problem ist, dass es manchmal nicht einfach herauszufinden ist, ob jemand ein ernsthaftes Studieninteresse verfolgt mit seiner Bewerbung, oder ob es nur um den Bezug von Kindergeld geht. Dennoch warnt die Familienkasse vor dieser Art Betrug. „Wer noch keinen Studienplatz hat und sich auf einen solchen bewirbt, muss seine Bemühungen nachweisen und zwar glaubhaft und nachhaltig,“ sagt Rinkel.
Die Familienkasse erfragt Eingangsbelege und andere Unterlagen bei den Uni-Sekretariaten, und auch die Umsetzbarkeit des Studienwunsches wird geprüft. Wenn sich zum Beispiel jemand mit einem 3,4 Abitur auf einen Medizin-Studienplatz bewirbt, drohen zahlreiche Wartesemester. In solchen Fällen nimmt die Familienkasse Kontakt zu den Bewerbern auf und schlägt realistischere Alternativen vor.
Ausschlaggebend sei deshalb nicht nur die Glaubwürdigkeit des Antragstellers, sondern die Gesamtbeurteilung des konkreten Einzelfalles und der vorliegenden Nachweise, so Rinkel. "Können diese nicht erbracht werden, wird der Anspruch auf das Kindergeld abgelehnt. Gezahlte Leistungen können auch zurückgefordert werden."
Wer absichtlich täuscht, macht sich strafbar
Für vorsätzliche oder auch nur leichtfertige Täuscher könne es auch sehr unangenehm werden, warnt Rinkel. „Stellt sich im Einzelfall heraus, dass uns Unterlagen gefälscht vorgelegt worden sind, dann kann dies auch zur Prüfung eines Straftatbestandes führen.“

Quelle: http://fudder.de/kindergeld-betrug-taschengeld-fuer-die-weltreise--118164176.html

Johannax32  25.12.2020, 17:21

Auch wenn die Frage schon alt ist, so habe ich noch ein paar Fragen 🙈

und auch die Umsetzbarkeit des Studienwunsches wird geprüft. [...] In solchen Fällen nimmt die Familienkasse Kontakt zu den Bewerbern auf und schlägt realistischere Alternativen vor.

Widerspricht das nicht dem Grundrecht auf freie Berufswahl? Zumal früher (zum Zeitpunkt der Fragestellung) noch der Grundsatz galt, dass jeder irgendwann sicher einen Platz erhalten werde...

Angenommen, ein 3,5er Abiturient besteht nun darauf, dass er unbedingt Medizin studieren wolle. Ich bezweifle, dass sein Antrag so schnell abgelehnt werden kann.

Und wie ist das im Bezug auf die kürzlichen Änderungen zu deuten? Werden nun ebenfalls Leistungsnachweise (Abischnitt, TMS- bzw. Ham-Nat Ergebnisse) eingefordert und beurteilt?

Gezahlte Leistungen können auch zurückgefordert werden.

Interessen können sich ändern - gerade wenn man jung ist. Wie möchte man nun nachweisen, dass (k)ein Vorsatz vorlag?

Was meinst du mit "primitiv"?

Jacqueline8578  08.07.2019, 17:37

Ein (kleiner) diskreter Blick in all die anderen Fragen dürfte diese Wortwahl unter Umständen schon hinreichend (er)klären...

Das geht. So lange du nachweisen kannst, dass du dich beworben hast. Ich studiere auch etwas ganz anderes als ich das Jahr davor angegeben habe, weil mir aufgefallen ist, dass mir etwas anderes besser liegt und mehr Spaß bringt. Das ist doch nicht verboten :D Hauptsache du kannst zeigen, dass du es versucht hast.