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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die neuen Pläne der Regierung für das Familienrecht?

Den Artikel zum Thema findest Du übrigens ab jetzt hier! Viel Spaß beim Lesen.

Das Sorgerecht ist schon seit Jahren ein Streitthema. Für unverheiratete Väter gibt es teilweise große Hürden, wenn es um das Erlangen des Sorgerechts geht. Künftig soll sich das ändern – und für unverheiratete Väter etwas einfacher werden.

Aber nicht nur das plant das Justizministerium – auch die Regelungen zur Adoption sowie die Rechte lesbischer Paare sollen vereinfacht werden. Außerdem sollen auch die Kinder selbst beim Sorgerecht mitreden dürfen.

Das soll sich für unverheiratete Väter ändern

Ungefähr ein Drittel der Neugeborenen im Jahr 2022 hatten unverheiratete Eltern. Das kann natürlich mehrere Gründe haben – manche wollen schlichtweg nicht heiraten, andere hingegen sind getrennt. Das führt manchmal zu Streitereien bezüglich des Sorgerechts. Bisher mussten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen (lassen), jedoch musste dafür die Mutter zustimmen. Tat sie dies nicht, mussten Väter vors Familiengericht gehen und dort die Mitsorge einklagen. Künftig sollen Männer allerdings direkt infolge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch sorgeberechtigt sein, es sei denn ein Elternteil widerspricht innerhalb eines Monats.

Neuerungen bei Adoptionen

Künftig sollen unverheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Auch entfällt die Notwendigkeit der Adoption, wenn ein lesbisches Paar sich entscheidet, ein Kind durch Samenspende zu zeugen. Nicht nur die „Geburtsmutter“ soll dann als Mutter zählen, sondern auch die weitere Frau neben dieser. Dadurch kann ein Kind kraft Abstammungsrecht künftig zwei Mütter haben.

Das Abstammungsrecht soll sich auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne diesen Eintrag oder mit der Angabe „divers“ geöffnet werden.

Unverändert bleibt, dass die gebärende Person weiterhin rechtlich stets als Mutter des Kindes gelten wird, ohne anfechtbare Rechtsstellung. Auch haben Kinder weiterhin nur zwei rechtliche Eltern.

Kinder sollen (mehr) Mitspracherecht bekommen

Kinder ab dem 14. Lebensjahr sollen künftig mehr Mitspracherecht haben und eine gestärkte Rechtsposition bekommen. Das Kind getrennter Eltern etwa soll die Möglichkeit haben, eine erneute Entscheidung über getroffene Sorgerechtsentscheidungen zu beantragen. Weiterhin soll das Recht auf Auskunft über Abstammung gestärkt werden. Zudem gilt künftig nicht nur das Recht auf Umgang mit den Eltern, sondern auch mit Großeltern und Geschwistern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die geplanten Neuerungen beim Sorgerecht?
  • Gibt es Änderungen, die Ihr Euch noch wünschen würdet?
  • Denkt Ihr, dass durch die Änderungen etwas mehr Fairness für alle herrschen wird?
  • Seht Ihr potentielle Schwierigkeiten bei den Entwürfen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ist religiöses Engagement mit Nationalstolz vergleichbar?

Religiöses Engagement und Nationalstolz zeigen viele Parallelen in Hinblick auf die Motivation und die Auswirkungen. Es sind nicht nur beide identitätsstiftend, ritualverbunden und potentiell exkludierend, auch Schopenhauers Satz über Nationalstolz lässt sich bis zu einem bestimmten Grad auf Religionen anwenden.

Hier eine ausführliche Auflistung der Gemeinsamkeiten, die ich finden konnte.

Identitität und Gemeinschaft:

  • Sowohl Nationalstolz als auch religiöse Vereinungen befriedigen das menschliche Bedürfnis nach Gemeinschaft und schaffen ein Zusammengehörigkeitsgefühl.
  • Nationalstolz und Religion tragen beide wesentlich zur Identitätsbildung bei. Für manche Menschen ist ihr Nationalstolz, für andere ist ihre religiöse Überzeugung ein wichtiger Teil der Persönlichkeit.
  • Beides kann eine starke Emotionen hervorrufen (wie Stolz, Dankbarkeit, Ehrfurcht etc.)

Traditionen und Rituale:

  • Nationalstolze Menschen führen kulturelle Rituale, kulturelle Feiern und Paraden aus, und orientieren sich an der "Leitkultur". Religiöse Menschen führen dafür religiöse Rituale aus, besuchen Gottesdienste und Messen, und orientieren sich an der "heiligen Schrift".

Abgrenzung:

  • Sowohl Patrioten als auch Religionsmitglieder haben bestimmte Vorstellungen davon, welche Voraussetzungen ein Mitglied erfüllen sollte, um dazuzugehören. Je nachdem, wie radikal die Gruppierung ist, kann das sowohl bei Nationen als auch bei Religionen dazu führen, dass Menschen mit bestimmten Eigenschaften ausgeschlossen werden. (z.B. historischer Ausschluss von Menschen mit körperlichen Behinderungen aus Religionen, Ausschluss von Menschen mit bestimmter Hautfarbe aus Nationen)
  • Das Gruppengefühl kann in beiden Fällen zu einer extremen Selbstüberhöhung und Exklusion führen. Bei Religionen resultiert das in religiösem Fundamentalismus und Religionskriegen gegen andere Religionen (z.B. "Ketzer"). Bei Nationalstolz führt es zu Sozialdarwinismus und rassistisch motivierten Kriegen gegen andere Nationen (z.B. "Untermenschen") - nicht nur die Ursache (Selbstüberhöhung einer geschlossenen Gruppe), sondern auch die Auswirkungen sind sich also ziemlich ähnlich.

Stolz und Gemeinschaftsgefühl ohne wesentliche Eigenleistung:

Arthur Schopenhauer sagte einst zum Nationalstolz, dass er "das letzte Aufgebot derer ist, die sonst keinen Stolz besitzen". Ein Mensch muss für Nationalstolz keine eigene Leistung vollbringen, er muss nur seine Geisteshaltung anpassen.

Genau das trifft auch auf Religionen zu: Gerade Kinder von religiösen Familien mussten nur mit dem Strom schwimmen. Sie haben keine Eigenleistung vollbracht, um zu ihrer religiösen Identität zu gelagen.

Religiöse und nationalstolze Menschen knüpfen ihre Identität nicht an ihre persönlichen Tugenden oder Leistungen, sondern an übergeordnete Gruppen wie Religionen oder Nationen.

Religionsgemeinschaften lassen sich nach Schopenhauer, wie auch Kulturgemeinschaften, als Ersatzgemeinschaften für Menschen verstehen, denen es an individuellen Fähigkeiten oder Charaktereigenschaften mangelt, eine eigenes Netzwerk aufzubauen.

Ist religiöses Engagement also sehr gut mit Nationalstolz vergleichbar?

Anmerkung: Dieser Beitrag soll weder religiöse Menschen noch selbsternannte Patrioten angreifen oder diskreditieren.

Nein 59%
Ja 41%
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Wie beeinflussen gesellschaftliche Erwartungen die Entscheidungen von trans* Personen, welche keine körperliche Geschlechtsdysphorie haben?

hii gutefrage Community,

Es gibt trans* Personen, die spüren keine physische Geschlechtsdysphorie.

Heißt also, sie identifizieren sich mit einem anderen Geschlecht, als dem, welches ihnen bei Geburt zugewiesen wurde, allerdings haben sie gleichzeitig kein Unbehagen mit ihrem Körper, finden ihre Geschlechtsmerkmale, beispielsweise Vulva nicht abstoßend.

Dennoch entscheiden sich einige von diesen, ohne das Gefühl, im falschen Körper zu sein, für Operationen oder Hormonbehandlungen.

Mich interessiert, wie stark diese Entscheidungen durch den Wunsch beeinflusst werden, in der Gesellschaft als das gewünschte Geschlecht anerkannt zu werden, bzw. ob ihr denkt, dass das der einzige Grund sein kann.

In diesem Fall würde das bedeuten, dass sich jene Personen unter Druck gesetzt fühlen Äußeres zu verändern, um als das wahre Geschlecht anerkannt zu werden.

Findet ihr das nachvollziehbar?

Außerdem:

Glaubt ihr, dass trans Personen, die keine Dysphorie empfinden, eine andere Beziehung zu ihrem Körper und ihrer Identität haben als diejenigen, die unter Dysphorie leiden?

& sind stereotypische Erwartungen eine Realität, welcher wir als Gesellschaft nicht entkommen können, oder sind wir eigentlich schon weiter?

Und:

Wie würdet ihr mit Kommentaren oder Fragen anderer Menschen umgehen, die eure Identität in Frage stellen, weil ihr keine körperlichen Veränderungen anstrebt oder durchgeführt habt?

Bleibt respektvoll <3
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erster Moment gleichgeschlechtlicher Anziehung und Verlust?

Ich bin ein 31-jähriger Mann und habe vor 3 Jahren zum ersten Mal in meinem Leben besondere Emotionen für einen Mann empfunden. Ich dachte immer, dass ich heterosexuell wäre, aber als ich in ihn verliebt war, war ich schockiert. Selbst das versehentliche Berühren seiner Haut hatte eine besondere Wirkung auf mich. Wir konnten nie klar darüber sprechen; am Ende unserer Freundschaft wußten wir (denke ich), was passiert war. Ich erinnere mich daran, dass er mich angeschrien hat und sagte, ich sei nicht seine „Freundin oder Frau“. Ich solle aufhören, ihm so nahe zu sein, weil er sich „anormal“ fühlte. Er schrie mich an und ging. Ich habe nichts verstanden und blieb mit meiner Traurigkeit und Einsamkeit zurück. Damit begann mein Trauerprozess, und nun dauert er bereits ca. 6-7 Monate an. Neulich habe ich in einem Buch einen schönen Satz gelesen: “Ich erinnere mich nicht mehr so oft an dich wie früher, aber manchmal vermisse ich dich mit der gleichen Intensität wie am ersten Tag.” Ich glaube, dieser Satz drückt momentan meine Gefühle am besten aus. Ich vermisse ihn immer noch sehr, und meine innere Leere ist nach wie vor groß. Ich bin seit 3,5 Jahren in Therapie. Es ist noch schwierig für mich, weil ich nicht nur meinen besten Freund verloren habe, sondern auch als Mann mit meinen Verwirrungen zurückgeblieben bin, ohne meine sexuelle Orientierung geklärt zu haben.

Gibt es jemanden wie mich, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Was sollte meine Perspektive sein, und was sind deine Vorschläge?

Liebe, Männer, Sex, Homosexualität, Identität, Verwirrung, sexuelle Orientierung

Missverständnis oder absichtliches falsch verstehen?

Hallo Community.

Eigentlich wollte ich das Thema Selbstbestimmungsgesetz nicht nochmal ansprechen, sehe mich aber dazu gezwungen.

Immer häufiger liest man Fragen wie "alle 12 Monate Geschlecht ändern?" Oder es wird sich schlichtweg darüber aufgeregt. Es wird dann behauptet, jeder könnte sein Geschlecht ändern und dann auch einfach so operieren lassen.

Und offensichtlich hat niemand den Gesetzestext überhaupt gelesen, denn sonst wären diese ganzen Fragen überflüssig. Es geht NUR um den Geschlechtseintrag und Namensänderung.

Die geplante Regelung sieht ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen vor. Die Frage, ob eine Person, die zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen in Erwägung zieht, solche vornehmen kann, wird nicht durch das SBGG geregelt. In diesem Fall gelten wie bisher allein fachmedizinische Prüfkriterien.

Meine Frage:

Wird das absichtlich falsch verstanden, oder lesen die Menschen einfach nicht richtig?

Es kann doch nicht sein, dass so viele Menschen sich darüber aufregen bzw. Fragen dazu stellen, ohne den Text richtig zu lesen.

Das soll niemanden angreifen, aber mir fehlen wirklich langsam die Worte dafür.

Es wird absichtlich falsch verstanden 49%
Andere Antwort 43%
Es wird nicht richtig gelesen 8%
Gender, Geschlecht, Identität, Namensänderung, Transgender, Transsexualität, LGBT+, genderfluid , non-binary, Selbstbestimmungsgesetz

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