GEZ und Finanzamt - Vollstreckung oder Ratenzahlung?

Sehr geehrte Damen Herren,

ich habe es leider versäumt auf Mahnungen und Zahlungsaufforderungen der GEZ zu reagieren (Zeitraum 03/11 - 02/12). Trotzdem ich in diesem Zeitraum Schüler war, also in diesem Falle ein Recht auf Befreiung von jeglichen Gebühren der GEZ hatte, habe ich laut GEZ versäumt einen BEfreiungsantrag zu stellen (ich hatte lediglich eine Bafög-Bescheinigung, für die BEfreiungen zur Vorlage bei der GEZ, eingereicht). Nun habe ich ein Schreiben vom Finanzamt erhalten (13.6.2012), mit der Zahlungsaufforderung in Höhe von 247,84 € (inkl. Vollstreckungskosten). Es wurde mir keine Zahlungsfrist mitgeteilt.

Ich habe erfolgreich mein Abitur bestanden und versuche nun mich für das WIntersemester zu immatrikulieren. Offiziell bin ich also arbeitslos und habe somit AG II beantragt (das noch nicht genehmigt wurde, bzw. BEscheid kommt frühstens MItte Juli 2012).

Ich bin somit mittellos und habe keine CHance die volle Summe zu leisten. Welche Möglichkeiten bestehen nun in meiner Situation?

  1. Sind Ratenzahlungen zB. möglich?

  2. Ist eine Stundung möglich?

(zur Info: Ich lebe mit meiner Lebensgefährten, die ebenso AG II bezieht, und unserem einjährigen Sohn in einem gemeinsamen HAushalt. Meine Lebensgefährten ist übrigens von GEZ-Gebühren befreit. Sie hatte den Befreiungsantrag für gleichen o.g. Zeitraum und gleicher Wohnung fristgerecht gestellt.)

  1. Gibt es eventuell eine rechtliche Grundlage dafür, dass mit der Befreiung meiner Lebensgefährten unter BErücksichtigung der gemeinsamen BEdarfsgemeinschaft die Zahlungsaufforderungen nichtig sind/werden?

  2. Was kann ich tun oder wie kann ich mich jetzt verhalten, um Zwangspfändungen oder eine eidesstattliche Versicherung abzuwenden?

Vielen Dank für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

S.

Schulden, Recht, Gesetz, Finanzamt, GEZ
Umzug - Rundfunkgebühren nicht umgemeldet - Kontrolle: Was tun?

Hallo zusammen! Ich bin seit ca. zwei Jahren innerhalb Bayerns umgezogen, meine Rundfunkgebühren hatte ich seitdem aber nie umgemeldet. Heißt, in der neuen Wohnung zahle ich keine Rundfunkgebühren obwohl ich Rundfunkgeräte habe und in der alten Wohnung ists andersrum, da zahle ich, habe aber keine Geräte. Es haben sich seit dem Umzug auch keine Änderungen ergeben, welche die Höhe der Gebühren beeinflussen würden. Der Grund warum ich mich nicht umgemeldet habe ist, weil die GEZ-Seite eine Identifikationsnummer wollte, die auf keinem meiner abgehefteten GEZ-Schreiben drauf war. So dachte ich mir, ich warte bis das nächste Mal ein Schreiben mit dieser Nummer kommt und melde dann um. Jetzt ist es soweit: In meinem Briefkasten ist ein Schreiben vom Rundfunkbeauftragten des Bayrischen Rundfunkes, er bittet um Rückruf zur Klärung "offener Fragen". Kann ich mir schon denken welche das sind. Nur: Wie soll ich mich verhalten? Den Umzug, das Versäumnis und damit die ganze Wahrheit zugeben? Riskiere ich dann etwas? Oder ist es besser, mich um eine schleunige Abmeldung der alten Wohnung zu kümmern und dem Beauftragten erst einmal mitzuteilen dass ich keine empfangsbereiten Geräte habe - um kurze Zeit später diese anzumelden? WICHTIG: Ich bin kein Rundfunkbetrüger :-), aber ich denke mir dass es unterm Strich keine schlimme Sache ist was ich da mache, aber nicht dass man mir da jetzt einen Strick draus dreht und ich muss für zwei Jahren nachzahlen, obwohl ich die ganze Zeit über gezahlt hab. Danke euch!

GEZ, Rundfunkbeitrag

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