GEZ-Befreiung auch für Stipendiaten?

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Die Befreiung ist immer nur möglich, wenn einer der im Gesetz detailliert aufgeführten Sozialleistungsbescheide vorgelegt werden kann. Da ein Stipendium keine Sozialleistung ist, ist auch eine Befreiung nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, dass das Stipendium nicht höher ist als die BAföG-Leistung.

Nun, irgendwie ist die Gesetzeslage nicht vollständig klar. Würde bei einem Stipendium keine Befreiung möglich sein, obwohl es sogar nicht höher ist als die "BAföG-Leistung", wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Art. 3 I GG vorliegen. Es kann ja nicht sein, dass du mit einem Stipendium in BAföG-Höhe schlechter gestellt bist als jemand ohne Stipendium, der BAföG bezieht. Deshalb einfach mal mit der GEZ reden und dort nachfragen.

Einfach mal bei der GEZ anrufen,die geben dir da Infos.