Gewerbeanmeldung – die neusten Beiträge

Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Recht, fotomodel, Gewerbeanmeldung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, rechnung-schreiben, Kleinunternehmerregelung, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Gewerbeanmeldung im Bereich Tierbetreuung?

Hallo,

mit Tieren groß geworden hat es sich so ergeben, dass ich in den letzten Jahren immer mal wieder für Familienangehörige und Freunde auf deren Tiere aufgepasst habe, wenn sie im Krankenhaus oder Urlaub waren.

Nun habe ich aber auch von ein paar entfernten Bekannten Anfragen bekommen, ob ich nicht auch mal auf deren Tiere (Hunde,Katzen,Pferde etc.) aufpassen könnte. Sie würden mich auch dafür bezahlen. Die einen haben sogar gefragt, ob ich ihre Pferde nicht regelmäßig (sprich ein paar Tage die Woche) gegen Bezahlung versorgen (füttern, abäppeln, Wasser auffüllen - KEIN Reiten oder Bodenarbeit) könnte.

Da kam mir die Idee, dass ich das neben meiner Fernausbildung zur Tierheilpraktikerin ja als kleinen Nebenverdienst anbieten könnte.

Jetzt hab ich erst mal mit meiner Versicherung Kontakt aufgenommen und alles in die Wege geleitet, um bestmöglich abgesichert zu sein.

Nur hatten die Leute, bei denen ich die Pferde betreuen soll vorgeschlagen, mich auf Geringfügigenbasis anzumelden. Das würde dann wohl unter Haushaltshilfe laufen, da es sich ja um Privatpferde handelt, mit denen sie kein Geld verdienen.

Aber dann könnte ich ja nicht hin und wieder auch auf die Tiere anderer Leute aufpassen, oder?

Jetzt wurde mir noch von einem Freund gesagt, dass ich wohl etwas mehr verdienen würde, wenn ich das ganze als (Klein-)Gewerbe mit einem Gewerbeschein anmelde. Da würde ich dann nicht nur die 8,50 Euro Stundenlohn bekommen, sondern auch das, was meine "Arbeitgeber" als Abgaben zahlen müssten, wenn ich als "Haushaltshilfe" angestellt wäre.

Jetzt bin ich verunsichert und weiß nicht was ich machen soll. Einerseits möchte ich ja auch andere Tiere betreuen, anderseits hab ich von Gewerbe und allem, was damit zusammenhängt keine Ahnung. Ich müsste dann ja Rechnungen schreiben, eine Buchhaltung machen, Steuererklärung....

Wie seht ihr das? Was würdet ihr machen? Wo liegen die Vor- und Nachteile bei beiden Varianten? Worauf muss ich achten? Brauche ich überhaupt einen Gewerbeschein oder muss man den erst ab einem bestimmten Verdienst beantragen?

Es geht hier übrigens um Beträge von ca. 300 Euro, also reich werde und will ich damit nicht werden und das ganze ist in Niedersachsen, falls das eine Rolle spielt...

Arbeit, Tiere, Dienstleistung, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, tierbetreuung

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