Braucht man einen Gewerbeschein um einen Flohmarkt zu veranstalten?

3 Antworten

Aus https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Maerkte_und_Gelegenheitsmaerkte.html

"Auch Flohmärkte – soweit sie nicht bloß karitativen Zwecken dienen – unterliegen der Gewerbeordnung und dürfen daher nur im Rahmen einer entsprechenden Marktverordnung oder als bewilligte Quasimärkte durchgeführt werden."

Der beste Ansprechpartner für Dich wäre wohl die Wirtschaftskammer, dort solltest Du eine verläßliche Antwort bekommen, wenn Du dein Vorhaben genau erklärst.

Wenn du so etwas auf deinem (Privat-)Grund machst,wird das meist toleriert. Heikel wird es erst, wenn du auf öffentlichem Grund tätig wärst, da brauchts das Einverständnis des Grundbesitzers, bei regelmässigen, häufigen Märkten auch der Gewerbebehörden.

In D bräuchtest du einen. Und zusätzlich die Marktfestsetzung. Wie es in Ö ist, weiß ich nicht.

Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung wäre das Unternehmen sehr leichtsinnig.