Was braucht man für Herstelung und verkauf von Handmade Schmuck,bei Flühmarken oder Online?

1 Antwort

Die Herstellung und der Verkauf von selbst gemachtem Schmuck gilt als Kunsthandwerk. Wenn man diese Waren online anbietet, muss man das als stehendes Gewerbe (§ 14 GewO) anmelden.

Für das Anbieten auf Flohmärkten brauchst du - weil du sie außerhalb deiner gewerblichen Niederlassung anbietest - zusätzlich eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO).

Beides bekommst du bei deinem Gewerbeamt (gehört in manchen Städten zum Ordnungsamt).