Garantie / Gewährleistung Gebrauchtwagen?

Hallo,

ich brauche mal einen Rat. Ich habe mir im Februar einen neuen Gebrauchten zugelegt, den ich bei einem Händler gekauft habe, der etwas über 100 KM von meinem Wohnort entfernt ist. Gleich zu Anfang traten die ersten Problemchen auf, erst das Steuergerät vom Seitenairbag und der Blinkerhebel, dann noch ein Kabelbruch, der eine Kontrolllampe auslöste. Steuergerät und Blinkerhebel hat der Händler nachgebessert, musste halt einen Tag dahin fahren, Kabelbruch musste ich selber tragen. Ich musste jetzt jedoch feststellen, dass meine Klima ohne Funktion ist, da ich das Ding fast nie nutze ist es mir erst vor kurzem an den ganz heißen Tagen aufgefallen. Habe dann eine Werkstatt aufgesucht um erstmal einen Klimacheck zu machen, dabei kam dann heraus, dass der Klimakompressor kaputt ist. Ich habe dann den Händler angerufen und den Defekt gemeldet, ich sollte dann ein Angebot aus einer Werkstatt einholen und ihm und der Garantieversicherung (war beim Kauf dabei) zukommen lassen. Habe mir ein Angebot geholt (fast 1000,- Euro) und es beiden zukommen lassen. Mir wurde dann eine Reparaturfreigabe gegeben und ich habe den Kompressor tauschen lassen, musste aber einen Teil zuzahlen (knapp 300,- Euro), da die Garantieversicherung aufgrund der Laufleistung nicht den vollen Preis der Teile zahlt.

Meine eigentliche Frage ist jetzt, da ich ja neben dem Anspruch aus der Garantieversicherung auch einen Gewährleistungsanspruch gegen den Händler habe, müsste er mir doch die Zuzahlung die ich leisten musste erstatten? Das Auto befindet sich noch kein halbes Jahr in meinem Besitz, daher geht der Gesetzgeber doch davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf bestanden hat? Muss er ja auch, ich habe die ganze Zeit die Klima nicht genutzt und konnte sie bei Kauf (Februar bei um die 0 Grad) schlecht testen.

Bin ich jetzt richtig davor?

Ich habe den Händler jetzt mal schriftlich aufgefordert mir den Betrag zu erstatten, doch leider kommt da keine Reaktion?!

Freue mich über hilfreiche Antworten. Sorry für den langen Text!

Auto, Gebrauchtwagen, Recht, Kaufrecht, Autokauf, Garantie, Gewährleistung
neuer wecker der jetzt kaputt ist wird nicht mehr umgetauscht. kann das sein?

hi mein Mann hat mir zu Weihnachten den Philips Design Wecker "Premium Wake Up Light - HF 3451" geschenkt, dieser weist jetzt schon mängel bei der Funktion auf, die Lautstärke lässt sich nicht mehr verstellen.

der händler aus dem internet sagt das er ihn nicht mehr umtauschen kann da es über 6 monate ist. kann das sein?? er beruft sich auf §Hier die gesetzliche Gewährleistung: § 8 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr. Zeigt sich ein Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten seit Gefahrübergang, muss der Kunde beweisen, dass dieser Sachmangel schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. -----------------------------------------

Falls es nur (gesetzliche) Gewährleistung §434 BGB und keine (freiwillige) Garantie §443 BGB gibt, dann gilt folgendes: BGB - § 434. Sachmangel (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Der Käufer ist beweispflichtig dafür, dass ein Mangel vorliegt und dass der Mangel bei Übergabe vorgelegen hat. Der Anspruch aus einem vorgenannten Mangel verjährt 2 Jahre nach Ablieferung §438 Abs. 2 BGB. Im Verbrauchsgüterkauf §474 BGB (Unternehmer §14 BGB an Verbraucher §1

Recht, Gewährleistung

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