Garantie bei eingebauten Kfz-Ersatzteilen
Hatte im September 2009 einen kaputten Anlasser ersetzen lassen. Leider ist dieser jetzt wieder kaputt und muß erneut ersetzt werden. Habe ich auf den Einbau des Anlassers in 2009 noch eine Garantie ??
Bitte um Antwort da der Anlasser mit Einbau doch sehr teuer ist.
2 Antworten
Ob dir irgendwer eine Garantie auf das Teil gegeben hat, kannst nur du selbst wissen. Solltest du aber die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung (Gewahrleistung) des Haendlers meinen, so gilt diese 2 Jahre. Sie bezieht sich aber nur auf den Zustand zum Zeitpunkt der Uebergabe an dich. Bestreitet der Haendler, dass das Ding von Anfang an kaputt war, musst du dies ab dem 7. Monat beweisen.
Normal hast du 2 Jahre Garantie auf Ersatzteile...