Einliegerwohnung keine Wohnfläche?

Guten Tag liebe Community,

und zwar wir kauften vor 17 Jahren, eine Hauptwohnung (ca. 115qm) + eine Einliegerwohnung Hinterm Haus (ca. 50qm). Auf den Kaufvertrag steht deutlich folgenden Wohnbereich: ca. 165qm Dachgeschoss+ EinliegerWohnung. , Makler war eine Hausbank.

So jetzt nach 17 Jahren haben uns entschieden, die Wohnungen zu renovieren und zu verkaufen. Plötzlich tauchte jemand aus der Bauamt auf und meinte sie bekäme den Hinweis (von der gute alte Rentnerin Nachbarin, der mit der ganze Straße Streit hat), Wir würden illegal eine Wohnfläche benutzen. Leider gab es damals 2003 über das Haus keine Pläne beim Kauf. Da das Gebäude älter als 1940 ist. Auf den Pläne des Bauamt ist tatsächlich wirklich so, das die EWG nicht als Wohnbereich da steht. aber wurde uns schriftlich von einer Bank alles als Wohnbereich verkauft und nutzen es auch so, uns meinte man sogar man kann die EWG vermieten wenn man wollen würde.

an wen oder wo soll ich mich als erstes wenden ?

meine Frage ist auch: da in letzter Zeit die Rentnerin oft bauliche Veränderungen getätigt hat, war die Person der Bauamt oft bei ihr zuhause und sind meiner Meinung gut befreundet. Kann es sein das dahinter etwas steckt?

kann man irgendwo herausfinden, wann die letzte Veränderungen auf die Pläne gemacht wurden oder so?

Nachtrag>>> „17 Jahre lang haben wir für die eLW Grundsteuer bezahlt“

bitte keine Kommentare wie hättest früher sehen sollen und und und...

für jede Nützliche Antwort wäre ich wirklich dankbar.

Haus, Recht, Immobilien, Eigentümergemeinschaft, Eigentumswohnung
Erbgemeinschaft, Eigentumswohnung zum Verkehrswert erweben?

Hallo zusammen,

wie es dir Titel schon sagt, geht es um eine Rechtsfrage in einer Erbgemeinschaft, welche per Testament geregelt ist. Vielleicht kurzer Hintergrund:

Ich habe einen Onkel, dieser ist Pfarrer und hat somit keine Erben. Er hat sich dazu entschlossen sein Erbe, dies besteht aus einem Geldvermächtnis und einer Eigentumswohnung auf 6 Personen (zwei Familien) aufzuteilen. Er ist so eingestellt, dass was in der Familie ist, sollte auch in der Familie bleiben. Jetzt ist es aber so, dass die andere Familie nur aufs Geld aus ist. Sprich die andere Familie würde im Fall der Fälle seine Eigentumswohnung zum bestmöglichsten Preis verkaufen wollen und dies weiß er auch.

Ich sollte mich jetzt erkundigen, ob dies Rechtens ist, wenn er in sein Testament ca. folgendes schreibt: „Herr Max Mustermann hat das Recht, meine Eigentumswohnung XXX zu erwerben, in dem dieser die anderen Personen in der Erbgemeinschaft im Wert des Verkehrswertes auszahlt.“. Kann man so etwas machen? Wenn ja, genügt einfach so eine Formulierung oder doch lieber damit zu einem Notar?

Uns geht es einfach darum, dass diese Eigentumswohnung in Familienbesitz bleibt und dass die andere Familie nicht die Chance hat, den Verkaufspreis absichtlich in die höhe zu treiben. Die Eigentumswohnung direkt auf mich zu schreiben ist hingegen nicht sinnvoll, alleine schon wegen der Erbschaftssteuer, sowie die Hoffnung, dass die andere Familie im Fall der Fälle eventuell doch vernünftig ist.

Schon mal Vielen Dank!

Recht, Erbrecht, Erbe, Eigentumswohnung, Erbgemeinschaft
Waschmaschine aufstellen in der Waschküche oder im eigenen Keller erlaubt?

Hallo Leute!

und zwar folgendes,

vor kurzen bin ich in eine Eigentumswohnung (1raum Wohnung) eingezogen (gehört meiner mam und mir) und hätte da auch kein Platz für eine Waschmaschine zumal könnte ich auch nur Wäsche waschen bis zu 60 grad weil nur so hoch der Wasser-Boiler wärmen kann.

nun gibt es hier im Hause einen Waschraum mit einer Waschmaschine und Trockner mit Münzeinwurf. Für mich wäre es kein Problem dort mit zu waschen wenn die Mieter die hier im Haus wohnen (vielleicht 20-50 Leute weiß ich nicht genau) auch die Waschmaschine pflegen sprich sauber machen würden (dementsprechend sieht die auch aus) zumal kostet es pro halbe Stunde 50 Cent (Münzeinwurf). Daher hatte ich im Rundgang des Hauses die Hausmeister gefragt ob man den hier im Waschkeller bzw. im eigenen Keller ne Waschmaschine aufstellen könne -da ich nicht immer mit ein Berg voller Wäsche zu meiner Mam mit den Bus fahren möchte- meinten die es wäre nicht möglich, weder im Waschraum noch im Keller.

Daher meine Frage:

Dürften Die mir Bzw. meiner mam Überhaupt verweigern eine eigene Waschmaschine aufzustellen? Wenn ja, warum? Wo wäre denn das Problem im eigenen Keller oder im gemeinschaftswaschraum einen waschmaschinenanschluss zu installieren von einem Monteur (logischerweise auf eigene kosten) und dort eine Waschmaschine hinzustellen? Schließlich ist meine mam Eigentümer (gekauft von ihr Aber so geregelt dass ich dort wohne)

Danke schonmal für Antworten :)

Waschmaschine, Wohnung, Eigentumswohnung, Keller, Waschmaschinenanschluss
Frage bezüglich Techem und deren Heizkostenabrechnung?

Hallo ersteinmal,

Kurz zu uns wir sind Eigentümer einer Wohnung und haben seit längerem das Gefühl dass mit der Heizkostenabrechhnung etwas nicht stimmt.

Im Internet selbst bin ich vor einiger Zeit auch auf einen Interessanten Beitrag bzgl. Der Gerätschaften welche an den Heizkörpern sitzen. Und zwar ging es darum dass der Typ des Heizkörpers, die Einbaulauge (zb. Nischenheizkörper) und Energieabgabe bei der Berechnung berücksichtigt werden müssen.

Nun aber zum eigentlichen Problem, wir hätten gerne Einsicht dazu um einfach mal zu sehen dass die angaben/ Faktoren zur Berechnung richtig sind. Also kurzerhand bei Techem angefragt und die Aussage bekommen dass dies leider für UNS als Eigentümer nicht möglich wäre und es nur die Hausverwaltung könnte.

Was in meinen Augen schon etwas merkwürdig ist, da es sich ja hier um unser Eigentum handelt bzw. wir im Endeffekt auch die Personen sind die es bezahlen.

Nur leider findet dieses Anliegen bei der Hausverwaltung nicht wirklich interesse dass sich da jemand drum kümmert, bzw. wollen die auch nicht wirklich verstehen wieso.

Hatte hier durch Zufall schon jemand ein ähnliches Problem? Wenn ja, wie seit ihr vorgegangen? Und vor allem ist Techem überhaupt berechtig dem Eigentümer sowas vorzuenthalten?

Da ich aktuell wirklich kurz davor stehe einen Anwalt aufzusuchen, obwohl ich dies eigentlich vermeiden wollte.

Gruß

Eigentumswohnung, heizungskosten
Eigentumswohnung in jedem Fall sinnvoll?

Hallo,

Ich habe im Laufe der Jahre einiges an Geld zur Seite gelegt für die Zukunft. Sagen wir mal es sind ca. 60.000 Euro, die derzeit noch in ETFs, Gold und Sparbüchern veranlagt sind.

Meine Partnerin und ich verdienen durchschnittlich, leider kann sie mich wegen früherer Verbindlichkeiten nicht groß finanziell unterstützen, weshalb wir von meinen 1.700 Euro netto im Monat leben müssen. Mein Arbeitsplatz ist relativ sicher.

Option1: Demnächst mal eine Eigentumswohnung für den Eigengebrauch erwerben und versuchen, hierfür einen günstigen Kredit über 200.000 Euro auf 25-30 Jahre zu bekommen (wird dieser überhaupt gewährt bei einem Einkommen von 1.700 Euro netto?). Dadurch würde man sich natürlich die ähnlich hohen Monatsmieten sparen, allerdings sind die 60.000 Euro "Pensionsvorsorge" dann halt auch weg.

Option2: Weiterhin zur Miete wohnen, die 60.000 weiter in ETFs, Aktien usw. anlegen und monatlich nach Möglichkeit ein wenig Geld zur Seite legen, um dann mit etwas mehr Geld in die Pension zu starten, das aber dann vermutlich durch die lebenslangen Mietzahlungen auch schnell schrumpft.

Dazu muss man vielleicht noch erwähnen, dass meine Partnerin aus dem Ausland kommt und dort wahrscheinlich irgendwann eine Haushälfte erben wird. Den Ruhestand dort zu verbringen stellt wegen den dort niedrigen Lebenshaltungskosten und dem angenehm warmen Klima eine realistische Alternative dar. Da wäre es dann vermutlich besser, man hätte mehr Bares, als eine Eigentumswohnung mit womöglich noch offenen Zahlungen?

Was meint ihr?

Finanzen, Immobilien, Eigentumswohnung, Lebensplanung, Pension, Wirtschaft und Finanzen
Mietrecht: Bepflanzung Balkon - wer ist zuständig?

Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. Ist die Bepflanzung und Pflege der Pflanzen auf dem Balkon eigentlich Vermieter- oder Mietersache?

Nach Kauf einer Immobilie und entsprechender Kündigung auf Eigenbedarf, stellt mir der Mieter die Kosten eines durchihn selbst beauftragten Gärtners für "die Neubepflanzung" der Balkonkübel in Rechnung.

Hintergrund: Aufgrund von Fassadenarbeiten mussten die Balkonkübel kurzfristig geleert werden, damit diese entsprechend instand gesetzt werden konnten. Ohne jegliche Absprache mit der Voreigentümerin, Nachweis von abgemeldeten Fristsetzungen wurde ein Gärtner (unter der Geltenmachung einer Ersatzvornahme) beauftragt und die Kosten sollen nun durch mich erstattet werden bzw. diese werden mit der nächsten Mietzahlung verrechnet (ca. 300 EUR inkl. in Rechnung Stellung der eigenen Arbeitskraft für Recherchearbeiten und Aufsicht). Ich habe alles Pflichten und Rechte mit dem Kauf übernommen. Der Schriftverkehr läuft immer grundsätzlich über den Mieterschutzbund.

Die Vorbesitzerin hatte damals von einer "Wiederbepflanzung" gesprochen bzw. dem Mieter mündlich zugesagt, dass diese durchgeführt werden. Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird. Hier fehlt auch jegliche Stellungnahme seitens des Mieters, dass es um eine "Neubepflanzung". Ist eine Wiederbepflanzung mit einer Neubepflanunzung gleichzusetzen?

  1. Es liegen keine Nachweise vor, sodass eine Verrechnung aus meiner Sicht nicht richtig ist. Diese wurde jetzt mit der letzten Mietzahlung verrechnet. Wie gehe ich am Besten vor? Kann ich es mit der Kaution verrechnen?
  2. Sind Bepflanzungen nicht grundsätzlich Mietersache? Ist das aus mietrechtlicher Sicht eigentlich ein Mangel, dass ein Mieter von einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung Gebrauch machen kann (ohne jegliche Absprache).

Freue mich für jeden Hinweis.

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Eigentumswohnung, Mangel, Rechte und Pflichten, kostenerstattung, Wirtschaft und Finanzen
Vorkaufsrecht für andere Wohnungseigentümer?

Hallo,

und zwar geht es um folgendes. Wir planen unsere Wohnung in einem Zweifamilienhaus demnächst zu verkaufen. Nun stellte sich uns jedoch die Frage, ob die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht haben und dieses beim Verkauf unserer Wohnung anwenden könnten. In der gemeinsamen Teilungserklärung von 2006 steht drin, dass die anderen Eigentümer einem Verkauf zustimmen müssen (Ablehnung nur aus wichtigem Grund) und dass ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen wird.

In der Zwischenzeit sind viele Jahre ins Land gegangen, die Besitzer der Wohnungen sind mittlerweile alles andere Personen wie damals in 2006.

Zudem ist darauf besonders hinzuweisen, dass jegliche Vorkaufsrechte im Grundbuch bereits im Jahr 2007 komplett gestrichen und gelöscht wurden.

Daher interessiert uns, ob nun durch die Teilungserklärung die anderen Eigentümer noch ein Vorkaufsrecht haben, obwohl im Grundbuch nichts mehr darüber steht? Eine erforderliche Zustimmung zum Verkauf steht im Grundbuch nach wie vor. Gilt noch für die anderen Wohnungseigentümer ein Vorkaufsrecht oder ist das hinfällig?

Bitte nicht meine Frage damit beantworten, dass die anderen Eigentümer gefragt werden sollen ob sie kaufen wollen oder nicht, das passiert sowieso. Wir wollen ausschließlich rechtlich genau wissen, wie der Sachverhalt zu bewerten ist. DANKE

Recht, Eigentumswohnung, Grundbuch, Hausverwaltung, Teilungserklärung, Verkauf, Weg, Vorkaufsrecht
Für Eigentum der Freundin Miete zahlen?

Hallo zusammen,

ich hatte schonmal die Frage gestellt.

Meine Freundin besitzt eine abbezahlte ETW. Dort bin ich vor etwa 6 Monaten eingezogen und beteilige mich an den Nebenkosten zu 50%. (Hausgeld, Strom, Wasser etc). Miete zahle ich keine.

Es ist zwar nicht abgesprochen, aber ich lade sie halt gerne ab und anmal zum Essen ein. Insgesamt ist es für mich finanziell positiv, keine Frage.

So, jetzt kommen allerdings Überlegungen auf in eine größere Wohnung zu ziehen. Zur Miete. Eigentlich fand ich die Idee nicht schlecht, nur wird das finanziell für mich dann schon ich sage mal herausfordernd.

Sie könnte ihren Anteil an der Miete der neuen Wohnung etwa genau mit der Miete die sie durch ihre ETW einnehmen würde bezahlen.

Ich müsste meine Hälfte natürlich so berappen. Raus aus der Kompfortzone. :P

Allerdings, ich glaube ein Teil warum wir uns so gut verstehen, ist das wir finanziell auf gleicher Augenhöhe sind. Wir verreisen gerne und geben dafür auch "viel" Geld aus.

Würden wir in die größere Wohnung ziehen, dann verschiebt sich das.

In Zahlen: Sie Netto = 2200, Ich Netto = 2400 Euro. Dadurch das ich keine Miete zahle sind wir beide hier relativ nah beieinander.

Die neue Wohnung kostet etwa 1200 Euro warm. Mieteinnahmen durch Ihre alte ETW lägen nach Abzügen etwa bei 500 Euro.

Somit hätte Sie dann 2100 Euro zur Verfügung, und ich meine 2400 weniger 600 Euro nur noch 1800.

Das würde ich bei unserem jetzigen Lebensstil durchaus spüren.

da die neue Wohnung noch in weiter ferne steht, ist meine Überlegung eher das ich doch anfangen sollte jetzt Miete zu zahlen, denn immer so weitergehen wird es wohl nicht?

Schonmal jemand ähnliche Gedanken / Probleme gehabt?

Miete, Geld, Beziehung, Eigentumswohnung
Eigentumswohnung von Freundin mitfinanzieren?

Hallo liebe Community!

Ich versuche die Situation kurz darzustellen:

(A= Freundin, B= Ich, C= Eltern meiner Freundin)

Juni 2019: A und B ziehen zusammen in einer 1-Zimmer-Mietwohnung (37qm,), B ist Hauptmieter, A ist Untermieterin, A+B teilen alle kosten (Miete,BK, Nebenkosten, Lebensmittel) fair auf. Zusammen haben die beiden sich Möbel gekauft und die Wohnung geschmackvoll und gemütlich eingerichtet.

Jänner 2020: C haben eine 3-Zimmer-Eigentumswohnung (70qm) gekauft und bereits zur Hälfte bezahlt. A soll die Wohnung als Eigentum überschrieben bekommen, dort einziehen und den restlichen Kredit (600€) + anfallende Wohnkosten (200-300€) bezahlen.

C haben auch Möbel gekauft und die komplette Wohnung bereits eingerichtet inklusive Dekoration. Sie wollen keine Möbel von der ehemaligen Wohnung. Weiterhin behalten C auch Schlüssel zur Wohnung und möchten in ihrem selbst eingerichteten Gästezimmer ab und zu ihre Freunde/Bekannte übernachten lassen.

A ist begeistert von der großen Wohnung (70qm) und möchte dass B mit ihr dort sofort einzieht und die Hälfte des Kredits und der Wohnkosten mit bezahlt. Die Möbel der alten Wohnung möchte A verkaufen.

A ist begeistert denn:

1) Die Wohnung ist doppelt so groß wie die alte und komplett neu (Erstbezug).

2) Die Wohnung ist mit 70qm sehr günstig. Gesamtkosten der alten Wohnung (37qm für 650€), die kosten der neuen Wohnung (70 qm für 900€).

B ist alles andere als begeistert:

1) B soll die Eigentumswohnung seiner Freundin bzw. Ihrer Familie mit abbezahlen, ist und wird aber selber kein Eigentümer.

2) C haben die komplette Wohnung bereits eingerichtet und wollen keine Möbel der alten Wohnung dort haben. Es würde sich für B anfühlen wie eine fremde Wohnung bzw. eine Ferienwohnung.

3) C behalten Schlüssel und haben ein Gästezimmer eingerichtet, dass sie mit nutzen wollen. B hat also keine normalen Rechte wie bei einer Mietwohnung.

4) Im Falle einer Trennung steht B also ohne Wohnung und ohne Möbel da und muss komplett von vorne anfangen. A hingegen hat mit B's Hilfe eine Eigentumswohnung abbezahlt.

Wie denkt Ihr darüber?

Beziehung, Recht, Eigentumswohnung
Katzenhaltung Eigentumswohnung/Lärmbelästigung?

Hallo,

ich bin vor 6 Monaten mit meinen beiden Katzen in eine Eigentumswohnung gezogen. Katzen-/Hundehaltung ist nicht in der Hausordnung verboten, Nachbarn halten auch einen Hund. Meine Katzen sind beides reine Wohnungskatzen und betreten somit kein Gemeinschaftseigentum. Kurz nach dem ich eingezogen war beschwerten sich die Nachbarn von unten über den Lärm meiner Katzen. Danach war gute 5 Monate ruhe und ich habe nichts von Ihnen gehört. Vor ca. 2 Wochen kam meine Nachbarin aus der Wohnung unter mir nochmal hoch. Sie sagte mir das meine Katzen viel zu laut sein, und das ich den Lärm doch bitte einschränken solle, in dem ich die Katzen einsperre etc. Das Haus ist grundsätzlich sehr hellhörig, ich höre die Nachbar von oben, von neben an, einfach von überall. Bei der Renovierung meiner Wohnung wurde allerdings zusätzlich noch 10cm Dämmung eingezogen. Jetzt haben die Nachbarn sich am Wochenende mit dem Verwalter in Verbindung gesetzt. Dieser hat mich darauf hin angerufen, wo ich ihm den Lärm nochmal geschildert habe. Meine Katzen spielen 5-6 Mal am Tag, max. 10-15 Min. Außerdem wiegt die eine 4kg und mein Kater 7kg. Ich habe dazu nur gesagt das ein Kind weitaus lauter wäre wenn dieses in der Wohnung spielt.
Meine Frage an euch, um mal auf den Punkt zu kommen, haben die Nachbarn die Möglichkeit zu erwirken dass die Katzen weg müssen? Oder ich gezwungen werde auszuziehen? Da es doch eine Eigentumswohnung habe, habe ich doch Mitspracherecht oder?
(noch dazu, meine Nachbarn unter mir sind keine Eigentümer, andere Eigentümer in meinem Haus teilten mir auf Nachfrage mit, das Sie meine Katzen gar nicht hören)

Tiere, Wohnung, Katze, Recht, Tierhaltung, Lärm, Eigentumswohnung, Hausordnung, Lärmbelästigung, Nachbarn
Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

Bild zu Frage
Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz
Nachbarn wollen unseren Hund los werden?

Wir sind Eigentümer einer Eigentumswohnung und haben einen Labrador. Ihn haben wir bereits seit Welpenalter und inzwischen ist er 7.

Jetzt sind im Haus neue Mieter eingezogen und die haben etwas gegen unseren Hund sowie den Katzen unseren anderen Nachbarn.

Die Katzen sind reine Wohnungskatzen und man sieht sie nur mal auf den Balkon. Unser Hund läuft natürlich die Treppen ohne Leine hoch und runter, aber auf der Anlage ist er angeleint obwohl er aufs Wort hört.

Auch ist er öfters bei den Eltern von meinem Freund oder bei meine Eltern wenn wir beruflich zu sehr eingespannt sind und wir ihn nicht mitnehmen können.

Die anderen Nachbarn verstehen alle nicht was in den neuen Nachbarn vor sich geht. Man bekommt weder die Katzen noch unseren Hund mit.

Gestern kam es dann im Treppenhaus fast zu Eskalation. Die neue Nachbarn gingen auf mich erst verbal los als ich von der Arbeit nachhause gekommen bin mit Sprüchen wie "Eure Köter werdet ihr bald los sein und diese andere Drecksviecher auch.". Wollte sie stehen lassen und vorbeigehen. Plötzlich schubste mich der Sohn von denen (ca.16) in eine Ecke und erhebte die Hand gegen mich.

Ein anderer Nachbar hörte das Geschreie und kam mir zu Hilfe. Polizei war auch da, aber groß können sie da erstmal nichts machen.

Was würdet ihr machen? Den Eigentümer über seine Mieter informieren?

Im übrigen war unser Hund gestern und der Tag davor garnicht bei uns zuhause.

Bin immer noch fassungslos

Tiere, Hund, Haustiere, Mieter, Katze, Recht, Eigentum, Eigentumswohnung, Nachbarn
Keller Nebenraum bei Erwerb von ETW nicht bekannt bekannt gekauft, was tun?

Hallo zusammen,

vor drei Jahren habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Zu der Wohnung wurde mir auch ein abgeschlossene Kellerabteil übergeben.

Es befinden sich acht Eigentümer in dieser Wohnobjekt und jeder Eigentümer hat noch einen extra abgeschlossene Kellerraum mit Holztrennwand als Gemeinschaftlich zur Verfügung zum Sachen abstellen.

In einem der Holztrennwände steht auch eine Nummer mit (I OG rechts), da wo ich wohne. Aber diese Abteil benutzen zwei andere Eigentümer, von meiner Seite.

Mir war vor dem Abschluss des Kaufvertrags zwar die Teilungserklärung nicht mit der Kellerplan bekannt, (er lag der Kopie der Teilungserkläung, die ich vom Wohnungsbesitzer bekam, nicht bei, sondern wurde mir nach dem Kauf vom Verkäufer zusammen mit verschiedenen Unterlagen übergeben.

Im Kaufvertrag steht lediglich, "Wohnung mit Keller", und in der Teilungserkläung ist ebenfalls nur festgehalten, dass zu jeder Wohnung ein Kellerabteil gehört. Im Kellerplan sind die Kellerräume durchnummeriert, es entspricht jedoch nicht die Nummer meines jetzigen Kellerraumes der Nummer meiner Wohnung.

In dem Kellerplan steht auch für diesen einen Raum drei Nummern eingekreist mit 2, 4 und 6, der andere Raum ist nur mit 8 markiert ,,was versteht man darunter".

Theoretisch müsste ich bei der Kellerraum mit Holztrennwand auch eine Ecke, also gemeinschaftlich zu dritt benutzen dürfen oder nicht?

Welche Vorgehen ist hier zu empfehlen: Kann ich davon ausgehen, das die Wohnung mit Keller so mein Eigentum ist und bleibt wie beim Kauf übergeben oder von Wohnungsnummer-Kellernummer (z.B. Zu Wohnung 1 OG gehört Keller I OG ) ausgegangen werden, sodas ich auch davon 1/3 Anspruch bekommen kann?

Könnte ich nach diesen 3 Jahren noch was unternehmen?

Wo kann ich das alles lesen, was alles zu dieser Wohnung gehört, im Teilungserklärung konnte ich nicht erkennen, wer hilft mir weiter?

Entschuldigt ist ein bisschen zu viel, freue mich auf eure erfahrene antworten und schöne sonnige Tage.

Gruß

Teilungserklärung 50%
Eigentumswohnung 50%
Kellernebenräume 0%
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Kaufvertrag 0%
Wohnung mit Keller 0%
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