Nachforderung Kindesunterhalt, wenn zu wenig gezahlt wurde?
Der Vater meiner Tochter zahlt offensichtlich seit ca. 4 Jahren zu wenig Unterhalt. Er zahlt nach Düsseldorfer Tabelle und legt das reine Netto-Gehalt zugrunde. Nun habe ich erfahren, dass auch geldwerte Vorteile (Betriebsauto usw.) mit in die Berechnung einfließen.
Ist eine Nachforderung möglich oder grundsätzlich nur eine Neuberechnung erst ab dem aktuellen Monat ?
Des Weiteren habe ich gelesen, dass es wohl auch ausschlaggebend ist, dass er mittlerweile mietfrei wohnt. Weiß jemand etwas darüber, ob dem tatsächlich so ist ?
Lieben Dank schon mal für eure Antworten.
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