Hallo,
Ist ein neuer Stromzähler bzw Zählerkasten (im Fahrradkeller) Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum?
Ich habe 2 Eigentumswohnungen gekauft welche vom Vorbesitzer zusammen genutzt wurden. Er hat den Strom- sowie Gaszähler der 2. Wohnung entfernt und beide Wohnungen über nur einen Strom- und Gaszähler laufen lassen. Ich möchte die 2. Wohnung nun vermieten und wieder einen eigenen Zähler einbauen.
Der zuständige Netzbetreiber sagte mir ich bräuchte einen Inbetriebnahme Antrag für einen neuen Stromzähler. Ein Elektriker kam raus und sagte die Kästen wären veraltet und da es ein Neuantrag ist müsste entweder der gesamte Kasten erneuert werden oder ein Einfamilienhausschrank angeschafft werden, indem dann der Neue Zähler untergebracht werden kann, nach allen neuen Vorschriften.
Habe ich diese Kosten alleine zu tragen oder kann ich da auf die Rücklagen der Eigentümergemeinschaft zurück greifen?
Danke im Voraus