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Chefin trägt mich nur in Spätschicht ein?

Hallo erstmal zu mir ich M/18 arbeite seit 6 Monaten im Einzelhandel ich habe als erster auf 450 Euro angefangen für 3 Monate dann kam der Chef auf mich zu und hat mich gefragt ob ich auf Teilzeit anfangen möchte für 18h die Woche dazu habe ich ja gesagt und den vertrag unterschrieben jetzt arbeite ich seit 4 Monaten auf Teilzeit und hatte noch nicht einmal außer vereinzelte tage mal Frühschicht obwohl im Vertrag steht das ich früh und spät im Wechsel habe und im Monat ein Samstag Früh Spät und einmal frei habe aber seit den 4 Monaten wie gesagt habe ich nur Spätschicht und hatte auch nur 2 Samstage frei aber die anderen werden immer im Wechsel eingetragen und wenn ich mich beschwere kommt nur sowas wie "Frau ... hatte letzte Woche schon Spätschicht ich kann sie diese woche nicht nochmal eintragen" wobei ich mir denke ob die mich verarschen wollen da ich seit 4 Monaten nur in der Spätschicht bin oder man sagt man ändert was aber im plan bin ich trotzdem in der Spätschicht.

Und dazu kommt noch das ich eine 18h Woche habe aber trotzdem jede Woche mindestens 26h eingetragen bin ich habe jetzt innerhalb 2 Monaten über 103 Überstunden angesammelt.

Des weiteren wundert es mich da damals der Chef gesagt hat beim unterschreiben des Vertrages das er mir extra lange Probezeit gegeben hat damit sobald ich was anderes gefunden habe gehen kann ohne Probleme wie z.b Die 2 Wochen Frist habe nähmlich gestern gekündigt und jetzt meint er ich muss die 2 Wochen Frist bleiben was an sich kein Problem wäre aber natürlich mich wieder in die Spätschicht eingetragen hat und ich nur noch die "Scheiß Arbeit" machen darf.

mfg

Recht, Dienstplan, Schichtarbeit

Entgeltfortzahlung am Feiertag bei Teilzeit im Regeldienstplan. Liegt hier eine Verletzung des Arbeitszeitrechts vor?

Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitszeitrecht. Hier mein Beispiel: ich arbeite in Teilzeit als Krankenpflegerin im Schichtdienst. Vertraglich festgelegt sind 80% Arbeitszeit bei einer 5 Tage Woche. Die Teilzeitkräfte haben einen Regeldienstplan, wissen also heute schon, wie sie an Tag xy arbeiten müssen. Die Vollzeitkräfte haben keinen solchen feststehenden Dienstplan. Dieser wird monatlich erstellt. Die Arbeitszeit der Vollzeitkräfte wird wie folgt monatlich berechnet: Arbeitstage (anhand 5 Tage Woche Mo-Fr) abzüglich Feiertage = Sollarbeitszeit. Die Arbeitszeit der Teilzeitkräfte wird anhand des Regeldienstplanes ohne Berücksichtigung von Feiertagen berechnet. Dies hat zur Folge, dass eine Vollzeitkraft, die an einem Feiertag arbeitet entweder Stunden gutgeschrieben bekommt (also Überstunden macht, weil die Arbeitszeit für diesen Tag ja bei der Sollarbeitszeit abgezogen wurde) oder sich diesen Tag auszahlen lassen kann und dann stundenmäßig +/- 0 dasteht.. Arbeitet die Teilzeitkraft an einem Feiertag, der in den Regeldienstplan fällt und lässt sie sich diesen auszahlen macht sie hierfür stundenmäßig MINUS, weil der Feiertag in der Sollarbeitszeit für diesen Monat nicht rausgerechnet wurde. Lässt sie sich den Feiertag nicht auszahlen bleibt alles wie gewohnt, ein Vorteil durch den Feiertag besteht dann allerdings nicht. D.h. im Ergebnis, dass es im Vergleich zur Vollzeitkraft für mich schlecht ist, wenn ein Feiertag auf einen meiner Arbeitstage fällt! Normalerweise freut man sich doch über einen Feiertag. Kann das wirklich richtig so sein? Oder liegt hier eine Verletzung des Arbeitszeitrechts/ Entgeltfortzahlungsrechts vor?

Arbeitszeit, Dienstplan, Entgeltfortzahlung, Feiertag, Schichtarbeit, Teilzeit

Dienstplan verbindlich?

Hi wie Verbindlich ist eigentlich ein Dienstplan?

Zu diesem Thema habe ich schon viel im Internet recherchiert, grundelegend gilt ja nach meiner Suche folgendes:

1. Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach §315 BGB unverbindlich. Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

Nun darf der Arbeitgeber, dass habe ich so gelesen bei bestimmten Anlässen den Dienstplan ändern, ein Beispiel wäre hier z.B. die Krankheit eines Arbeitnhemers/Mitarbeiters. Hier gibt es im Netz noch einige konkrete Aussage wie, dass eine Änderung spätestens 4 Tage vor dem Dienst zu erfolgen hat und bekannt gegeben werden muss. Ob das stimmt kann ich nicht sagen.

Nun zu meinem Fall

Ich arbeite bei einem größeren Lebensmitteldiscounter als Gleitzone, bin Student. Mein Vertrag sieht in der Regel 12h die Woche, aber maximal 20h die Woch vor.

Unser Dienstplan wird ca. einen Monat vorher ausgehangen. In der Regel, also wirklich seit einem halben Jahr wird dieser ständig verändert.

Bsp.

Woche 1

Mo 14-18 Dienst Die Frei Mi 18-22:15 Dienst Do Frei Fr Frei Sa 17-22:15 Dienst

Nun schaue ich schon 2 mal in der Woche auf den Plan, das letzte mal z.B. am Mittwoch. Nun passiert es aber eigentlich jedes mal, dass z.B. am Do mein Plan für Samstag geändert wird, ich z.B. schon 15 Uhr anfangen muss, weil sich jemand krank gemeldet hat. da ich in diesem Beispiel ja Do und Fr Frei habe fahre ich nicht extra noch mal zur Arbeit um zu schauen, es wird aber mir aber auch nicht gesagt z.B. telefonisch.

Seit einem halben Jahr ist es wirklich so, dass jede Woche die Pläne ca. 2 Tage vor dem eigentlichen Dienst komplett verändert werden, es wird getauscht durch die Chefs, weil sie wieder vergessen haben die Verfügbarkeiten von Einzelnen zu berücksichtige, etc.

Krankheiten von Mitarbeitern ist hier auch so ein Thema, viele Studenten sind mittlerweile mit dem Studium fertig und haben aufgehört bei diesem Lebensmitteldiscounter zu arbeiten. Der Chef hat diese aber nicht ersetzt, da er so die Kosten senken kann und seine eigene Gewinnbeteiligung natürlich steigt. Deswegen reicht es schon, wenn von 40 Kassieren 2 krank sind, dass wirklich nichts mehr funktionert.

Mir bringt es nicht einen Dienstplan zu haben der für 4 Wochen geht, wenn jede Woche fast jeder Dienst verändert wird, dazu noch 1-2 Tage davor, ohne Bescheid zu geben.

Daher meine Frage wie verbindlich nun der zu erst ausgehängte Dienstplan ist.

MfG Cole

Arbeitsrecht, Gesetz, Dienstplan, Verbindlichkeiten

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