Muss ich bei einer Änderung gefragt werden?

3 Antworten

Kommt hier darauf an, was in der Dienstvereinbarung steht.

Wenn dort z.B. festgehalten wurde, das der Dinestplan in schriftlicher Form fest zu legen ist, ist der per Mail nur als Info gedacht. Dieser hat aber keinerlei Rechtgültigkeit

Denn jeder kann seine Wünsche zum DP einbringen. Deswegen ist dieser vorab per Mail versendet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Tsukino38 
Fragesteller
 26.10.2019, 08:10

Danke für die Antwort

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Der Betriebsrat, und die Gewerkschaft, werden dir deine Frage mit Sicherheit besser beantworten können.

Kein BR, keine Gewerkschaft = salopp gesagt: Der Arbeitgeber kann die Dienstpläne nach seinen Bedürfnissen ändern wie er will, und wann er will.

Mit BR und Gewerkschaft "könnte" es vielleicht auch bei euch so ausehen, wie hier beschrieben::

Transparenz bei der Dienstplanung

Einen zweiten Schwerpunkt setzte der Betriebsrat auf mehr Transparenz bei der Dienstplanung. Die Beschäftigten arbeiten in einer 5,5 Tage-Woche an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen. Das Altenpflege-Personal ist gefordert, 365 Tage im Jahr, an 24 Stunden. Bei diesem belastenden Arbeitsrhythmus möchten alle einen verlässlichen Dienstplan, der sich nicht andauernd verändert. Ganz wichtig sei daher, dass verbindlich geklärt ist, an welchen Tagen der Mitarbeiter frei hat. Nur wenn das klar sei und eingehalten werde, ließen sich Arbeit und Privatleben in Einklang bringen.

Die Dienstpläne werden in der Sozial-Holding zwei Wochen vor dem Folgemonat veröffentlicht. Bis dahin können die Beschäftigten ihre Wünsche einbringen. Das über die Dienstpläne in einem speziellen Dienstplanausschuss des Betriebsrats mitbestimmt wird, war für die Geschäftsführung sehr gewöhnungsbedürftig. Inzwischen habe es sich aber eingespielt. "Jetzt werden die Dienstpläne kontrolliert, ob auch alle Rechte der Mitarbeiter eingehalten werden und dann erst mitbestimmt. Und das ist gut so."

https://www.betriebsratspraxis24.de/news/betriebsratspraxis-extra/betriebsrat-hautnah/betriebsratsarbeit-in-der-pflege-ja-das-ist-was-besonderes/

Tsukino38 
Fragesteller
 26.10.2019, 08:52

Vielen Dank.

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Familiengerd  26.10.2019, 14:52
Der Arbeitgeber kann die Dienstpläne nach seinen Bedürfnissen ändern wie er will, und wann er will.

Selbstverständlich nicht!

Wenn ein Dienstplan dem Arbeitgeber einmal mitgeteilt worden ist, dann ist er für den Arbeitgeber verbindlich.

Er darf dann nur noch mit dessen Zustimmung vom Arbeitgeber geändert werden!

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Der Plan kann jederzeit je nach Bedarf geändert werden. Und wenn du rechtzeitig darüber informiert wirst, musst du dich auch daran halten.

Tsukino38 
Fragesteller
 26.10.2019, 08:09

Stellt sich halt die Frage, was genau Rechtzeitig ist. Immerhin ist schon Ende Oktober und vor Montag ist niemand mehr im Büro. Das bedeutet, wenn überhaupt könnte der Dienstplan erst am 28 Oktober geändert werden, was nach meiner Auffassung zu spät wäre. Wann soll ich den da für November planen?

Außerdem beantwortet deine Antwort leider nicht meine Frage. Das er geändert werden kann, dass weiß ich. Ich will aber wissen ob ich vorher gefragt werden und meine Zustimmung geben muss, wenn an meinen Diensten etwas geändert wird

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Familiengerd  26.10.2019, 14:53
Der Plan kann jederzeit je nach Bedarf geändert werden.

Selbstverständlich nicht!

Wenn ein Dienstplan dem Arbeitgeber einmal mitgeteilt worden ist, dann ist er für den Arbeitgeber verbindlich.

Er darf dann nur noch mit dessen Zustimmung vom Arbeitgeber geändert werden!

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