Hi Leute, ich arbeite als Pflegefachkraft über eine Zeitarbeitsfirma in einem Pflegeheim, wie es so oft passiert ist eine Kollegin krank geworden und da ich morgen auf eine Fortbildung muss die erst um 09:45 Uhr anfängt habe ich angeboten die paar Stunden noch mitzuarbeiten. Die PDL sagte zu mir sie gibt mir mittags bescheid. Sie hat es nicht getan sondern es nur auf den Plan vermerkt. Ich hab ja kein Problem damit da ich es ja angeboten habe, nur möchte ich gern mal generell wissen ob der Arbeitgeber verlangen kann und ich verpflichtet bin täglich auf den Plan zu sehen ob sich mein Dienst am nächsten Tag geändert hat, da dies in diesem Haus wohl gang und gäbe ist. Eventuell mit Angabe des Paragraphen finde immer nur das Weisungsrecht oder die "Vier Tage Regel" das weis ich schon. Danke
Bin ich dazu verpflichtet jeden Tag auf den Dienstplan zu sehen?
Arbeitsrecht,
Altenpflege,
Dienstplan
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.