Hallo, wenn auf einer Stellenausschreibung steht, dass für die benannte Position eine abgeschlossene Ausbildung in einem Verwaltungs- oder büronahen kaufmännischen Beruf erforderlich ist, eine Interessierte Person aber nur ein Hochschulstudium vorweisen könnte, in eines der Bachelorstudiengängen, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik oder Wirtschaftsinformatik und sich entsprechend spezialisiert hat, würdet ihr sagen, dass das auch eine gute Voraussetzung wäre?
Oder ist in diesem Fall, in der Stellenausschreibung eine Ausbildung und Studium nicht gleichgestellt?
Ich würde jetzt behaupten, dass damit nur eine normale Berufsausbildung gemeint wäre und kein Hochschulstudium (gegebenenfalls sollte man vielleicht beim Personaler nachfragen).
Wie seht ihr das?