Dachgeschosswohnung – die meistgelesenen Beiträge

Nutzung Flurbereich in Zweifamilienhaus, zwei Eigentümerparteien?

Mal wieder habe ich eine spezielle Frage, zu der es sicherlich wieder viele Auslegungsmöglichkeiten gibt. Daher würde mich interessieren, wie es in unserem Fall ausgelegt werden könnte.

Es geht um ein Zweifamilienhaus in dem wir die Dachgeschosswohnung besitzen. Eine weitere Wohnung existiert im Erdgeschoss.

Nun scheint es auf der nächsten Eigentümerversammlung darum zu gehen wie der Hausflurbereich genutzt werden darf.

Da nur wir die Treppe in das OG nutzen und das letzte Podest vor unserer Wohnungstür viel Platz bereitet (Art Galerie), stellen wir unsere Schuhe statt linksseitig vor unsere Tür rechtsszeitig unter die Dachschräge, wo man sowieso nicht langlaufen kann, da der Kniestock bei 1,50m liegt. Dieser Platz ist prädestiniert um Schuhe abzustellen, da dieser extra eine Art Niesche darstellt bzw. als Galerie bezeichnet wird (ca. 2m x 1m breit). Eine Grundrissskizze mit dem eingemalten Bereich um den es geht, füge ich anbei. Wenn man die Treppe hoch und runter läuft beeinträchtigen die Schuhe einen Fluchtweg o.ä. NICHT. Vor unserer Tür ist also genug Platz für Flucht-/Rettungswege (Größe ca. 2m x 1m)

Da keine Hausordnung besteht und nichts in der Teilungserklärung aufgenommen ist, ob man im Flur (dieser Niesche/Galerie) Schuhe abstellen/lagern darf oder nicht, gehen wir davon aus dies zu dürfen. Wir sind ja auch Eigentümer der DG Wohnung und sonst wäre die Niesche einfach ungenutzt. Die anderen Eigentümer dürften die Schuhe auch nicht stören, da sie nicht die Treppe zu uns ins DG gehen müssen.

Daher hätte ich gern mal eine Einschätzung ob man uns das Lagern der Schuhe dort verbieten darf? (es sind ca. 5 Paar Schuhe die in der Galerie dort stehen)

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Recht, Eigentumswohnung, Dachgeschosswohnung, Hausflur, Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentumsgesetz

Katzen den Freigang auf dem Dach ermöglichen?

Hallo liebe Community,

wir haben 3 Katzen, die in unserer Dachgeschosswohnung dauernd vor den Fenstern sitzen und sehnsüchtig raussehen. Aber damit nicht genug! Sobald wir ein Fenster auch nur einen Spalt öffnen, versuchen sie, herauszuklettern. Letzte Nacht hing unser Kater an einem der Fensterrahmen und wollte nicht mehr loslassen (er war hochgesprungen - ich wusste gar nicht, dass er SO hoch springen kann - und hielt sich fest). Da sie anscheinend den sehr großen Drang verspüren, nach Draußen zu kommen, möchte ich ihnen das natürlich nicht verwehren (ist ja auch purer Stress für mich UND die Katzen!). Nun gibt es leider folgendes Problem:

Unsere Vermieterin hat sich schon ziemlich quer gestellt, als wir uns die Katzen anschaffen wollten. Nun ist es so, dass die Haustüre in unserem Mehrfamilienhaus aus Glas ist - ein Einbau einer Katzenklappe ist zwar möglich, aber teuer. Und wie ich unsere Vermieterin kenne, wird sie das nicht übernehmen, sondern wir müssen dafür blechen. Ist dann eben die Frage, ob sich das lohnt für 2-5 Jahre weiteren Wohnens dort. Außerdem habe ich etwas Bedenken, wenn die Katzen im Flur rumrennen - da könnte sich schnell jemand gestört fühlen, die Katzen laufen in fremde Wohnungen oder es eskaliert die Situation im Flur mit dem Hund einer unserer anderen Mieter.

Meine Frage wäre nun, ob wir ihnen nicht einfach aus 2-3 Fenstern unserer Wohnung die Möglichkeit geben könnten, auf unser Dach zu klettern.

Ich bin gespannt auf eure Antworten!

Mieter, Katze, Vermieter, Freilauf, Dachgeschosswohnung