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So nun habe ich nochmals Bewerbung für Zoll mittleren Dienst bearbeitet . Ist die Bewerbun gut .Kritik gern erwünscht?

Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zum Zollbeamten im mittleren Dienst für das Einstellungsjahr 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

da der Beruf des Zollbeamten schon immer mein Interesse weckte, habe ich auf der Website der Bundeszollverwaltung Ihr Ausbildungsangebot für den gehobenen Zolldienst gelesen. Aus diesem Grund bewerbe ich mich hiermit um einen Ausbildungsplatz als Beamter im mittleren Zolldienst.

Zurzeit studiere ich Informationssystemtechnik (erste Semester) auf der Technischen Universität Darmstadt. Was mich besonders an dem Beruf des Zollbeamten interessiert, ist die Vielfältigkeit der Aufgabenbereiche und die Möglichkeiten der Einsatzgebiete. Die bundesweite sowie europäisch internationale Zusammenarbeit und die Anwendung juristischer Gesetzgebungen finde ich sehr spannend. Eine Ausbildung bei Ihnen stelle ich mir deshalb besonders abwechslungsreich und anspruchsvoll vor.

Das vielschichtige und verantwortungsvolle Aufgabenfeld des Zollbeamten spricht mich an. Ich denke, es steckt viel mehr hinter dem Beruf des Zollbeamten als man ständig im Fernsehen oder der gleichen sieht. Aufgaben wie z.B: die Finanzkontrolle, die Bekämpfung der Schwarzarbeit oder des Grenzschutzes tragen zu einer intakten Gesellschaft bei, wo ich ebenfalls mein Teil dazu leisten will. Neue Herausforderungen gehe ich gerne an und Grenzen werden oft überwunden. Dies stelle ich oft in meinem Hobby, dem Kraftsport unter Beweis , was eine körperliche Fitness mit sich bringt.

Es erwartet Sie ein motivierter, teamorientierter und zuverlässiger Mensch. Für mich zählt Freundlichkeit, ebenso wie diszipliniertes Arbeiten zur Selbstverständlichkeit. Ich bin ehrgeizig und erweitere mein Wissen ständig. Neuen Herausforderungen stelle ich mich gerne.

Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

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Was ist bei der Einfuhr eines Karambit zu beachten?

Ich möchte mir dieses Karambit kaufen.

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In Deutschland sind Karambits legal. Ich bin mir aber wegen der Einfuhr nicht sicher. Ich hab deshalb dem Zoll eine Mail geschrieben und bekam folgendes als Antwort. Bin mir aber immer noch nicht sicher, was das jetzt im Klartext bedeutet. Was hat es z.B.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein Karambit-Messer wird im Sinne des deutschen Waffengesetzes als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft. Jedoch ist die erlaubnisfreie Einfuhr nach Deutschland gestattet, sofern der Einführer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Verboten ist die Einfuhr von:Faustmessern
  • Butterflymessern
  • Fallmessern
  • Springmessern, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist.
  • Messern, die einen anderen Gegenstand vortäuschen oder mit einem anderen Gegenstand verkleidet sind.

Nach entsprechendem Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes ist ein Karambit-Messer jedoch kein Faustmesser, und ist demzufolge keine verbotene Waffe. 

 

Allgemeiner Hinweis:

Hat das Messer eine Klingenlänge von mehr als 12 cm, ist es verboten, dieses Messer außerhalb der eigenen Wohnung bzw. Geschäftsräumen öffentlich zu führen. Der Transport dieses Messers ist dann gemäß §42a Waffengesetz nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.

Bei der Einfuhr des Messers werden 8,5 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf den Sendungswert erhoben.

Für internationale Postsendungen muss der Absender bei der Postverwaltung seines Landes eine sogenannte Zollinhaltserklärung (Customs declaration) ausfüllen (CN 22 bzw. CN 23). Diese wird im internationalen Postverkehr außen auf der Sendung angebracht. Es sollte dort vermerkt werden, welche Waren enthalten sind und welchen Wert sie haben. Die entsprechende Rechnung ist vom Absender möglichst ebenfalls außen an der Sendung anzubringen.

Die Postsendungen werden nach Ankunft in Deutschland in eine der sogenannten Internationalen Auswechslungsstellen der Deutschen Post AG gebracht. Dort fertigt die zuständige angeschlossene Zollstelle nach Vorlage durch den Postdienstleister die Sendung grundsätzlich zollrechtlich ab, sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt. 

Und was meinen sie damit?

Es wäre demzufolge auch wichtig, zu überprüfen, ob das von Ihnen ins Auge gefasste Produkt den europäischen Vorschriften entspricht (CE-Kennzeichnung/ Konformitätserklärung/ deutsche Gebrauchsanleitung), da anderenfalls eine Einfuhr nicht möglich ist.

Messer, Recht, Zoll, Import, Waffenrecht, Karambit

Falscher Absender bei einem internationalen Brief - Straftat?

Guten Tag.

Ich wollte fragen, ob es eine Urkundenfälschung oder eine andere Straftat darstellt, wenn man einen Brief an einen Kumpel in einem anderen Land (in meinem Falle von der Schweiz nach Kumpel in Deutschland) schickt und auf den Brief schreibt: "Absender Max Mustermann, Musterstrasse 3, 9240 Musterstadt, Schweiz" also Muster im Sinne von... egal was.

Genauere Praxis: Ich habe meinem Kumpel einen Brief geschickt mit einem Geburtstagsgeschenk drin. Aus Scherz, damit er nicht direkt versteht, von wem der Brief ist - habe ich einen Absender "erfunden". Die Strasse, die Gemeinde und das Land gibt es natürlich, nur der Name nicht. Eine offizielle Zolldeklaration habe ich so perse nicht ausgefüllt, sondern bloss eine Zolldeklaration aus dem Internet ausgedruckt (CN22) und dort auch ehrlich drauf geschrieben, was der Inhalt - Gewicht & Wert ist. Neben der Zolldeklaration habe ich von Hand geschrieben Absender: "Name X usw." also einfach ein erfundener Absender mit erfundener Unterschrift.

Ich weiss, manche mögen das für idiotisch halten, aber ich finde dies witzig und mein Kumpel wird es das auch finden - wir verstehen uns logischerweise gut. Eben die Absicht war eine Verwirrung zu schaffen bei ihm, bis er den Inhalt sieht.

MEINE FRAGE:

Stellt diese Aktion von mir eine Straftat dar, wie z.B Urkundenfälschung oder Ähnliches und würde diese schlimme Konsequenzen haben? Ich weiss, es ist dumm, dass ich das erst jetzt im nachhinein gemerkt habe - aber bin wenigstens ehrlich und möchte nicht Streit mit dem Zoll kriegen. Und wenn es eine Straftat ist, welches Gesetz gilt - das Schweizer oder das Deutsche? usw... das sind meine Fragen

Besten Dank

Polizei, Recht, Zoll, Post, Jura, Straftat

USPS Paket kommt nicht an und das Tracking wurde seid 3 Wochen nicht mehr geupdated. Soll ich mir sorgen machen?

Hallo,

Ich habe mir vor ungefähr einem Monat einen Kopfhörerverstärker aus den USA importieren lassen. Dieser ist nun schon eine Weile unterwegs und ich mache mir etwas sorgen dass dieser womöglich verloren gegangen ist. Mir ist klar, dass ein Import aus den USA seine Zeit braucht und hatte mich ungefähr auf 4-6 Wochen eingestellt bis der Verstärker da ist. Was mich nun aber sehr beunruhigt ist, dass ich jetzt nun seid 3 Wochen kein Tracking Update mehr erhalten habe. Es ist klar dass die meisten Paketdienste gerade etwas Verzögerung haben aber bei 3 Wochen ohne Update kommt mir das irgendwie schon komisch vor. Mein letztes Update war folgendes:

December 17, 2020, 5:33 am

Departed

LOS ANGELES, UNITED STATES

Your item departed a transfer airport in INTERNATIONAL, LOS ANGELES, UNITED STATES on December 17, 2020 at 5:33 am. The item is currently in transit to the destination.

Was mich natürlich interessieren würde wäre ob vielleicht jemand weis ob das Paket noch in den USA oder bereits in Deutschland ist und USPS einfach nur in der USA trackt und ich mich für eine neue Trackingnummer bei der Post melden muss oder das Paket einfach im Zoll hängen geblieben ist ohne mich zu informieren. Ich fände jetzt einfach gut zu wissen ob ich geduldig bleiben soll und wenn nicht bei wem sollte ich mich denn am besten melden? Bei USPS direkt, beim Zoll, bei der Deutschen Post oder beim Händler. Ach ja hier ist noch meine Trackingnummer. Vielleicht kann man ja damit was anfangen: LX696110085US

LG Paul

Zoll, Paket, Import, Verstärker, Paket verloren, USPS

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