Fälschungen kaufen Vova?
Wenn man gefälschte Louis Vuitton Taschen kauft und der Zoll die abfängt und merkt das es eine Fälschung ist was passiert dann ?
Muss man dann eine Strafe zahlen ?
5 Antworten
Fälschungen zu kaufen ist von vornherein strafbar dämlich...
https://www.wuv.de/marketing/eu_studie_markenfaelschungen_sind_milliardengeschaeft
Dem deutschen Zoll liegt hier ein Antrag auf Grenzbeschlagnahme des hier betroffenen Rechteinhabers Louis Vuitton Malletier S.A.S vor.
Der Zoll ist daher bei Kontrollen gesetzlich verpflichtet die Fakes zu beschlagnahmen und die Rechtsvertreter von Louis Vuitton davon zu unterrichten.
Der Strafverfolgungbehörden werden nur dann von Zoll eingeschaltet, wenn der Verdacht auf gewerbliche Einfuhr besteht.
Zu Louis Vuitton. Einer der wenigen Markenherstellern der rigoros gegen Fälscher und Importeure vorgeht. Strafen hast Du nicht zu erwarten, allerdings kann es sein das Du Post von den Anwälten erhältst.
Der Sachverhalt ist doch klar im Gesetz geregelt. Probleme gibt es hier regelmäßig in der Beurteilung, ob im geschäftlichen Verkehr gehandelt wurde oder nicht.. Man muß hier also immer den jeweiligen Einzelfall betrachten.
Wir hier sehr gut von diesem Fachanwalt erläutert.
@Raoul Zanzara, UserMod Light Danke für die Antwort samt Link, ich kenne den Artikel, ich habe viele andere gelesen - mein Problem besteht darin, dass ich nicht verstehe, ob im privaten Verkehr - eine Stück, kein Auftreten in irgendeiner gewerblichen Form - trotzdem dazu führen kann, dass die Entsorgungs- und Anwaltskosten rechtmäßig (nicht, weil es die Anwälte versuchen) getragen werden müssen.
In den Artikeln geht es primär um die Aussage, dass eine Markenrechtsverletzung, also eine Strafe nur im gewerblichen Fall gezahlt werden muss, eine Entschädigung von Vernichtung oder Anwaltskosten sind für mich aber nicht als Strafe zu verstehen, das wird hier nicht thematisert (oder ich verstehe es nicht).
Aus diesem Grund bin ich mir weiterhin unsicher und entschuldige mich dafür, falls ich einfach einen Hirnzwirbler habe und die Lösung einfach nicht sehe.
Die Fälschung wird vernichtet, du erhälst eine Rechnung über Vernichtungsgebühren (Die du zahlen musst) und der Originalhersteller entscheidet über ein Strafverfahren (Also sie erhalten eine Information vom Zoll)
Es kann sein, dass die Tasche beschlagnahmt wird und Dir eine Rechnung vom Anwalt ins Haus flattert.
Wenn Du mehr als 2-3 Taschen bestellst, wird der Zoll von gewerbsmäßigem Handel ausgehen, dann wird es richtig teuer
Abnehmen und du hast Pech, weil du für die Fälschung Geld zahlen darfst, immerhin machst du dich strafbar. Da kauft man lieber gleich ne echte
Dann werden sie vernichtet und du zahlst eine Strafe
Hallo lieber Experte,
ich habe bereits zahlreiche Beiträge zu dem Thema gelesen, aber noch keine Antwort auf die Frage gefunden, ob die Kosten abseits einer Strafe getragen werden müssen.
In dem verlinkten Artikel heißt es ja: "Voraussetzung für das Vorliegen einer Markenrechtsverletzung ist unter anderem, das Handeln im gewerblichen Verkehr vorliegt. Liegt hingegen ein rein privater Sachverhalt vor, scheidet eine Markenrechtsverletzung in aller Regel aus."
Bedeutet das nun auch, dass im privaten Kontext die Gebühren von Vernichtung/Anwälten nicht getragen werden müssen? Oder ist das vom Sachverhalt einer Markenrechtsverletzung losgelöst?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen :)