Mietminderung möglich?

Hallo erstmal,

ich habe folgendes Problem, bei dem mir vielleicht jemand helfen kann der sich gut auskennt.

Ich hatte Anfang des Jahres ein Wasserschaden in der Wohnung durch eine falsch angebrachte Leitung. Demnach nicht eigenverschuldet.

Der Vermieter war natürlich sofort hinterher den zu beheben und hat dabei meine Wand halb aufgeschnitten da der Schaden hinter der Wand war,also wirklich mindestens 1m x 1m (Handwerker musste durch das Loch passen).

Als das grundsätzliche Problem der Leitung behoben war, fiel wohl für den Vermieter bzw Hausmeister die Notwendigkeit weg.

Bis das Trocknungsgerät angeschlossen wurde sind musste ich erstmal 2 Wochen warten bis mir überhaupt mein Termin mitgeteilt wurde. Dann nochmal 1 Woche darauf warten und 2 Wochen mussten die Geräte laufen.

Dann nach weiterem warten wurden diese dann abgeholt und jemand hat den tatsächlichen Schaden aufgenommen. Dieser Herr stellte auch im Beisein des Vermieters fest, dass sich durch die Feuchtigkeit und anschließende Wärme Ungeziefer ausgebreitet haben ( Silberfische, fliegen, Motten etc.).

Das der Schaden aufgenommen wurde und dies festgestellt wurde war nun erneut vor 2 Wochen und es wurde gesagt man würde sich nochmal bei mir melden bezüglich des Termins zur Reparatur der Wand aus der eben diese Ungeziefer kommen. Ich habe bisher aber nicht mal einen Termin mitgeteilt bekommen ( vom Hausmeister).

Das „Loch“ bzw. die halb aufstehende Wand ist nur mit Klebeband und Müllbeutel zugeklebt wurden, dementsprechend kann man sich vorstellen dass die Insekten nicht unbedingt dahinter bleiben und ich kann mittlerweile pro Tag mehrere große fliegen sowieso Motten beseitigen die in meiner Küche sind…das kann ja nicht angehen.

Daher wollte ich meinem Vermieter heute schreiben und wollte fragen ob jemand weiß, ob ich in diesem Fall mit einer mietminderung drohen kann, damit endlich mal etwas passiert.

Das ganze geht eben schon 3 Monate und ich kann aufgrund dessen in der Wohnung auch nicht waschen weil sie diese abbauen mussten.

kann man sonst verlangen, selber jemanden zu beauftragen und die Rechnung zu übersenden?
Im Internet finde ich leider ziemlich unterschiedliche Informationen darüber oder eben keine die auf meine Situation zutreffen

vielen dank schon mal.

Wohnung, Mietminderung, Rechte, Wasserschaden
Ist es schädlich für den Balkonboden, den unversiegelten Beton mit reichlich Wasser zu reinigen?

Der Boden meines Balkons besteht aus Beton. Nun habe ich das Problem, dass meine Katze ständig an diesem Boden leckt, weswegen ich ihn einmal sehr gründlich und danach aber auch weiterhin regelmäßig mit purem Wasser reinigen möchte. (Ohne Reinigungsmittel). Irgendwas ist in diesen Beton wahrscheinlich eingezogen, sei es das Deo der Nachbarin oder der Rauch des Nachbarn und vielleicht Waschmittelreste von Wäsche, die aus nasser Wäsche auf den Boden getropft sind - was der Katze gut schmeckt, aber schädlich ist. Daher möchte ich den Balkonboden reinigen können.

Nun frage ich mich aber, wie genau ich diesen Boden reinigen kann. Ich habe da gestern erstmal, weil mir nichts anderes einfiel, eimerweise Wasser darüber gegossen (das fließt dann ab über die Balkonkante) - bin mir jetzt aber gar nicht mehr so sicher, ob man das überhaupt darf bei Beton. Ich habe danach gelesen, dass Beton Wasser auch aufnimmt und sich damit vollsaugt. Jetzt bin ich mir ganz unsicher, wie man so einen Betonboden nun eigentlich säubern kann, so dass keine Nikotinreste vom Nachbarn oder Deo-Reste von von der Nachbarin oder sonst etwas von der Katze aufgeleckt werden können. Mir fällt ansonsten nur ein, dass man den Betonboden mit dem Schwamm scheuern könnte, aber dabei würde glaube ich auch die oberste Schicht gelöst. Ich weiß einfach wirklich nicht, wie man den Boden gründlich sauber bekommt, so dass nicht am Ende die Substanz selbst irgendwie leidet.

Und war die Aktion von gestern mit der reichlichen Spülung mit Wassereimern schädlich für den Balkon? Es war draußen zwischen 7 und 9 Grad, heute ist es 11 Grad, aber heute Nacht soll wieder Frost kommen. Oberflächlich scheint der Balkon wieder soweit trocken zu sein, soweit ich sehe.

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Wasserschaden, Versicherung, Zahlen?

Hallöchen in die Runde.

Kurz ein paar Eckdaten bevor ich meine Frage Stelle.

Wir sind im Mai 22 in eine Wohnung in einem Einfamilienhaus gezogen.

Haus wurde 2011 gebaut, wir wohnen in Obergeschoss unsere Vermieterin im Erdgeschoss.

Bei unserer Vermieterin ist die Küche übergelaufen und sämtliche Geräte sind nun defekt. Sie behauptet das eine Verstopfung von oberhalb also uns dazu geführt hat und deswegen alles aus ihrer Spüle raus geschossen kam. Sie möchte logischerweise auf Grund ihrer Behauptung das wir alles Ersetzen.

Wir sind aber der Meinung das wenn eine Verstopfung in oberen Bereich gewesen wäre, wäre es bei uns raus gekommen da das Wasser ja nicht weiter ablaufen kann. Es konnte im Endeffekt ab ihrer Abfluss Höhe nicht weiter ablaufen.

Es war nach 3 Tagen des Vorfalls ein Handwerker da, dieser war aber nur in der Wohnung der Vermieterin, gesehen habe ich ihn persönlich nicht, das heißt es gab keine Kontrolle unseres abflusses was ja angeblich aber das Problem gewesen sein sollte.

- sie hat keine Versicherung eingeschaltet

- deshalb wurde unsere Versicherung ebenfalls nicht kontaktiert

- es war nie ein Handwerker bei uns in der Wohnung

- es gibt kein Gutachten in das wir einsehen könnten

Jetzt die kurze und wichtige Frage, müssen wir aufgrund dieser Vorkommnisse die für uns etwas komisch sind irgendwelche rechtlichen oder kostentechnische Konsequenzen befürchten?

Ich bedanke mich jetzt schon Recht herzlich und wünsche einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Handwerk, Versicherung, Mieter, hausgeräte, Wasserschaden

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