Richtlinien – die neusten Beiträge

Ist es erlaubt, Troll-Beiträge per Kompliment zu verschicken?

Guten Abend,

der Hintergrund meiner Frage ist, dass ein User schon fünfmal verwarnt wurde (immer abwechselnd per PN und Gelbsperre), dass er ein und denselben (!) Trollkommentar nicht als Kommentar unter der Antwort des immer gleichen Users posten soll.

Einzelheiten erspare ich mir, das wäre Uservorführung. Ich kann aber sagen, dass der Kommentar den Zweck hat, das Thema immer auf eine Person zu lenken, auch wenn es 0,0 % mit der Frage zu tun hat und auf die Öffentlichkeit deshalb mehr als komisch wirkt und jeder zweite Beitrag damit überflutet wird.

Wer sich darunter nichts wirklich vorstellen kann oder anhand meiner Beschreibung das Ganze harmlos findet, bitte die Frage generell und ohne Bezug zu meinem Beispiel beantworten :

Wenn laut Richtlinien gewisse Beiträge verboten sind und man bei Missachtung sogar mehrfach darauf hingewiesen wird - darf man diese dann noch per Kompliment verschicken ?

Und hat es etwas damit zu tun, ob der Empfänger damit einverstanden ist - und ob das Kompliment veröffentlicht wird ?

Bitte nur antworten, wenn man es weiß oder eine Vermutung hat. Sozusagen Euer "Rechtsverständnis". :-) Bei Fragen gerne per Nachfrage-Funktion nachfragen. Wer nicht versteht warum mich das interessiert, ist nicht gezwungen zu antworten und Desinteresse zu bekunden.

Danke an alle, die eine Einschätzung abgeben.

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Erneutes posten von qualitativen Antworten?

Einen schönen guten Abend liebe GuteFrage Community,

Ich für meinen Teil bin relativ aktiv im beantworten von Fragen hier auf der Plattform und schreibe dabei jede einzelne Antwort für jede einzelne Frage erneut. Dies gilt auch für die Fälle wo die Antwort auf die Frage inhaltlich genau dieselbe ist, wie sie es schon einmal war.

Nun komme ich in seltenen Fällen in die Situation, dass ich eine sehr lange und fundierte Antwort auf eine Frage geschrieben habe und diese sich in einzelnen Fällen auch als Antwort bei inhaltlich gleichen / ähnlichen Fragen eignen würde.

Nun stelle ich mir die Frage ob es erlaubt ist diese Frage in diesen seltenen Fällen zu kopieren, eventuell leicht abzuändern / zu erweitern und daraus resultierend unter einer anderen Frage erneut zu posten, da diese inhaltlich nach wie vor passt (mir geht es dabei nur um von mir selber verfasste Antworttexte)? Bei vielen aktiveren Mitgliedern der Plattform habe ich dies in passenden Fällen schon gesehen, bin mir allerdings unsicher da die Plattform auch für Antworten die Option bietet "Mehrfachbeiträge" zu melden.

Es geht mir nicht darum nun keine Antworten mehr zu schreiben und alle bisherigen Antworten immerzu zu kopieren, allerdings geht es mir darum lange und fundierte Antworten nicht zwangsläufig vollständig erneut zu verfassen, wenn sie die Frage einwandfrei beantworten (da die Frage einer alten Beispielsweise ähnelt).

Wäre dies nun erlaubt?

Mit ganz lieben Grüßen,

Euer Codeline

gutefrage.net, kopieren, Beiträge, Richtlinien, repost, reposten, Antwort

Snapchat ACC gesperrt/polizeiliches Verfahren?

Guten Tag zusammen,

Gestern Nacht wurde mein Snapchat Account gesperrt, weil ich angeblich gegen die Community Richtlinien verstoßen hätte. Tatvorwurf: Kinderpornografie…

Dies kann jedoch nicht stimmen, da ich keine Inhalte dieser Kategorie besitze, was selbstverständlich ziemlich widerlich wäre.
Ich habe nachdem ich die Sperrmail bekommen habe Einspruch erhebt, eine Überprüfung beantragt und versucht mich in mein Snapchat Account einzuloggen. Erfolglos natürlich…

Nun meine Fragen:

  1. Wie kann es sein, dass ich diesen Vorwurf bekomme?
  2. Wie viele Werkstage kann es dauern, bis ich eine Nachricht von Snapchat bekomme? Werden die 30 Tage voll ausgereizt oder kommt früher eine Benachrichtigung zu dem Einspruchsverfahren?
  3. Werde ich mit der Polizei in Kontakt treten (müssen)? Melden die sich bei mir, werde ich abgeholt oder stürmen die bei mir rein?
  4. Werde ich eine Anzeige bekommen?
  5. Bekomme ich einen Eintrag in das Führungszeugnis?
  6. Bekommt die Polizei überhaupt meine Daten bzw. meine Identität/Wohnort raus? Snapchat hat ja nur Telefonnummer, Email und Geburtstag etc.
  7. Darf Snapchat die Daten einfach weitergeben? (Stichwort: Datenschutz)
  8. Was sehen meine Freunde auf Snapchat. Ist bei denen einfach der Chat-Verlauf mit mir einfach weg oder der Bitmoji weg. Ich war in einer Gruppe drinnen, was sehen die doch von mir.

Viele Dank für die Antworten, bitte versteht das diese Vorwürfe ziemlich schwerwiegend sind und ich deswegen ziemlich aus dem Wind bin.

Bitte lest die Fragen richtig, ich habe sie ziemlich präzise gestellt. Unterpunkte erhalten mehrere Fragen teilweise.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus für die Rückmeldungen.

Lg

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Soziale Vorteile für mögliche Ergreifung vom Traumberuf aufgeben?

Hallo zusammen,

ich stecke derzeit etwas in einem Dilemma. Ich möchte seit 2 Jahren Lokführer werden im Quereinstieg. Jedoch gibt es da einige Probleme. Ich bin/war Herzkrank mit einer defekten Aortenherzklappe, die aber jetzt mit einer mechanischen ersetzt wurde. Die Insuffizienz ist somit nicht mehr vorhanden. Nachteil lebenslange Blutverdünnung.

Dazu gibt es noch ein weiteres Problem. Vor ungefähr 6 Jahren wurde bei mir ohne Gentest das Marfan-syndrom diagnostiziert. Der Gentest wird nachher noch wichtig. Kurze Erklärung: Bei dieser Krankheit ist das Bindegewebe im ganzen Körper geschwächt es schadet dem ganzen Körper also und macht ihn überall mehr "instabil" . Ausgelöst wird dies durch eine Genmutation. Diese Krankheit ist auch extrem selten 1 von 10.000 erkrankt daran. Ich zeige einige Symptome davon. Aber nicht alle. Jetzt zu dem Gentest. Der Gentest ist die einzige Möglichkeit, die Krankheit komplett auszuschließen. Nach dem meine Gene analysiert wurden, kam heraus das in meinen Genen keine Mutationen dieser Art gefunden wurde. Trotzdem steht es auf diversen Arztbriefen das ich das Syndrom habe.

Jetzt zu dem ersten Teil meiner Frage:

Durch diese Diagnose, habe ich einen Schwerbehindertenausweis Grad 50 mit dem Merkzeichen G. Also gehbehindert. Zudem unbefristet, wegen der Fehldiagnose mit dem Marfan-syndrom, Dies ist nämlich nicht heilbar und somit Lebenslang keine Besserung der Krankheit in Aussicht steht. Normalerweise wird der Ausweis alle 5 Jahre geprüft. Ich habe geschaut, was für Kriterien es erfüllen muss, um das G zu erhalten. Da stand mehr oder weniger das man es nicht schafft, eine Strecke von 2km in einer halben Stunde zu schaffen zu gehen, was ich locker jetzt mit der neuen Herzklappe auch schaffe. Auch schon davor Ich habe durch diesen Ausweis auch diverse Vorteile. Davon mit einer Wertmarke 90€ im Jahr jegliche Mitfahrt in allen Nahverkehrsystemen. Auch steuerliche Vorteile ergeben sich hierdurch. Eher in Rente zu gehen, ohne Abschläge.

Jetzt zu dem Kern der Sache:

Um Lokführer zu werden darf man nicht gehbehindert sein,bwas ich laut Ausweis ja angeblich bin. Ich müsste dies auch angeben bei der Bewerbung. Sonst mache ich mich Strafbar. Auch die Sache mit der neuen Herzklappe könnte schwierig werden. Soll ich beim Sozialamt eine erneute Prüfung des Ausweises beantragen, mit dem negativen Gentest Ergebnis? War auch auf diversen Bahnveranstaltungen. Aber nie war ein Bahnarzt dabei,der mir sagen kann "Ja das ist auch möglich mit Prothesen Herzklappe" oder halt sagt " Tut mir leid das ist ausgeschlossen". Bei letzterem würde ich natürlich den Ausweis behalten. Das wäre natürlich scheiße für mich, aber jedenfalls hätte ich Gewissheit, das es nicht funktionieren würde. Aber diese Frage, müsste ich vor der Beantragung der Prüfung des Ausweises. Beantwortet bekommen. Nur niemand kann mir bis jetzt diese Frage beantworten. Selbst in der Richtlinie zur Tauglichkeit finde ich nichts passendes, was für mich eine richtige Antwort ist. Im Internet finde ich auch dementsprechend nichts passendes.

Eisenbahn, Arzt, Behinderung, Lokführer, Richtlinien

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