Was bedeutet Nutzervorführung?

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Nutzervorführung ist das Verächtlichmachen eines Nutzers, sofern dies nicht bereits als Beleidigung zu werten ist, sowie das Reden über einen anderen Nutzer hinter dessen Rücken (du dürftest hier bspw. nicht fragen, warum Nutzer XY seit drei Tagen keine Antwort mehr geschrieben hat, etc.).

Einem anderen Nutzer vorzuwerfen, dass dieser gegen die Richtlinien verstoßen würde, wenn dies nicht evident wahr ist, ist ebenfalls Nutzervorführung. Der Vorwurf zu Trollen, wird in den Richtlinien sogar explizit als Beispiel aufgeführt.

https://www.gutefrage.net/policy

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aktiv seit > 9 Jahren, bereits FE gewesen, jetzt u. a. CE

NadjaX1970  12.09.2024, 15:45

Und wenn sich jemand durch seinen Beitrag selbst vorführt und man ihn lediglich sachlich darauf hinweist, damit er diesen Fehler beim nächsten Mal vermeidet?

NadjaX1970  12.09.2024, 15:57
@ruhrgur

Wenn jemand einen zum Thema völlig unpassenden Beitrag postet und dieser Beitrag voller Rechtschreibfehler ist, hat sich der Schreiber damit selbst vorgeführt bzw. bloßgestellt. Den User auf den Fehler hinzuweisen, ist weder ein Vorführen noch ein Bloßstellen, sondern ein " auf den Fehler aufmerksam machen" oder auch ein gutgemeinter Rat.

ruhrgur  12.09.2024, 16:17
@NadjaX1970
Wenn jemand einen zum Thema völlig unpassenden Beitrag postet und dieser Beitrag voller Rechtschreibfehler ist, hat sich der Schreiber damit selbst vorgeführt bzw. bloßgestellt

Schlechte Rechtschreibung ist peinlich, aber kein Richtlinienverstoß.

Den User auf den Fehler hinzuweisen, ist weder ein Vorführen noch ein Bloßstellen

Doch, per Definition ist es das. Zumindest wenn das Ganze nicht zum Thema passt.

Weist du unter einem Beitrag, der sich um Rechtschreibung dreht, einen Nutzer auf einen Schreibfehler hin, wird dies vom Support i. d. R. geduldet. Wenn du hingegen abseits vom Thema einfach so jemanden über seine Schreibweise belehrst, kann dies je nach Formulierung als Nutzervorführung gewertet werden.

NadjaX1970  12.09.2024, 20:20
@ruhrgur

Nur wenn jemand weiß, dass er einen Fehler gemacht hat, kann er ihn korrigieren, weiß er das nicht, stellt er sich selbst bloß bzw. führt sich selbst vor. Das ist unabhängig vom Thema. Darum kann es doch kein Fehler sein, den User davor bewahren zu wollen, sich weiter bloßzustellen. Man macht das ja nicht in böser oder feindseliger Absicht.

Man möchte schließlich den User davor bewahren, sich noch weiter zu blamieren oder vorzuführen.

Nutzervorführung ist eben sowas. Der Nutzer sagt etwas über dich, was nicht stimmt. Das ist im wahren Leben vergleichbar mit dem bloßstellen

L.g. Jan


NadjaX1970  12.09.2024, 15:50

Wenn ich sage: "Ich wollte Nutzer XY ein Paar Arbeitsschuhe schenken, die hat er aber abgelehnt, na ja, Arbeit scheint nicht so sein Ding zu sein". Dann wäre das ein Bloßstellen.

Verleumdung und üble Nachrede


ruhrgur  20.03.2024, 21:20

Verleumdung und Üble Nachrede sind beides Straftatbestände, Nutzervorführung ist in den meisten Fällen noch nicht strafbewehrt. Seit Einführung des neuen DSA-Meldesystems, kannst du auch wegen Übler Nachrede oder Verleumdung einen Beitrag melden.

NadjaX1970  12.09.2024, 22:47
@ruhrgur

Auch das Hausrecht stößt irgendwo an gewisse Grenzen. Im Hausrecht kann ich nicht Dinge billigen, die laut Stgb strafbar wären und umgekehrt, Dinge die nicht strafbar sind als strafbare Handlung deklarieren. Denn darüber zu urteilen, würde die fachlichen und sachlichen Kompetenzen des Hausrechtsinhabers überschreiten. Er ist schließlich nicht der Gesetzgeber.

NadjaX1970  12.09.2024, 16:12

Nun, diese Äußerung über eine andere Person muss wider besseren Wissen Unwahr sein und dazu geeignet sein, ihn in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Ein Beispiel: "User XY geht öfter zu einer Prostituierten, kennt viele schon beim Vornamen". Wäre eine Verleumdung bzw. Üble Nachrede. Geht er aber tatsächlich öfter zu Prostituierten und kennt tatsächlich viele Damen bereits beim Vornamen, ist es eine Tatsache.

Jemand sagt etwas gegen einen Nutzer.

Liebe Grüße


NadjaX1970  12.09.2024, 16:05

Diese Äußerung muss wider besseren Wissens unwahr sein und dazu geeignet sein, denjenigen in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Die Frage: "Warum antwortet mir User XY nicht mehr?" ist z.B. kein Vorführen oder Bloßstellen.