Schokolade verkaufen?

3 Antworten

du brauchst eine gesundheitsbelehrung, ehemals gesundheitszeugnis, einen gewerbeschein, dazu musst volljährig sein, deine schokolade musst du in einer vom gesundheitsamt abgenommenen küche herstellen. wen du die auf dem weihnachtsmarkt deiner schule verkaufen willst musst du nichts besonderes beachten.

StattWerbungEUR  14.09.2014, 14:51

Prüfen, ob ein Gewerbeschein notwendig ist

  • Im Sinn der Rechtsprechung hat ein Gewerbe 4 Merkmale. Diese sind, dass eine nach außen gerichtete Tätigkeit ist und diese selbstständig ausgeübt wird. Außerdem muss die Tätigkeit planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegt sein und es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Wer nur gelegentlich auf dem Weihnachtsmarkt etwas selbst produzierten Weihnachtsschmuck verkauft hat in diesem Sinne sicher kein Gewerbe.

  • Nach § 55 der Gewerbeordnung könnte auch ein erlaubnispflichtiges Reisegewerbe vorliegen. Ein Reisegewerbe bedeutet, dass Sie zum Beispiel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller gehören dazu. Aber laut § 55a gilt das nicht, wenn Sie dies gelegentlich bei Veranstaltungen wie Messen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der dafür zuständigen Behörde machen.

Also benötigen Sie für die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt in der Regel keinen Gewerbeschein, aber der Veranstalter kann diesen trotzdem verlangen. Sie sollten sich zur Sicherheit bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob Sie ein Kleingewerbe anmelden können und sollen.

Quelle: http://www.helpster.de/gewerbeschein-fuer-den-weihnachtsmarkt-wissenswertes-fuer-schausteller_109114

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Verkaufen öffentlich ist eine Staats Sache. Du brauchst eine Genehmigung und einen Guten Grund. Du kannst ja auch nicht einfach auf die Strasse gehen und die Leute abzocken. Immerhin will der Staat ja auch was vom gesammelten.

Für Dich benötigst Du ein Gesundheitszeugnis und für den Weihnachtsmarkt eine Standgenehmigung.

StattWerbungEUR  14.09.2014, 14:52

Ergänzend:

Prüfen, ob ein Gewerbeschein notwendig ist

  • Im Sinn der Rechtsprechung hat ein Gewerbe 4 Merkmale. Diese sind, dass eine nach außen gerichtete Tätigkeit ist und diese selbstständig ausgeübt wird. Außerdem muss die Tätigkeit planmäßig auf eine gewisse Dauer angelegt sein und es muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Wer nur gelegentlich auf dem Weihnachtsmarkt etwas selbst produzierten Weihnachtsschmuck verkauft hat in diesem Sinne sicher kein Gewerbe.

  • Nach § 55 der Gewerbeordnung könnte auch ein erlaubnispflichtiges Reisegewerbe vorliegen. Ein Reisegewerbe bedeutet, dass Sie zum Beispiel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren oder Leistungen anbieten. Auch unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller gehören dazu. Aber laut § 55a gilt das nicht, wenn Sie dies gelegentlich bei Veranstaltungen wie Messen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der dafür zuständigen Behörde machen.

Also benötigen Sie für die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt in der Regel keinen Gewerbeschein, aber der Veranstalter kann diesen trotzdem verlangen. Sie sollten sich zur Sicherheit bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob Sie ein Kleingewerbe anmelden können und sollen.

Quelle: http://www.helpster.de/gewerbeschein-fuer-den-weihnachtsmarkt-wissenswertes-fuer-schausteller_109114

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