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Evergreen VW Golf.

Auch er ist mit 50 Jahren inzwischen ein Evergreen der VW Golf. Mittlerweile in der 8. Generation begleitet er so manches Autofahrerleben. Ohne ihn würde es VW in der heutigen Form womöglich nicht mehr geben. VW stand in den frühen 70er Jahren in der gleichen Situation wie die heutige Tochter Skoda Anfang der 90er Jahre, die Heckmotormodelle waren hoffnungslos überaltert. Gegen den Hauptkonkurenten Opel Kadett stand der Käfer auf verlorenem Posten. Der Golf wurde als Käfer Nachfolger zum Befreiungsschlag.

Vor paar Jahren wollte man dann doch allen Ernstes den Golf zugunsten des ID 3 sterben lassen, er sei als Verbrenner nicht mehr zeitgemäß. Man verglich die Einführung des ID 3 mit dem Übergang von der Käfer Ära zur Golf Ära, obwohl dies gar nicht der Fall war. Im Gegensatz zum Käfer damals ist der Golf nämlich nicht hoffnungslos überaltert. Zum Glück hat aber die Vernunft gesiegt, der ID 3 wird wieder eingestellt und der Golf darf als ID Golf weiterleben. Und falls der ID Golf sich nicht so gut wie der Verbrenner verkauft, der akutuelle Verbrenner Golf kann mit einem weiteren Update bis in die frühen 30er Jahre weitergebaut werden.

Welcher ist Euer Lieblings Golf?

Golf I 30%
Golf VI 30%
Golf II 20%
Golf III 20%
Golf I Caddy 0%
Golf II Country 0%
Golf IV 0%
Golf V 0%
Golf VII 0%
Golf VIII 0%
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Meinung des Tages: Pilotprojekt in Sachsen - kann Schule ohne Noten funktionieren?

Schon in jungen Jahren erleben Menschen in unserem Bildungssystem Druck – die Noten müssen stimmen, sodass der Übertritt in eine weiterführende Schule möglichst reibungslos vonstattengeht. In Sachsen gibt es nun ein Pilotprojekt – elf Schulen testen vier Jahre ein Bewertungssystem, das ohne Noten auskommen soll.

Warum auf Noten verzichtet werden soll

Einer der Schulleiter ist Gordon Alisch. Gemeinsam mit Eltern und Lehrern hat er die Entscheidung getroffen, dass es für den Zeitraum von mindestens vier Jahren keine Noten geben soll. Dies betrifft die Fächer Musik, Kunst, Werken, Sport, Ethik, Englisch und Religion. In Mathematik, Deutsch und Sachkunde soll die Regelung aber nicht gelten. Denn diese Fächer sind relevant für die Empfehlung für weiterführende Schulen.

Alisch erhofft sich dennoch, dass von den Kindern durch den Versuch ein wenig Druck weggenommen wird. Gleichzeitig erläutert er aber auch, dass Kinder immer mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen an die Schule kommen. In seinen Augen seien Noten nicht dafür geschaffen, einen passenden Eindruck abzubilden.

Das ist das „neue“ Bewertungssystem

Das Wichtigste im neu erarbeiteten Bewertungssystem sind die „Einschätzungsbögen“. Etwa im Fach „Werken“ geht es hierbei um 17 unterschiedliche Punkte von „zeigt Einfallsreichtum und individuelle Lösungen“, zu „erkennt und findet Fehler an technischen Objekten“ bis hin zu „kennt Einsatzbereiche von Holz- und Kunstwerkstoffen“.

Die Bewertungen funktionieren dabei mit Symbolen. Insgesamt gibt es vier – begonnen mit einem zarten Pflänzchen, das eben aus dem Boden keimt, endend mit einem ausgewachsenen Baum. Die Entwicklungsstufen der Pflanze sollen dann wiederum den Entwicklungsstand verschiedener Fähigkeiten und Kompetenzen der Kinder widerspiegeln.

Gemischte Reaktionen

Die Lehrer haben recht aufgeschlossen reagiert. Schnell war eine übereinstimmende Meinung gefunden, dass man den Versuch gerne wagen würde.

Anders sieht es bei den Eltern aus – die Überzeugung hielt sich zuweilen in Grenzen. Viele waren nicht begeistert, haben mit den Lehrern Fachgespräche geführt und selbst viel recherchiert. Dagegen war beispielsweise Uta Neumann. Sie ist auch immer noch nicht überzeugt von dem Konzept, findet, dass Kinder bei Zensuren Klarheit haben und genau wissen, wo sie stehen.

Letztlich hat der Elternrat dem Vorhaben aber zugestimmt. Der Tenor dabei war, wenn man es nicht probiert, kann man auch nichts herausfinden. Begleitet wird der Versuch übrigens auch wissenschaftlich von der TU Dresden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr vom Konzept?
  • Wie bewertet Ihr die Auswahl der notenfreien Fächer? Sollten Deutsch oder Mathe z.B. auch ohne Note auskommen?
  • Würdet Ihr Eure Kinder auf eine Schule ohne Noten schicken, bzw. wärt Ihr vielleicht selbst lieber auf solch eine gegangen?
  • Kann mit dem Konzept wirklich Druck von den Schülern genommen werden oder verlagert sich dieser?
  • Welche Problempunkte seht Ihr dabei?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Ja, eine Schule ohne Noten kann funktionieren, weil... 44%
Nein, Noten in der Schule sind wichtig, da... 40%
Andere Meinung und zwar... 16%
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Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

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