Kein Geld für schlechten Makler?

Hallo zusammen, wir haben über eine Internet-Plattform ein Haus zum Kauf gefunden und über diese Plattform den Makler kontaktiert. Daraufhin haben wir mit ihm einen Besichtigungstermin per Email vereinbart. Und nun vor Ort: Makler hatte keine Unterlagen, hatte keine Ahnung vom Haus, war ungepflegt und hatte nur Verkäufer-Phrasen auf Lager, alle Infos haben wir nur vom freundlichen Verkäufer vor Ort bekommen (Verkäufer hat selbst die Grundrisse kopiert und vorbereitet!). Laut Makler sollten wir ab jetzt alles unter uns klären, selbst spätere Nachfragen per Email beantwortet er nur mit der Bitte, sich direkt an den Verkäufer zu wenden. Aus dem Gespräch beim Besichtungstermin ging hervor dass der Verkäufer keine Provision zahlen muss, nur wir. Und wenn wir uns bis Weihnachten entscheiden kriegen wir eine Ermäßigung?!? Nun meine Frage: Der Kontakt ging bis zum Besichtigungstermin nur per Email, die Widerrufsbelehrung war nur ein Link auf die Widerrufsseite der Immobilien-Plattform. Beim Besichtigungstermin mussten wir weder etwas unterschreiben noch mussten wir uns ausweisen. Es sind seit dem ersten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen und wir wollen nun wissen ob wir nach einem Widerruf an den Makler das Haus trotzdem privat vom Verkäufer kaufen können. Uns geht es nicht darum, dass wir grundsätzliche keine Maklergebühren zahlen wollen. Aber dieses Verhalten rechtfertigt in keinster Weise eine 5-stellige Summe. Dafür muss ein Makler mehr tun als einen Besichtigungstermin vereinbaren und am Schluß einen Notar anrufen.

Widerruf, Hauskauf, Makler
Shisha Laden eröffnen welches Ladenlokal welche Gewerbeanmeldung?

Hi Leute,

ich bin gerade dabei ein Shisha-Laden zu eröffnen. Kapital ist genügend vorhanden .

Allerdings finde ich kein passendes Ladenobjekt in unserer City !

Aus diesem Grund bitte ich Euch mir doch zu helfen & mir mitzuteilen welches Ladenlokal in Frage kommt !

  • Ab wie viel qm wäre der Laden optimal ?

  • Welche Genehmigungen bzgl. des Laden-Objektes werden benötigt ? ( Brandschutz u.ä. ? ) oder reicht die ´´Einfach-Gewerbeanmeldung´´ aus ?

  • Kann ich denn jedes Laden-Objekt ( abgesehen von einer Praxis u.ä. ) in ein ´´Shisha-Laden´´ umbauen lassen ?

  • Kann ich den Laden als ´´Gaststätte´´ anmelden bzw. als Cocktailbar / lounge oder ähnliches & dennoch ´´Shisha´´ anbieten ?

  • Wie erzähle ich mein Vorhaben am besten dem Vermieter ? Denn jedesmal wenn ich sage : Gerne möchte ich in Ihrem Laden ein Shisha-Lokal ( modern ) eröffnen

  • So wird es, meistens, gleich zu einer Ablehnung Seitens des Vermieters kommen. --- Habt Ihr evtl. eine Idee, wie ich es besser formulieren kann ? So dass der Vermieter weiß, dass ich großen Wert auf das ErscheinungsBild lege ? & nicht gleich das ´´Shisha-Cafe-Klischee´´ vor Augen hat ?

-- Gerne könnt Ihr mir auch noch einen Lieferanten mitteilen , dieser eine sehr große Auswahl an Tabaksorten- sowie Shisha´s hat --

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE !!!

EUER SHISHA-FRITZ :)

WOW, Shisha, Immobilien, Gastronomie, gaststätte, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Makler, Ladenlokal
Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

Hallo zusammen, bei Immobilienscout wurde gestern ein Haus zum Verkauf von einem Makler eingestellt, woraufhin ich beim Makler das Expose mit Grundrissen abgefordert und erhalten habe. Hierbei musste ich wie üblich auf mein Widerrufsrecht verzichten. Laut Makler kann zur Zeit noch kein Besichtigungstermin durchgeführt werden, da sich der Verkäufer grundsätzlich noch zu einer Terminaussage äußern müsste, ich solle mich noch etwas gedulden. Nun stellt sich das Ganze aber so dar, dass der Makler vermutlich auf Anweisung des Verkäufers die Anzeige bei Immobilienscout nach nur einem Tag wieder gelöscht hat und zwar bei Immobilienscout und auf seiner eigenen Homepage. Seit kurzem hat stattdessen der Eigentümer sein Objekt selbst bei Immobilienscout eingestellt, ich gehe davon aus, dass sich Makler und Verkäufer überworfen haben. Hat nun der Makler, der anscheinend nicht mehr in der Lage ist einen Besichtigungstermin anzubieten, da er vom Verkäufer keinen Auftrag mehr hat, trotzdem einen Provisionsanspruch ? Die einzige Leistung die erbracht wurde, war das Versenden eines Exposees, jede weitere Kontaktmöglichkeit besteht nun nur noch direkt zum Eigentümer, um z.B. eine Besichtigung durchzuführen. Ich möchte nicht in eine Falle tappen und später noch eine Provision zahlen müssen. Dass das üblich ist, wenn der Makler tatsächlich das Kaufgeschäft angebahnt hat und dieses ohne ihn nicht zustande kommen würde, ist klar, in diesem Fall gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Maklerdienstleistung überhaupt weiter bis zur Anbahnung der tatsächlichen Kaufentscheidung in Anspruch zu nehmen. Wäre dankbar für zahlreiches und fundiertes Wissen. Danke und Gruß TR

Geld, Immobilien, Hauskauf, Hausverkauf, Makler
Was verstehe ich unter dem Verzicht meines Widerrufsrecht (Immobilienmakler)?

Hallöchen, habe folgende E-Mail bekommen und bin mir etwas unsicher über dessen Inhalt.

*Hallo Herr xxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage, bitte mailen Sie mir kurz zunächst - aus rechtlichen Gründen notwendig - die Widerrufverzichterklärung (in schwarz, unten) zu, dann werde ich Ihnen gerne unverbindlich die Daten der Wohnung und Fotos, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, zukommen lassen.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt xxx zukommen.

Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir noch Ihre Zustimmung. Grund hierfür ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten beigefügt.

Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.

Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben.

Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum Objekt zukommen. Ansonsten senden wir Ihnen die Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu.

Mit freundlichen Grüßen*

Im Anschluss dieses Textes folgen noch Beispiele für den Widerrufs sowie weitere Informationen.

Gerne wüsste ich, ob so ein Verzicht normal ist? Kenne mich auf diesem Gebiet leider überhaupt nicht aus. Muss ich hier irgendwie bei Abschluss eines Mietvertrages Provision bezahlen?

Freue mich über eine Antwort :)

Makler, Widerrufsrecht
Gefahrenstoffe auf Grundstück gefunden. Was soll ich tun?

Wir stehen kurz vor einem Grundstückskauf, ein Termin beim Notar ist bereits gemacht. Nun haben wir uns das Grundstück am Wochenende nochmal angesehen und haben einen großen Haufen von teerhaltiger Dachpappe gefunden. Da das Grundstück ziemlich bewachsen ist, war der echt gut versteckt. Auch durch Äste von Bäumen. Nun gingen natürlich die Alaramglocken an und wir haben zu viert weiter gesucht. Neben weiteren unzähligen Müll (Müll war uns bekannt, aber nun kommt mehr zum Vorscheinen), fanden wir einige Teile Asbest sowie eine kleine Tonne mit weißem Pulver drin. Außerdem eine rostige und zerbrochene Tonne. Solche typischen Tonnen, wo früher irgendwelche Flüssigkeiten waren.

Was würdet ihr tun? Vom Grundstück zurücktreten? Oder es nehmen, wenn die Eigentümer dei Gefahrenstoffe entsorgen? Die zerbrochene Tonne ist leer, ob das ins Erdrecih gegangen ist oder ob die vorher leer war wissen wir nicht. Das Grundstück liegt zwischen zwei Grundstücken und ist seit Jahren verlassen. Da war nie ein Haus oder so drauf. Einfach nur Wiese/Acker. Das haben Fremde anscheinend zum Abladen vpon Müll genommen. Da hinter dem Grundstück auch ein kleiner geheimer Weg lang führt, hat man das anscheinend auch ausgenutzt und seinen Müll dorthin geworfen.

Die Maklerin ist ja nun verpflichtet, den Fund von der Dachpappe und Asbest jedem neuen Interessenten unaufgefordet mitzuteilen. Die werden das Grundstück doch in dem Zustand nicht mehr los, wenn die das erzählt. Die Nachbarn sind darüber informieret und haben das auch gesehen. Was würdet ihr tun? Den Grundstückswert in diesem Zustand mal schätzen lassen von einem Profi? Und dann den Wert zum Kauf ansetzen?

Bei dem Grundstück handelt es sich übrigens um 2 kleinere Grundstück mit je einem Eigentümer. Also muss man sich mit 2 Eigentümer einigen + Maklerin. Schwierig.

Asbest, dachpappe, grundstückskauf, Makler
Wie weit darf ein Makler gehen?

Hallo Zusammen,

mein Freund und ich sind seit einiger Zeit auf der Suche nach einem Haus zum Kaufen. Nun scheint es soweit zu sein. Ein Finanzberater ist derzeit dabei ein passendes Angebot für uns zurecht zu bauen. Dies habe ich der Maklerin auch mitgeteilt, jedoch fängt diese an (scheint wohl eine Voraussetzung für den Beruf zu sein) druck auszuüben und will unbedingt einen Termin bei einem Notar vereinbaren. Ein Kaufvertragsentwurf habe ich bereits erhalten. Dieser ist soweit auch in Ordnung. Das Haus selbst ist auch in einem guten Zustand. Nach Auskunft der Maklerin müssen die Eigentümer aus gesundheitlichen Gründen das Haus aufgeben.

Nun zu meiner Frage: Da die Maklerin nunmehr fast jeden Tag anruft und nach einem Notartermin fragt, stelle ich mir die Frage wie weit darf man da schon gehen? Es liegt bisher noch keine schriftliche Finanzierungszusage vor. Die Maklerin meinte, dass sie den Eigentümern Fortschritte zeigen will, zumal vorher ein Interessent abgesprungen ist, da es da angeblich Probleme mit der Finanzierung gegeben hat. Das Witzige dabei ist auch, dass es bisher nur sehr einseitig gelaufen ist. Soll heißen, wir haben uns sehr schnell um alles gekümmert. Die Maklerin jedoch nicht. Bereits mehrmals habe ich die Maklerin um Übersendung eines Versicherungs- und Grundsteuernachweises gebeten. Dieser liegt uns bis heute jedoch nicht vor. Wenn wir versuchen die Maklerin zu vertrösten oder um etwas Geduld zu bitten, dann meinte sie nur, dass man einen Notartermin ja auch noch verschieben könne bzw. wenn es der Dame zu dumm wird, meint sie immer, dass sie ja bisher das Haus für uns zurückgehalten habe (das könne man ja auch ändern).

Ist das ein normales Verhalten für einen Makler? Ich persönlich mache mir nur Sorgen, dass wir das Haus dann doch nicht haben können, wenn es der Dame nicht schnell genug geht (und das Haus ist wirklich toll!!!)

Liebe Grüße

Hauskauf, Makler, Notar
Hat noch jemand ähnliche Erfahrungen mit der Hanse Merkur Kranknversicherung?

Vor einigen Jahren habe ich mich von einem Makler überreden lassen, in einen günstigeren Tarif zur Hanse Merkur zu wechseln. Seither wurde mein monatlicher Beitrag von Jahr zu Jahr höher. Ich war vorher auch privat bei der Barmenia versichert. Jetzt hatte ich vor kurzem eine OP meines Kniegelenkes, bei der ein Knorpelschaden gerrichtet wurde, der Meniskus geglättet wurde und ein neues Kreuzband "verbaut" wurde. Mir wurde vom Arzt eine sog. Bewegungsschiene verordnet, welche ich neben den wöchentlichen Physioterapien von daheim aus nutzen musste, um die Genesung meines Knies voranzutreiben. Diese Bewegungsschiene wurde für 4 Wochen bei mir stationiert und dann wieder abgeholt. Die Kosten für Hilfsmittel sollten eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden, da es sich ja um ein Hilfsmittel handelt, welches für die OP bzw. die Genesung erforderlich war. Laut Schreiben der Hanse Merkur wurde dieses Hilfsmittel allerdings nicht übernommen, da diese Schiene nicht in der Hilfsmittel-Liste der Hanse Merkur aufgelistet wurde und somit würden auch die Kosten dafür nicht übernommen. Bei der Kostenabrechnung handelt es sich letztendlich um einen Betrag von über 1200,- €, welchen ich jetzt aus eigener Tasche zahlen soll. Ich muss ganz ehrlich sagen, egal was bis jetzt von der Hanse Merkur zu begleichen war, es wurde versucht, sich vor jeder Zahlung zu drücken wo es nur ging. Ich bin mega-enttäuscht und kann jedem** nur von dieser Krankenkasse abraten**. Ich werde auf jeden Fall versuchen, in eine andere Gesellschaft zu wechseln...

Krankenversicherung, Makler, private Krankenversicherung, Versicherungsmakler
Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

Ich vermute, dass es hier im Forum so viele Mitglieder gibt, die für die Notwendigkeit von unabhängigen Versicherungsmaklern sind, wie es auch genügend gibt, die alle Arten von Versicherungsmenschen und -berufen in einen Topf werfen und diese ablehnen (nicht nur seit der Lehmann Krise, oder den ganzen Skandalen um boni, und Lustreisen etc):

daher würde ich erstmal bitten, hier meine Frage nicht zu einer Grundsatzdiskussion ausarten zu lassen, sondern einfach nur ganz konkret auf meine Frage einzugehen:

nach einem Jahrzehnt, wo ich versucht habe, meine Versicherungen und Finanzen und alles was damit zusammenhängt, alleine und selbstständig zu regeln, möchte ich so langsam doch versuchen, teilweise vielleicht die Themen wie Versicherungen , Altersvorsorge, und Vermögensaufbau zusammen mit einem Fachkundigen anzugehen. Auch weil ich langsam mich an meine eigene Immobilie und den Kauf herantasten möchte mit 36 Jahren, und nicht zu den Frauen gehöre, die sagen können, das regelt mein Mann/Vater/Bruder/Freund/Bekannter oder ähnliches.

Ich hab mich jetzt auch schon mit einem (laut seiner Visitenkarten ist Versicherungskaufmann IHK, Versicherungsmakler) Versicherungsmakler zusammengesetzt, und im Nachhinein hat er mir eine Vorlage für eine Vollmacht zugeschickt. Die Vollmacht umfasst wirklich alles, bis hin zum Abschlüssen von Verträgen. Nun sagt er, dass ist nur, damit er bei den ganzen jetzigen Versicherungen , die ich habe, bei den jeweiligen Anbietern die Vertragsinhalte und den jeweiligen Vertragstyp abfragen kann, um eben zu checken, wie ich bisher gefahren bin. Natürlich ist mir bewusst, wenn er irgendwas abschließst, was mir nicht passt, kann ich die Verträge immer noch wiederrufen. Aber soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen, und frage mich, warum nicht eine eingeschränkte Vollmacht ausreicht? Ich schreibe einfach formlos ein Schreiben, in dem ich mich einsetze, und ihn, und dann noch alle Versicherungen aufliste, die ich bisher habe, und sage , Ich erlaube bzw bevollmächtíge Herrn XY, die Vertragsdetails zu meinen Verträge anzufordern.

Lange Rede, wie immer kurzer Sinn: ist nach einem 1. Gespräch (es ging mir hauptsächlich darum, mich in Sachen Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mich beraten zu lassen) "normal", dass ein Versicherungsmakler so eine umfassende Vollmacht haben will? Ist sein Vorgehen üblich, oder eher ungewöhnlich?

Er hat natürlich von vornerein gesagt, die Beratung ist kostenlos, und es würde mich nichts kosten, wenn er was vorschlägt, und ich aus seinen Empfehlungen ,aus den ganzen Gesellschaften, aus die auswählt, was abschließen würde, bekäme er Provisionen von den Gesellschaften selbst, angeblich wäre der Prozentsatz bei jeder Gesellschaft/Versicherung etc gleich.

Er ist kein Honorarberater, und auch kein Versicherungsvertreter von einer einzelnden Gesellschaft wie z.b. Allianz oder HUK, etc.

Danke vorab!

Beratung, Versicherung, Courtage, Makler, Provision, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vollmacht
Was kann der Makler alles verlangen?

Wir haben eine neue Wohnung gefunden über einen Makler. Mein Partner hat den Auftrag gegeben. Der Besitzer hat sich für uns als Mieter entschieden. Nun will der Makler aber immer mehr und mehr Auskünfte von uns.

Zu Anfang hatte mein Partner schon einmal eine Selbstauskunft ausgefüllt. Nun nachdem der Besitzer sich für uns entschieden hat sollten wir die noch einmal ausfüllen, Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Einwilligung zur Schufaabfrage unterschreiben und Arbeitsvertrag schicken. In der Mieterselbstauskunft haben wir die Daten von meinem Partner eingetragen, Kopien unsere beiden Ausweise mitgeschickt, ich habe meine Schufaselbstauskunft (positiv) gleich mit geschickt und auch den Arbeitsvertrag meines Partners. Nun soll ich die Selbstauskunft auch ausfüllen und meinen Arbeitsvertrag mitschicken. Selbstauskunft ausgefüllt und auch Schufaeinwilligung gegeben und abgeschickt.

Da ich gerade dabei bin mich selbstständig zu machen habe ich natürlich keinen Arbeitsvertrag. Nun verlangt der Makler eine Bonitätsbescheinigung von meinem Steuerberater oder eine Bankauskunft. Da ich aber erst gerade dabei bin mich selbstständig zu machen kann ich das nicht vorweisen und was eine Bankauskunft ist habe ich jetzt noch nicht so richtig verstanden. Die Bankauskunft scheint mir auch etwas zu privat, darf er das überhaupt verlangen?

Mein Partner wollte alleine im Mietvertrag stehen und könnte ohne weiteres das doppelte der Miete von seinem Gehalt zahlen. Warum will der Makler soviel von mir wissen? Unsere Schufa ist positiv, mein Partner könnte die Miete auch locker alleine zahlen hat einen festen Arbeitsvertrag. Muss ich jetzt eine Bankauskunft erteilen? Was ist das genau, was steht drin? Warum reichen die Angaben nicht aus die er schon von uns erhalten hat?

Ich bin jetzt voller Panik das wir die Wohnung doch nicht kriegen. Bin für jeden Tipp und Rat dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietvertrag, Makler
Arbeiten als Immobilienmakler?

Guten Abend,

nachdem ich mich hier auf der Website etwas durchgelesen habe und selbst im Internet recherchiert habe ergibt sich für mich immer noch die ein oder andere Frage zu dem Thema "Arbeiten als Immobilienmakler".

Sehr gerne würde ich im Außendienst in der Immobilienbranche tätig sein. Hierzu mache ich nächstes Jahr als Grundlage meinen zertifizierten Immobilienmakler. Bis dahin möchte ich mich so informativ wie möglich über das Berufsbild informieren um den vernünftigsten Weg einzuschlagen.

Ich sollte vorab erwähnen das ich bisher sehr wenige Berührungspunkte mit dem Thema "Selbstständigkeit" hatte und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Mittlerweile bin ich zu der Erkenntnis gekommen das man bei dem Begriff "Selbstständig" zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender unterscheidet.

Kann man als Immobilienmakler als freiberuflicher tätig sein? Fallbeispiel: Ein Immobilienunternehmen bietet mir an im Namen von deren zu arbeiten. Somit wäre doch der Geschäftsführer der Gewerbetreibende und ich der Freiberufler. Bei jedem Verkauf/Vermietung erhalte ich von der Provision 30 % das ist natürlich vorher vertraglich fixiert. Das heißt bei jedem Abschluss stelle ich Ihn eine Rechnung aus die er begleicht. Der Betrag wäre somit mein Verdienst.

Ist das an sich so korrekt?! Welches Arbeitsverhältnis geht man als Freiberufler ein wenn man in einem Immobilienunternehmen einsteigt?

Falls ja was muss man als Freiberufler alles beachten oder mitbringen/beantragen?

Bin dankbar für jede Antwort.

Liebe Grüße

Selbständigkeit, selbstständig, Immobilien, Vertrag, Freiberufler, Gewerbe, Makler

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