Maklerin verstößt gegen Bestellerprinzip: wo kann man soetwas melden?
- Ist die folgende Situation ein Verstöß gegen das Bestellerprinzip: Ich melde mich über eine Immobilienwebseite bei einer Anzeige, dass ich einen Besichtigungstermin vereinbaren wollte. Daraufhin bekam ich eine Mail von der Maklerin (stand bei der Anzeige, dass sie für das Objekt zuständig ist, aber ich dachte das bedeutet die Eigentümer hätten sie ''bestellt''). In der Mail stand, dass ich zuerst einen Vertrag unterzeichnen soll, dass ich sie bestellt hätte, damit ich anschlißend Courtage zahle. ...
Ist dieses Verhalten ein Verstöß gegen das Bestellerprinzip? Für mich als Laien kommt es schon so vor.
- Wenn dies ein Verstöß ist, wo kann ich es melden? Bei der Webseite von ihrer Firma - was keine Immofirma ist sondern Consulting - steht keine Aufsichtsbehörde, obwohl diese Info laut Gesetz veröffentlicht werden muss - oder? Bei der Webseite auf der die Anzeige stand gibt die Maklerin selber ein Landratsamt als Aufsichtsbehörde an. Obwohl dieses Landratsamt nicht für den Landkreis zuständig ist, in der sie ihr Büro hat... Sondern es ist der benachbarte Landkreis.
Ich unterschreibe natürlich nichts und habe jetzt null Interesse an das Objekt aber ich finde es auch nicht ok solche fragliche Leute rumspuken zu haben. Ideen? Vielen Dank. -BC