§ 544 Kündigung Mietverhältnis rechtens?
Hallo Community,
Beispielsweise gibt es ein Mieter, dem sein Mietvertrag 1980 geschlossen wurde (also vor 35 Jahren).
Kann jetzt ein Vermieter kommen und den Mieter fristgemäß (also 9 Monate) mit der Begründung § 544 Vertrag über 30 Jahren kündigen??
Sollte das nicht vor 5 Jahren geschehen sein? Kann ein Vermieter sowas auch im nachinein (also nach 5 Jahren wie im Beispiel) machen?
Danke