Ich wohne in einer 2-er WG, wobei ich mit mein Mitbewohner einen gemeinsamen Mietvertrag mit dem Vermieter habe. Jeder Mitbewohner hat vom Vermieter 2 Wohnungsschlüssel erhalten, damit auch mögliche Beziehungspartner Zugang zur Wohnung erhalten können. Meinem Partner habe ich einen meiner beiden Wohnungsschlüssel gegeben, da wir eine Fernbeziehung führen.
Kann mein Mitbewohner nun verlangen, dass mein Partner den Wohnungsschlüssel abgibt, obwohl ich möchte, dass er ihn behält? Welche Rechtsgrundage klärt diese Frage?