Berufsunfähigkeitsversicherung nach Recherche mit oder ohne Makler?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

da ich selbst Makler bin, empfehle ich folgendes:

  1. Ich versichere keinen Kunden mehr gegen Berufsunfähigkeit, wenn ich nicht sämtliche Arztunterlagen der letzten 5 Jahre in Kopie habe. Die Chance wegen einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung den Versicherungsschutz im Leistungsfall versagt zu bekommen, ist sonst zu hoch.

  2. Wir erhalten ca. 4% der Beitragssumme (die über die ganze Laufzeit gezahlt wird) als Courtage. Dafür stehen wir im Leistungsfall an der Seite des Kunden und vermittlen kompetente Anwälte oder Berater, die sich auf die Vertretung des Kunden spezialisiert haben, da sie ansonsten weitgehend der Willkür der Versicherer ausgesetzt sind.

  3. Ich empfehle vorher eine Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen, die den sogenannten Versicherungsvertragsrechtschutz beinhaltet. Somit sind Prozesse für den Kunden im Leistungsfall auch finanzierbar. Es geht da ja nicht um kleine Summen, insofern sind die Anwalts- und Gerichtskosten auch nicht zu verachten.

  4. Der Antragsprozess, die Ausschreibung der Angebote, die Beratung und die Bearbeitung bei Diagnosen in den Arztunterlagen dauern im Normalfall zwischen 2 und 8 Wochen. Ich wende für solch einen Schutz viele Stunden Zeit auf. Wenn wir bei einem 29 jährigen über 50 EUR Beitrag reden, so verdiene ich dafür ca. 912 EUR Courtage brutto. Das kostet den Kunden aber keinen Euro extra, da die Nettotarife auch von den geeigneten Versicherern kaum oder garnicht angeboten werden. Und ich zahle über 1300 EUR im Jahr für eine Vermögensschadensversicherung, so dass wenn ich den Kunden falsch oder nicht korrekt berate, auch noch ein Haftungsanspruch gegen mich entsteht. Wer also sich den Makler sparen möchte, bitte sehr. Billiger wirds dadurch aber nicht.

Du solltest auf keinen Fall eine BU in Eigenleistung abschließen.

Ein Makler HAFTET dir sogar dafür, dass er dich ausreichend (und korrekt) beraten hat.

Samy795  16.11.2015, 15:49

Naja, das Haftungsargument ist da aber eher theoretisch. Sieht man sich mal entsprechende Statistiken an wird schnell deutlich, dass die Makler diverse Schlupflöcher haben und es nur in den seltensten Fällen zu einer praktisch durchgesetzten Maklerhaftung kommt.  

basiswissen  16.11.2015, 19:23
@Samy795

Sowas ist Unfug. Wichtig ist das im Beratungsprotokoll die relevanten Fragen und Antworten entsprechend aufgeführt sind. Da gibt es dann keine Schlupflöcher oder Auswege. Der Makler haftet für eine nachweislich getroffene Aussage. Und wenn er nicht bereit ist seine Aussage schriftlich zu definieren dann würde ich mit einem solchen Makler keinen Vertrag schließen.

DerHans  16.11.2015, 20:34
@Samy795

Der Makler ist zusätzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese muss er der Aufsichtsbehörde laufend belegen.

Auch ich bin freier Versicherungsmakler und habe die Erfahrung gemacht, dass in sehr vielen Fällen die Kunden ihre Situation völlig verzerrt einschätzen.

Da wird dann eben vergessen, dass man vor drei Jahren mal "nur ein paar Fango-Packungen und Massagen hatte". Wenn die verschrieben wurden, gibt's ärztliche Diagnosen und damit im Sinne der Anträge Vorerkrankungen. Normaler Weise darf der Versicherer bei den Antragsfragen vorwiegend zeitlich befristete Fragen stellen - also ambulant die letzten 5, stationär und Psyche die letzten 10 Jahre.

Da reicht eine Frage mit ja beantworten zu müssen, schon gibt's vom Versicherer weitere Fragen in diversen Fragebögen - und hier dann oft ohne zeitlicher Befristung.

Allein vorher Dinge zu wissen, die hinterher entscheidend werden können, dafür lohnt sich schon ein Makler. Und der Vertrag wird nicht günstiger ohne.

Beispiele was ohne Makler passiert, gibt es viele.

Hier mal 2 Fälle aus der Praxis:

Fall 1 - Student/-in Lehramt

Uni und zwei zeitnahe größere Prüfungen. Stress pur. Der Magen tut weh. Man kann kaum schlafen, weil man vom Lernen übermüdet ist. Nun gibt es glücklicher weise Nachschreibe-Termine - aber nur, wenn man krank war. Also muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Schreibt der Arzt "Übelkeit wegen Prüfungsstress" als Diagnose auf (natürlich würde er das medizinisch eleganter ausdrücken), dann kann es das schon für eine künftige BU gewesen sein. Gerade bei angehenden Lehrern ist die Psyche Grund Nr. 1 für eine spätere BU!

Das heißt für den Nachholtermin mal kurz die Chance auf eine BU für die nächsten Jahre verschossen.

Hätte der Arzt "Magen-Darm-Verstimmung" attestiert, wäre das problemlos gewesen.


Fall 2 - Testlauf wäre besser gewesen

Ein Kunde hat leichte Vorerkrankungen, die er verantwortungsbewusst, wie er hoffentlich ist, auch angeben hat. So ganz klar ist es dem Kunden nicht, ob der Vertrag so ohne Einschränkungen angenommen wird oder nicht.

Von normaler Annahme, über Risikozuschläge, einzelne Ausschlüsse bis hin zur kompletten Ablehnung wäre theoretisch alles möglich.

Was nun?

Wenn der Kunden den Antrag nun stellt, dann wird er nicht nur bei dem einen Anbieter mit dem Ergebnis leben müssen. Denn in nahezu allen Anträgen, die mit Gesundheitsfragen das Risiko einschätzen wollen (BU, EU, Grundfähigkeitsrenten, Pflege etc.) wird u.a. auch nach Verträgen gefragt, die seitens des Versicherers abgelehnt oder nur mit erschwerten Bedingungen angenommen wurden. Und diese Info ist eine Obliegenheitspflicht des Kunden. Hier Falschangaben zu machen, kann später trotz jahrelanger Beitragszahlung den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Denn im Leistungsfall wird genau geprüft und nachgeharkt.

Also Augen auf bei der Antragsstellung! Einmal eine Ablehnung - da kann es dann bei allen anderen gewesen sein.

Ein Makler kann eine Risikovoranfrage für den Kunden stellen. Also quasi anonym vortasten, ob ein solcher Gesundheitszustand bei dem jeweiligen Versicherer noch durch ginge. Extrem hilfreich kann ich nur sagen.

Also wende dich an einen freien VersicherungsMAKLER.

Der steht auf der Seite seines Kunden und vertritt eben nicht die Interessen eines einzelnen Versicherers.

Schau mal auf MT-Versicherungsmakler.de rein. Da gibt's zu den Unterschieden der vielen Vermittlerarten eine sehr gute Übersicht in wie weit sich ein freier Makler von anderen Formen des Vertriebs unterscheidet.

Und ja der Tipp vom Kollegen mit der Anzeigepflichtverletzung und der Rechtsschutz bei nem externen Anbieter mit Versicherungsvertragsrechtschutz ist extrem wichtig. Im Streitfall geht es da um sehr viel Geld. Da werden die Versicherer immer gerne im Zweifelsfall sich querstellen.

Viele Grüße


Wenn Du ein Produkt ohne Makler abschließt, sieh zu dass es sich um ein sog. Nettoprodukt handelt, also ein BU Vertrag, bei dem die Maklerprovision bereits rausgerechnet ist. Dann rentiert sich das Ganze durchaus!

Und mal allgemein: Es ist zwar richtig, dass es insbesondere bei der BU auf das Kleingedruckte ankommt und ein Makler da durchaus wichtige Infos liefern kann, dazu muss man aber auch erstmal an einen kompetenten Makler geraten, dessen Informationen tatsächlich einen Mehrwert darstellen und nicht nur ein typisches Verkaufsgespräch mit dem Ziel, ein Maximum an Provision ruszuholen. Das ist leider schwerer als viele glauben...  

Dickie59  21.11.2015, 17:37

Welche Anbieter mit welcher Qualität bietet Nettotarife in den BU Versicherungen?

Wer so etwas empfiehlt, sollte das auch wissen, ansonsosten treibt er jemand in ganz empfindliche Fallgruben und, smile, er muss dafür nicht haften, aber der Makler.

Beste Grüße

Dickie59

Ich bin Makler

Samy795  21.11.2015, 18:00

Es gibt mittlerweile unzählige Nettotarif - Anbieter. Was davon für den Fragensteller interessant ist, kann ich so aus dem Stegreif nicht beantworten. Ein seriöser Makler kann das aber in der Bruttowelt mit den gemachten Angaben aber genauso wenig, insofern geht die Frage danach absolut ins Leere.

Und weil mal wieder das Thema Haftung herhalten muss: Ist der Makler nicht komplett auf den Kopf gefallen, hat er diverse Schlupflöcher, so dass dieses Argument der Haftung rein theoretischer Natur ist. Man braucht sich dabei nur mal die Statistiken der dahinter stehenden Haftpflichtversicherer ansehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass man von einem Makler übers Ohr gehauen wird ist um ein Vielfaches höher als dass man tatsächlich Haftungsansprüche gegen ihn (nicht gegen die Versicherung selbst) geltend machen könnte.

Letztlich hat das alles hier aber überhaupt nichts mehr mit der Frage zu tun. Es ging dabei darum, wie man am besten eine BU OHNE Makler abschließt, und nicht darum, ob ein Makler notwendig ist oder nicht.  

1.000€ ist als BU eher zu wenig.

Das Thema ist auch kompliziert.

Deshalb investiere etwas Geld in einen freien Berater:

www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx?map=1

kaubakka 
Fragesteller
 16.11.2015, 12:59

Ich habe schon Kontakt zu einem freien Makler und mehr als 1000€ sind als Student/Berufseinsteiger erstmal nicht drin. Die Frage war ja eben, ob der Makler in irgendeiner Form Geld für mich kostet oder nicht.

WosIsLos  16.11.2015, 13:01
@kaubakka

Der Makler erhält von der Versicherung Provision und arbeitet nicht für dich.

Deshalb brauchst du einen Berater, siehe oben.

DerHans  16.11.2015, 13:05
@WosIsLos

Ein Makler, der etwas auf sich hält, steht auf der Seite SEINES KUNDEN

Apolon  16.11.2015, 14:11
@WosIsLos

Der Makler erhält von der Versicherung Provision und arbeitet nicht für dich.

Völliger Blödsinn, für wen soll er den sonst arbeiten ?

Jeder Versicherungsvermittler haftet für eine Falschberatung gegenüber seinem Kunden und daher wird er alles tun um seinen Kunden entsprechend zu informieren.

Deshalb brauchst du einen Berater, siehe oben.

Du meinst wohl einen Versicherungsberater ?

Aber auch diese kennen sich nicht mit allen Versicherungsprodukten aus.

DerHans  16.11.2015, 14:36
@Apolon

Der Versicherungsberater "berät" gegen Honorar. Er haftet aber keineswegs für seine Beratung.

jsch1964  16.11.2015, 15:13
@WosIsLos

Makler stehen LAUT GESETZ immer auf der Seite des Kunden - im Gegensatz zu gebundenen Versicherungsvertretern (Allianz, AXA, Zurich etc.) oder Versicherungsberatern. Sie haften für ihre Beratung und sind keine Produktverkäufer.

Die wenigsten Normalos kennen diesen Unterschied und werfen Vetreter und Makler in einen Topf.

Er kostet Dich nichts zusätzlich, wogegen Du den Honorarberater bezahlen musst. Der kann außerdem gar nicht alle Produktlösungen vermitteln.

basiswissen  16.11.2015, 19:27
@WosIsLos

@ WosIsLos':

Bevor man solche unsinnigen Aussagen trifft sollte man doch zumindest einmal Wikipedia bemühen. Ein Makler arbeitet immer für den Kunden und nicht für eine Versicherung, auch wenn diese ihm eine Courtage (und nicht Provision) für seine Vermittlung bezahlen.Mit solchen Aussagen sollte man also sehr vorsichtig sein wenn man schon keine Ahnung von dem Thema hat.

DolphinPB  16.11.2015, 20:15
@WosIsLos

Quatsch, ein Versicherungsmakler muss, per Gesetz, für den Kunden arbeiten.