Hausverkauf trotz Maklervertrag möglich?

Hallo zusammen,

ich habe für mein Haus einen Interessenten gefunden, der nicht über den beauftragten Makler vermittelt wurde. Dieser möchte das Haus nun gerne kaufen. Nun ist mir bekannt, dass es sich dabei um dünnes Eis handeln kann, wenn man ohne Mitwirkung des Maklers an einen anderen Interessenten verkauft. Das könnte selbst dann der Fall sein, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Maklervertrages (ist bereits gekündigt) zustande kommt. Mir ist auch bekannt, dass dies sehr stark vom Inhalt des Maklervertrages abhängig ist. Deshalb habe ich nachgeschaut und richte meine Fragen nun mit speziellem Vertragsinhalt an Euch:

  1. Die Überschrift lautet Alleinauftrag. Daraus schließe ich, dass ich während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler oder sonstwen mit dem Verkauf des Hauses beauftragen darf. Ist das korrekt oder besagt die Formulierung noch mehr?

  2. Im Vertrag steht, das empfohlen wird, andere Interessenten dem Makler zu melden. Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung und somit nicht bindend. Ich deute das so, dass ich sehrwohl mit Interessenten verhandeln oder sogar verkaufen darf, selbst wenn der Vertrag noch läuft.

  3. Ein Passus, der mir ausdrücklich verbietet selbst zu verkaufen steht nicht im Vertrag. Demnach darf ich doch auch während der Laufzeit mit einem Interessenten verjandeln und verkaufen, wenn dieser nicht über den Makler zu mir gekommen ist, oder!?

  4. Der Makler behält sich lediglich vor, Kosten für Inserate in Rechnung zu stellen, sofern er keinen Käufer für die Immobilie gefunden hat. Das muss er mir dann aber sicher detailliert per Rechnung nachweisen. Das halte ich für dreist bzw. denke, dass es sich um Unternehmerisches Risiko handelt. Aber gut, soll er mal berechnen.

Ich bin sehr auf Eure Antworten gespannt und versuche Rückfragen zum Vertrag möglichst schnell zu beantworten.

lg Vladi

Haus, Recht, Immobilien, Makler
Immo Kaufvertrag - Abtretung üblich?

Hallo,

Wir sind gerade im Begriff eine Wohnung zu kaufen, und sind verunsichert über einen Paragraphen im Kaufvertrag, bei dem es um die Maklerprovision des Verkäufers und offene Beträge des Verkäufers bei der Verwaltung geht. Wenn ich das richtig verstehe, möchte sich der Makler zusichern lassen, dass die Provision sowie Zahlungsrückstände der Verkäufer im Zweifel durch uns beglichen werden müssen - im Zweifel auch, wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert werden muss.

Es ist völlig klar, dass unser Anteil (Käuferanteil) an den Makler gezahlt wird. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum wir als Käufer auch noch für den Verkäuferanteil einstehen sollen. Ebenso besteht der Makler darauf, dass die Provision nicht zurückzahlbar ist, sollte der Kauf doch nicht zustandekommen. Könnten da auch noch Gläubiger von denen wir nichts wissen auf uns zukommen, bzw. die Hausverwaltung noch weitere unbekannte Posten auf uns abwälzen? Ist das ein gebräuchlicher Vertragsbestandteil?

Nachfolgend der passus aus dem Vertrag.

Vielen Dank für Eure Meinung


Soweit ein Gläubiger die Lastenfreistellung von Ablösungszahlungen abhängig macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Verbindlichkeiten zurückzuführen. Er beauftragt den Käufer, die Ablösung in Anrechnung auf den Kaufpreis vorzunehmen. Zahlung an sich selbst kann der Verkäufer insoweit nicht verlangen.

Weiterhin sind vorab aus dem Kaufpreis die den Verkäufer betreffenden Maklerkosten bei der XYZ Immobilien GmbH in Höhe von 9999,99 € auf deren Konto Nr. XYZ, sowie die vom Hausverwalter noch mitzuteilenden Wohngeldrückstände auf ein vom dem Hausverwalter noch anzugebendes Konto zu zahlen. Der Verkäufer tritt insoweit seinen Kaufpreisanspruch an die XYZ Immobilien GmbH sowie an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Diese Abtretungen werden hiermit offen gelegt. Der Käufer hat von den vorstehenden Abtretungen Kenntnis erlangt und ist mit den Abtretungen einverstanden. Dem Käufer ist bekannt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung die entsprechenden Beträge nur noch an den jeweiligen Abtretungsempfänger bezahlen kann.

Der Verkäufer erklärt, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis zur Ablösung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten und der aus dem Kaufpreis abgetreten Teilbeträge ausreicht.

.... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem Makler aus diesem Vertrag ein selbständiger Anspruch gegen Käufer und Verkäufer auf Zahlung der jeweiligen Provision zustehen soll. Insoweit wird ausdrücklich ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB abgeschlossen. Der Makler soll eine Kopie der Vertragsurkunde erhalten.

Immobilien, Makler, Notar, Vertragsrecht
Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

Der Titel meiner Frage ist vielleicht ein bisschen seltsam aber mein Vermieter und sein nicht ganz so schlauer Makler haben mir seit jeher Probleme bereitet, nun aber zu meinem Hauptproblem im Moment: Vor drei Monaten habe ich endlich beschlossen aus meiner Wohnung auszuziehen, ich habe ein Kündigungsschreiben geschickt, welches mit Unterschrift , also Einverständnis und Kenntnisnahme an mich zurückging, 2 Tage später Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014,sodass die Wohnung am 1.10 wieder neu bezogen werden kann. abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014, ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber als ich das Schreiben abgeschickt hatte und wollte nicht auch noch für den Monat Oktober zahlen. Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam. Gesagt getan, ich habe meine Wohnung schon leer geräumt, bis auf die Möbel und seiner "Maklerin" (Die mir bei der Vermietung damals den Mietvertrag 6 (!) mal erneut schicken musste, weil so viele Fehler darin waren) sogar den Zweitschlüssel gegeben, damit in meiner Abwesenheit Interessenten die Wohnung besichtigen können und sie schnell wieder vermietet werden kann. Nun schickt mir die Maklerin doch gestern eine Email die heisst: Oh, ach übrigens, Sie ziehen ja am 30.12.2014 aus, nicht wahr´? Denn in Ihrem Schreiben heisst es sie kündigen die Wohnung offiziell zum 30.09. Und ich war natürlich geschockt! Wenn jemand eine Wohnung kündigt und das BIS zu einem Gewissen tag,und den Brief auch noch 3 monate bevor diesem genannten Datum abschickt, dann kann man doch nicht zwei Wochen davor "Nachfragen"? Ich habe ihr natürlich sofort eine Email geschrieben die besagt dass sie falsch liegt und offensichtlich ziehe ich nicht erst am 30.12 aus? Siehe Brief? Doch nun kommt der Hammer: Ich erhalte eine automatische Email zurück, dass sie bis zum 30.09. im URLAUB und nicht erreichbar ist, also genau der Tag bis zu dem ich ausziehen hätte sollen. Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vermieter selbst ist ein älterer Herr der selbst nichts unternimmt und alles über diese Maklerin macht, ich habe noch nicht einmal seine Nummer (Adresse schon) Ich bin für Ratschläge dankbar, denn so etwas habe ich noch nicht erlebt. Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder? Da kann mich der Vermieter ja nicht dazunötigen, nochmals 3 Monate miete zu zahlen??

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Immobilien, Makler, Mieterschutz
Notar termin fest und trotzdem an einem anderen verkauft?

Hallo zusammen,Eigentlich sollte das Haus Zwangsversteigert werden und die bank hat einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen, wir haben mit dem makler kontakt aufgenommen und gefragt wie es laufen soll , im gutachten ist das haus auf 180000euro geschätzt worden, und er wollte eine finanzierungsbestätigung von 150000euro haben die er auch in 2 tagen bekommen hat. wir fragten ihn ob wir das haus anschauen könnten, er hat einen termin ausgemacht , wo wir das haus auch anschauen konnten, das haus gefiehl uns sehr gut und er rief mich am nächsten tag an,ich sagte ihm 150000 euro zu was er eigentlich auch haben wollte, daraufhin sagte er ob ich evtl. mehr bezahlen könnte weil er das Haus auch zum 1. mal mit uns angeschaut hat, hat er wohl gemerkt das das haus mehr wert ist, ich gab ein gebot ab von 160000euro was ihm gefiehl und er es mit der bank abklären müsste. 2 tage später rief ich ihn an er sagte mir das die bank das ok gibt ich solle mich schon vorbereiten er hat einen Notar termin am 28.8 ausgemacht, und schickte mir per e-mail den kaufvertrags entwurf mir zu.Heute ruft er mich an und sagt das der mann der wo verschuldet ist einen anderen verkäufer gefunden hat wo mehr bezahlt . es ist wie ein Schlag ins gesicht , wir haben schon alles geklärt gehabt und auch einen käufer für unsere jetzige wohnung gefunden,und jetzt stehen wir da und wissen einfach nicht weiter.Vielleicht könnt ihr mir paar tipps geben ,habe ich irgendwelche rechte ?

Bank, Hauskauf, Makler, Notar
Makler möchte schriftliche Zustimmung

bevor er einen Besichtigungstermin vergibt.. ?! Was ist das denn? Kennt sich Jemand damit aus oder hat damit Erfahrungen? Ich zitiere mal:

".....vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt zukommen bzw. vereinbaren einen Besichtigungstermin.

Seit dem 13.06.2014 schreibt der Gesetzgeber vor, dass wir Ihre Zustimmung benötigen wenn wir sofort für Sie tätig werden sollen.

Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zusenden und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten.

Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.

Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Bitte hinterlassen Sie uns hierzu Ihre Telefonnummer.

Mit freundlichen Grüßen.......... "

Ist das so richtig oder was soll das? Bin mißtrauisch denn so kenne ich das nicht und ich weiß ehrlich gesagt nicht für was das gut sein soll... möchte nicht ausversehen in irgendwelche Verbindlichkeiten geraten, denn möchte mir die Wohnung erst mal einfach nur ansehen und ein paar Infos dazu. Hilfe!!

Makler, Zustimmung
Grillen auf Dachterrasse erlaubt, wenn auf Balkon verboten?

Hallo zusammen.

Es geht um Folgendes: Der Mieter/Eigentümer über unserer Wohnung hat vor kurzem versucht, uns das Grillen auf unserer Dachterasse zu untersagen und uns dabei die Hausordnung unter die Nase gehalten, in der steht, dass grillen auf den Balkonen verboten ist.

Wir sind eigentlich nicht der Meinung, dass uns diese Regelung betrifft, da wir eine Wohnung mit Dachterrasse und keine mit Balkon gemietet haben.

Das soll jetzt auch keine Wortklauberei sein, denn unsere Dachterasse ist wirklich rießig, so dass es uns bei jeder Wetterlage möglich ist, den Grill so zu stellen, dass das kleine bisschen Rauch, das bei unserem Kugelgrill entsteht, niemals direkt in eine der umliegenden Wohungen zieht. Und da wir da auch immer drauf achten, ist die Geruchsbelästigung auch bestimmt nicht größer, als wenn irgendjemand anderes in der Straße in seinem Garten grillt. (Was wir u.a. auch dadurch bestätigt sehen, dass wir seit Einzug schon gut 15-20 Mal gegrillt haben und dieser Nachbar das nun zum ersten Mal bemerkt hat.)

Aber wir sind uns nunmal nicht sicher, wie das rein rechtlich aussieht. Ist grillen auch automatisch auf der Dachterrasse verboten, wenn in der Hausordnung das Grillen auf Balkonen untersagt ist? Auch wenn der Makler damals ausdrücklich gesagt hat, auf der Dachterrasse sei das grillen erlaubt?

Grillen, Mietrecht, Mietvertrag, Balkon, Hausordnung, Makler, Dachterrasse
Immobilien Reservierung - Kauf Rücktritt -

folgender sachverhalt.

wir wollten/wollen eine immobilie kaufen. wir haben durch einen makler ein objekt gezeigt bekommen das uns gefiel. er wollte das wir es reservieren. der reservierungsvertrag enthält so einen zusatz das bei erfolgreicher finanzierungszusage und dann rücktritt eine strafzahlung fällig wird.

folgendes problem...die finanzierung hat der makler übernommen da wir "dumm" waren und ihm vertraut haben. diese hat er einem großen fremd unternehmen übergeben und diese hat dann einen finanzierung bei der bank erreicht.

der haken? wir hatten 2 privat kredite der hat der bank nicht geschmeckt (was für mich nachvollziehbar war). der makler hat dann mit den verkäufern gesprochen und sie haben den immobilien preis um diese summe x erhöht. der verkäufer hätte summe x dann an makler gezahlt und dieser hätte dann bestehenden kredit abgelöst (angeblich...). es wurde bei der finanzierunganfrage und zusage in den unterlagen auch diese kredite nicht berücksichtigt...kurz person xy löst diese ab. es wurde einen familien angehörigen per post ein schreiben geschickt das er das schriftlich bestätigen sollte das er kredit ablösen würde...aber geld noch nicht frei gegeben wäre. wir haben das im gehetze und im blinden vertrauen gemacht. notartermin wurde uns einfach vorgeworfen. als wir dann von bekannten gewarnt wurden (makler sehr bekannt...) und wir das alles hinterfragten. u.a. das es für uns eine art kredit betrug darstellte. es tat sich eine kette von suspekten geschichten auf. wir wurden von makler mit drohungen auf die "strafzahlung" und konsequenzen verwiesen. da das zu weit ging haben wir nach diesen "gespräch" die notbremse gezogen.

wir sind von kauf zurückgetreten.

die frage...müssen wir zahlen? der kaufpreis hat sich ja um 5stellige zahlen künstlich erhöht. die kann man anhand der kreditanfrage und des halbfertigen notarvertrages nachweisen. die finanzierungsverträge wurden noch nicht unterschrieben..es wurde nur zugesagt.

Wohnung, Rechtsanwalt, Bank, Recht, Immobilien, Finanzierung, Hauskauf, Makler, Provision, aufwandsentschaedigung
Ist das bei einem Hauskauf üblich? Bzw. Kommt sowas öfter vor?

Hallo!

Also wir haben uns vor einigen Wochen ein Haus angeguckt und uns auf anhieb verliebt. Daraufhin, haben wir ein Gebot abgegeben. (Ist KEIN Versteigerungsobjekt, aber der Makler meinte, dass man am Preis wohl noch was machen kann) So, wie gesagt, Gebot abgegeben, Finanzierung bereits mit der Bank geklärt und am Freitag hätten wir eigentlich den Notartermin.

Nun bekommen wir HEUTE die Info, dass es da wohl Mitbewerber gibt, die uns um 1000€ überbieten. Gut, wir wieder mit der Bank telefoniert, Bank meinte, dass sei kein Problem. Wir wieder beim Makler angerufen, der meinte dann, dass die Kontrahenten plötzlich 5000€ mehr bieten. Wir wieder alles mit der Bank und wieder beim Makler angerufen. Ihm gesagt wir halten den Preis und überbieten. Darauf meinte er, er bekäme gleich noch einen Anruf in dem die Mitbewerber dann mitteilen würden, ob sie den Preis für 5000€ mehr überhaupt halten können.

Naja, wie soll ich sagen, so langsam kommen wir uns ein wenig verarscht vor, weil der Notartermin bereits stand und immernoch steht. Es kommt mir so vor, als würde der Makler den Preis selbst hochtreiben und in Wirklichkeit kein anderer Kontrahent da sein. Nur damit er mehr Provision bekommt.

Also, kommt sowas öfter vor, oder werden wir hier mal eben richtig schön verarscht? Und wenn wir verarscht werden, gibt es eine Möglichkeit das rauszubekommen?

Ich möchte mich entschuldigen für diese vielleicht etwas abenteuerliche Art und Weise wie ich das erklärt habe, aber ich bin richtig sauer.

Hauskauf, Makler
Makler ließ Besichtigungstermin platzen - Fahrtkostenerstattung?

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

Mein Mann und ich hatten im Internet ein Haus zur Miete gefunden, was über eine Maklerin angeboten war. Die Maklerin rief uns an und vereinbarte einen Besichtigungstermin für den kommenden Freitag für 16 Uhr mit uns.

Das das Objekt weiter entfernt von unserem jetzigen Wohnort lag, war ich gezwungen, drei Stunden eher Feierabend zu machen.

Mein Mann holte mich von der Arbeit ab, und wir fuhren zu der Immobilie. Da wir frühzeitig vor Ort waren (um 15 Uhr, also eine Stunde vor der vereinbarten Zeit), gingen wir in dem Örtchen noch ein wenig spazieren, bevor wir uns dann wieder ins Auto setzten und auf 16 Uhr warteten.

Um 16.20 Uhr war leider keine Maklerin weit und breit zu sehen. Mein Mann versuchte dann, die Maklerin über Festnetz und übers Mobiltelefon zu erreichen, aber es ging niemand ran. Zehn Minuten später rief sie zurück. Sie meinte, der Termin wäre doch um 15 Uhr gewesen (was aber auch nicht sein konnte, da wir zu der Zeit ja bereits am Objekt waren). Und außerdem wäre das Haus seit Donnerstag schon vermietet. Auf unsere Frage hin, warum sie uns denn nicht vorher Bescheid gesagt hätte, da wir von weiter her kommen und knappe 300 km dafür gefahren sind, kam keinerlei Kommentar von ihr.

Jetzt meine Frage: Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, die Fahrtkosten sowie den Arbeitszeitausfall (immerhin drei Stunden) von der Maklerin einzufordern? Das sind immerhin ungefähr 100 Euro, die wir hier verpulvert haben.

Danke vorab für Eure Antworten!

Immobilien, Makler
Trotz Erwerbsvertrag, und Zusage des Maklers das Haus nicht bekommen, geht so etwas?

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Partner und Ich, haben uns am 16.9 eine Immobilie angeschaut , welche wir auch am 17.9. telefonisch sowie schriftlich (per Mail) mit Maklerin vereinbart, kaufen wollten. Nun zogen mehrere Wochen an uns vorbei ohne das auf der gegnerischen Seite etwas passierte.Wir telefonierten wöchentlich mit der Maklerin und diese vertröstete uns immer wieder das es nicht mehr lange mit dem Notartermin dauern würde. Dann ca. 3Wochen nach unsere Zusage meldete sich die Maklerin und teilte uns mit das plötzlich eine weitere Familie das Haus kaufen wollte, für 4.000Euro mehr. Wir ließen uns darauf ein, das wir bei den Preis mitgingen.....denn wir wollte ja unbedingt dieses Haus haben, so fühlten wie erneut einen Erwerbsvertrag mit der Kaufsumme aus und faxen es der Maklerin. Zwischenzeitlich bekamen wir dann einen neuen Makler (den Bruder der Maklerin), da es ein Zwischenfall in ihrer Familie gab. Dieser vertröstete uns weiter das wir für den Notartermin noch den Erbschein der verstorbenen Frau brauchten, und dieses aber bald erledigt sei.Letzten Freitag nun (18.10) ruften wir wieder beim Makler an was denn nun sei und auf einmal ohne Vorwahnung sagte er uns das Haus sei an einer anderen Familie verkauft wurde. Darauf antworteten wir das uns ja nicht mehr die Chance gegeben wurde, überhaupt mitzuziehen, da wurde uns nur frech geantwortet, das wir hätten sowieso nicht mitziehen können, da die Familie weit mehr geboten hat und auch immer mehr Geld bieten würde. Meine Frage nun ist das rechtsgültig? Müssen wir uns nun damit abfinden? Ich meine wir haben doch nichts falsch gemacht, die Bank war soweit das der Vertrag nur noch unterschrieben werden mußte. Nun haben wir auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen über 20Jahre damit wir abgesichert sind, diese brauchen wir ja nun leider nicht mehr, kommen aber auch aus den Vertrag nicht mehr raus....können wir Schadenersatz fordern?

verkaufen, Kaufvertrag, Immobilien, Makler
Immobilienmakler - ab wann Provision?

Hallo zusammen! Ich möchte folgenden Fall schildern: Mein Mann und ich sind schon seit längerem auf der Suche nach einem geeigneten Haus für uns zum Kauf. Vor etwa eineinhalb Jahren sind wir im Internet über eine Immobilie gestolpert, die offensichtlich von privat veräußert werden sollte (es war keine Makleradresse hinterlegt sondern nur eine Telefonnummer.) Dieses Objekt schien uns einigermaßen interessant. Im Expose stand die volle Adresse des Hauses, sodass wir unverbindlich vorbeifahren konnten, um es erst einmal von außen zu betrachten. Da wir zu diesem Zeitpunkt erst noch etwas "den Markt" sichten wollten, nahmen wir zunächst Abstand davon. Etwa 8 Wochen später haben wir in der Zeitung eine Suchannonce geschaltet, auf die sich ein Makler meldete und uns eben die selbe Immobilie anbot. Da wir aufgrund der Adressdaten wussten, dass es sich um eben dieses Objekt handelt, haben wir nicht darauf reagiert, aber ich habe die Telefonnummer des Maklers zu dem Expose aus dem Internet gelegt und abgeheftet. Jetzt - eineinhalb Jahre später haben wir immer noch kein besseres (für uns passenderes Haus) gefunden und haben die alten Exposes nochmal hervorgekramt. Ich habe die Telefonnummer, die ich zu dem Expose gelegt hatte, angerufen und einen Besichtigungstermin vereinbart. Schlussendlich ist es so, dass wir nun doch nach reiflichem Überlegen das Haus kaufen möchten. In einem Gespräch mit dem Eigentümer wurde uns mitgeteilt, dass der Eigentümer mit dem Makler keinen Vermittlungsvertrag hat (er hat es ohne Vertrag in seinen Vermittlungspool aufgenommen). Auch wir haben mit dem Makler keinen Vertrag. Das alte Expose von vor eineinhalb Jahren hatte der Eigentümer selbst inseriert. Der Makler möchte allerdings von uns jetzt eine Provision von 5,67% des Kaufpreises, mit der Begründung, dass er das Objekt ja in der Werbung habe. Nun meine Frage: Kann ein Makler eine Vermittlungsgebühr verlangen, obwohl weder der Eigentümer noch wir einen Vertrag mit dem Makler vereinbart haben, zumal wir nicht mal ein Expose vom Makler bekommen haben, indem die Konditionen erläutert sind? Vielen Dank fürs Lesen dieses langen Textes :)

Recht, Immobilien, Vertrag, Makler
vom makler verarscht ,was nun?

hallo alle zusammen ...

ich hab echt ein dickes problem .... am mittwoch hab ich eine wohnung angeschaut , sie war top 3 zimmer schön hell alles cool , garage dabei usw... für 390 kalt plu 120 e nebenkosten , nachdem ich jetzt schon 4 monate such hab ich bei der gleich zugeschlagen ... nach der besichtigung bin ich mit dem makler in sein büro habe 30 e kaution hinterlegt und wir haben ausgemacht ich komm am freitag bring die kaution mit von zwei kaltmieten dann noch geld für die küche und ich bekomm die schlüssel , okay hat alles geklappt , kaution bar bezahlt küche auch , quittung bekommen , mietvertrag unterschrieben und taaadaaa sie war meine.-soweit so gut ...

am samstag hab ich mir dann farbe gekauft bin in die wohnung und hab das putzen und streichen angefangen. als es plötzlich klingelte , ein mieter von unten stand vor der tür , und meinte er möchte mir ein paar infos geben zur wohnung , die da wären: 3000euro nachzahlung im jahr - weil das dach nicht isoliert ist und die aussenwand auch nicht ,wird es im winter nicht wärmer wie 17 grad wenn man alle Heizkörper voll aufdreht und heizlüfter aufstellt. es hat noch nie jemand länger wie 2 jahre in der wohnung gewohnt. die garage geht nicht auf und das schloss ist kaputt. die vermieterin ist pleite und kann deswegen nix reparieren. im bad ist schimmel ,da sind holzdecken drin . andre mieter im haus machen einem das leben zur hölle

ok soweit... ich war schockiert ! hab sogar den vormieter angerufen und er hat mir auch alles nochmal so erzählt, er hat auch noch die rechnungen ... ^^

jetzt will ich da nicht einziehen und meine geld zurück,

nun meine frage ... hattet ihr schon mal so einen fall ? was kann ich jetzt tun?

ich will am montag gleich zum makler und mit ihm sprechen , ich will den vertrag rückgängig machen

Haushalt, Wohnung, Miete, Geld, Makler
Markler fordert Provision obwohl kein Kontakt entstand

Hallo gutefrage.net

Wir haben folgendes Problem.

Wir haben im letzten Jahr eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft. Diese Wurde durch einen Privatman verkauft der Vertrag wurde eben so mit ihm geschlossen und auch der Betrag für diese wurde an ihn Privat überwiesen. Nun haben wir diese Eigentumswohnung durch einen Notar etc ganz legal überschrieben bekommen etc. so wie es für gewöhnlich läuft.

Nun ist vollgendes passiert. Wir haben bei einer Firma aus München namentlich Bluehomes diese Wohnung vor einigen Monaten eben diese Wohnung gesehen. Mein Vater hat daruf hin von ihnen eine Telefon Nummer sowie Adresse des Privaten Eigentümers bekommen. Nun haben diese den ehemaligen Eigentümer vor einigen Tagen angerufen und zu eben jener wohnung befragt. Der Ehemalige Eigentümer hat die aber nie kontaktiert keinen Marklervertrag abgeschlossen etc. Er kennt diese Firma einfach nicht.

Nun ist es so das diese Firma uns angeschrieben hat mit einer Provisionsrechnung über knapp 2800 Euro welche knapp 3,57% vom Ausgeschrieben Kaufpreis betragen so wie die Wohnung in ihrem Inserat eingeschrieben wurde.

Wie gesagt wir haben bis auf die TelefonNr nie wieder mit denen Kontakt gehabt. Weiter wurde auch diese Summe nicht bezahlt. Wir kauften die Wohnung für weniger vom vorbesitzer (Privatman)

Ein wenig gegooglet habe ich auch dazu, und dazu habe ich gefunden

"Unsere Leistungen sind für Sie absolut unverbindlich. Wir erzielen unsere Provision ausschliesslich vom Käufer der Immobilie. Einen schriftlichen Maklerauftrag benötigen wir NICHT! Die Objektdaten und Bilder würden wir uns von Ihrer Internetanzeige herunterkopieren. " Ist das überhaupt Legal?

Inwieweit kann diese mir Firma Geld von uns verlangen wo doch weder der Verkäufer noch wir, mit denen (Abgesehen von der TelefonNr) in Kontakt getreten sind und auch nichts Unterschrieben bei denen. Es stimmt ja nicht mal der Preis dieser Rechnung. Die Wohnung steht übrigens immer noch auf der Seite

Betrug, Recht, Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Makler
Verkäufer zögern Hausübergabe hinaus

Ich habe wieder mal eine Hauskauf-Frage.

Unser Hauskauf ist "erledigt", wir haben den Kaufpreis am Mittwoch komplett bezahlt und dieser ist nachweislich am Donnerstag, also gestern, dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben worden. Im Kaufvertrag steht, dass die Besitzübergabe mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Darunter verstehe ich, dass das sofort der Fall ist.

Mit dem Makler (die Verkäufer lassen den Makler immer noch alles regeln, weil sie selbst entweder keine Lust haben oder mit uns nichts zu schaffen haben wollen) ist vereinbart, dass wir noch am selben Tag der Kontogutschrift die Hausübergabe machen. Nun war das ja gestern der Fall, aber man hat nicht auf der Bank nachgesehen, werde das jedoch heute tun. ABER: Übergabe kann erst am Sonntag erfolgen, weil vorher keine Zeit ist. Angeblich arbeitsbedingt. Wir wohnen im selben Ort wie die Verkäufer, auch noch in derselben Straße und sind gestern abend geg. 20:00Uhr dort vorbeigefahren - beide Autos stehen vorm Haus, wie jeden Abend. Was soll das? Warum wird das Ganze dermaßen verzögert? Das Haus steht seit fast 2 Jahre leer, am Auszug kann´s nicht liegen.

Wir sind stinksauer, denn wir hatten fest damit gerechnet, bereits am Samstag einen Containerdienst kommen zu lassen und auch schon anzufangen mit den Entkernungsarbeiten. Es wäre wieder ein Samstag, der uns fehlt. Wir haben all unsere Pflichten im Vertrag übergenau genommen, haben pünktlichst bezahlt, haben denen sogar gestattet, bis zum Sperrmüll noch einige Sachen in der Garage zu lagern - und jetzt sowas. Ich habe dem Makler geschrieben, dass ein Termin am Sonntag für uns nicht möglich ist und dass er für heute einen vereinbaren soll... Daraufhin kam nur, dass heute nicht geht und dass wir es dann eben auf nächste Woche verschieben müssen...

Jetzt zur eigentlichen Frage. Ich habe schon das Notariat angerufen, was wir tun können, kann aber erst gegen Mittag mit dem Notar sprechen. Kennt sich hier jemand aus? Gehört das Haus rein rechtlich schon uns? Müssen die Verkäufer die sofortige Übergabe tätigen, weil es ja wie oben geschrieben im Kaufvertrag steht?

Ich danke für eure Antworten und entschuldige mich für den aufgebrachten Text - der entspricht aber genau meiner Verfassung....

Hauskauf, Makler, Notar
Wir wollen die Wohnung unbedingt!

Hallo Leute,

haben uns am Samstag eine Wohung angeschaut und möchten die jetzt undingt haben!!!

Es passt einfach alles, Miete, nebenkosten, Ort, Lage, Raumaufteilung, haustiere herzlich willkommen, vermieter nett. Kündigungsfrist für Wohnung ein galanter Übergang ohn eDoppelzahlung. Unser Hund blieb derweil im auto, wir zeigtem dem Vermieter auch fotos und er meinte weiße schäferhunde kennt er gut und grinste freundlich. Wohnung liegt direkt am Straßenende und führt in 5-6 metern gleich auf ein feld. garten ist blickdicht und nachbarn haben wir auf der wichtigen seite nicht. ALSO EIN TRAUM!!!

jetzt ist nur folgendes: der vermieter war recht kurz gebunden (,meinte er sei kaputt wegen fahrt vom Bodensee nach hause), meinte zum schluss nur noch "Sie haben die Wohnung ja jetzt gesehen einen schönen tag noch" und blieb mit der Maklerin noch in der Wohnung.

Habe nun heute nochmal im maklerbüro angerufen, es war zwar nicht die maklerin selber dran aber eine kollegin. die meinte er hätte sich schon auf einen Interessenten festgelegt, das würde aber diese woche noch entschieden da noch nicht alle Unterlagen von den interessenten da sind.

ich will die unbedingt haben. Können wir irgendwas machen um uns vozuheben? ich habe jetzt im Anhang der Mail mit den unterlagen noch zwei sympathische bilder von uns zweien und dem hund mitgeschickt.

Kann ich noch was machen? eventuell nochmal mit der betreffenden maklerin reden und sagen das wir die unbedingt haben wollen? oder lieber nichts mehr machen und abwarten?

habe beim Gespräch mit dem vermieter gesagt das wir ausziehen wollen weil wir in unserem garten auf dem Präsentierteller hocken links recht hinten vorne, überall kann man uns auf den Teller gucken. der vermieter meinte dann lustig "und die Sonne kommt dann auch noch gell" +

danke schonmal für die Antwort!!!

:) jessykaschka

Wohnung, Umzug, Mieter, Vermietung, Vermieter, Makler

Meistgelesene Beiträge zum Thema Makler