Ist es normal, dass ein Versicherungsmakler zum Checken eine Vollmacht haben will?

Ich vermute, dass es hier im Forum so viele Mitglieder gibt, die für die Notwendigkeit von unabhängigen Versicherungsmaklern sind, wie es auch genügend gibt, die alle Arten von Versicherungsmenschen und -berufen in einen Topf werfen und diese ablehnen (nicht nur seit der Lehmann Krise, oder den ganzen Skandalen um boni, und Lustreisen etc):

daher würde ich erstmal bitten, hier meine Frage nicht zu einer Grundsatzdiskussion ausarten zu lassen, sondern einfach nur ganz konkret auf meine Frage einzugehen:

nach einem Jahrzehnt, wo ich versucht habe, meine Versicherungen und Finanzen und alles was damit zusammenhängt, alleine und selbstständig zu regeln, möchte ich so langsam doch versuchen, teilweise vielleicht die Themen wie Versicherungen , Altersvorsorge, und Vermögensaufbau zusammen mit einem Fachkundigen anzugehen. Auch weil ich langsam mich an meine eigene Immobilie und den Kauf herantasten möchte mit 36 Jahren, und nicht zu den Frauen gehöre, die sagen können, das regelt mein Mann/Vater/Bruder/Freund/Bekannter oder ähnliches.

Ich hab mich jetzt auch schon mit einem (laut seiner Visitenkarten ist Versicherungskaufmann IHK, Versicherungsmakler) Versicherungsmakler zusammengesetzt, und im Nachhinein hat er mir eine Vorlage für eine Vollmacht zugeschickt. Die Vollmacht umfasst wirklich alles, bis hin zum Abschlüssen von Verträgen. Nun sagt er, dass ist nur, damit er bei den ganzen jetzigen Versicherungen , die ich habe, bei den jeweiligen Anbietern die Vertragsinhalte und den jeweiligen Vertragstyp abfragen kann, um eben zu checken, wie ich bisher gefahren bin. Natürlich ist mir bewusst, wenn er irgendwas abschließst, was mir nicht passt, kann ich die Verträge immer noch wiederrufen. Aber soweit möchte ich es gar nicht kommen lassen, und frage mich, warum nicht eine eingeschränkte Vollmacht ausreicht? Ich schreibe einfach formlos ein Schreiben, in dem ich mich einsetze, und ihn, und dann noch alle Versicherungen aufliste, die ich bisher habe, und sage , Ich erlaube bzw bevollmächtíge Herrn XY, die Vertragsdetails zu meinen Verträge anzufordern.

Lange Rede, wie immer kurzer Sinn: ist nach einem 1. Gespräch (es ging mir hauptsächlich darum, mich in Sachen Altersvorsorge, Risikolebensversicherung mich beraten zu lassen) "normal", dass ein Versicherungsmakler so eine umfassende Vollmacht haben will? Ist sein Vorgehen üblich, oder eher ungewöhnlich?

Er hat natürlich von vornerein gesagt, die Beratung ist kostenlos, und es würde mich nichts kosten, wenn er was vorschlägt, und ich aus seinen Empfehlungen ,aus den ganzen Gesellschaften, aus die auswählt, was abschließen würde, bekäme er Provisionen von den Gesellschaften selbst, angeblich wäre der Prozentsatz bei jeder Gesellschaft/Versicherung etc gleich.

Er ist kein Honorarberater, und auch kein Versicherungsvertreter von einer einzelnden Gesellschaft wie z.b. Allianz oder HUK, etc.

Danke vorab!

Beratung, Versicherung, Courtage, Makler, Provision, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vollmacht
Was kann der Makler alles verlangen?

Wir haben eine neue Wohnung gefunden über einen Makler. Mein Partner hat den Auftrag gegeben. Der Besitzer hat sich für uns als Mieter entschieden. Nun will der Makler aber immer mehr und mehr Auskünfte von uns.

Zu Anfang hatte mein Partner schon einmal eine Selbstauskunft ausgefüllt. Nun nachdem der Besitzer sich für uns entschieden hat sollten wir die noch einmal ausfüllen, Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Einwilligung zur Schufaabfrage unterschreiben und Arbeitsvertrag schicken. In der Mieterselbstauskunft haben wir die Daten von meinem Partner eingetragen, Kopien unsere beiden Ausweise mitgeschickt, ich habe meine Schufaselbstauskunft (positiv) gleich mit geschickt und auch den Arbeitsvertrag meines Partners. Nun soll ich die Selbstauskunft auch ausfüllen und meinen Arbeitsvertrag mitschicken. Selbstauskunft ausgefüllt und auch Schufaeinwilligung gegeben und abgeschickt.

Da ich gerade dabei bin mich selbstständig zu machen habe ich natürlich keinen Arbeitsvertrag. Nun verlangt der Makler eine Bonitätsbescheinigung von meinem Steuerberater oder eine Bankauskunft. Da ich aber erst gerade dabei bin mich selbstständig zu machen kann ich das nicht vorweisen und was eine Bankauskunft ist habe ich jetzt noch nicht so richtig verstanden. Die Bankauskunft scheint mir auch etwas zu privat, darf er das überhaupt verlangen?

Mein Partner wollte alleine im Mietvertrag stehen und könnte ohne weiteres das doppelte der Miete von seinem Gehalt zahlen. Warum will der Makler soviel von mir wissen? Unsere Schufa ist positiv, mein Partner könnte die Miete auch locker alleine zahlen hat einen festen Arbeitsvertrag. Muss ich jetzt eine Bankauskunft erteilen? Was ist das genau, was steht drin? Warum reichen die Angaben nicht aus die er schon von uns erhalten hat?

Ich bin jetzt voller Panik das wir die Wohnung doch nicht kriegen. Bin für jeden Tipp und Rat dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietvertrag, Makler
Wohnungssuche aus Entfernung

Ich suche eine Wohnung in einer Stadt, in der ich bis jetzt noch nicht wohne. D.h. ich habe ca. 2 Std. Anfahrt für eine Besichtigung. Da ich auch arbeite (Reisetätigkeit) und zwar mit lange im Voraus vereinbarten Kundenterminen, bin ich weder den ganzen Tag über erreichbar, noch kann ich "mal eben schnell, möglichst innerhalb weniger Stunden vorbeikommen". Von den Maklern werden die Wohnungen online inseriert und innerhalb kürzester Zeit muss man sich gemeldet haben... ich kann die Inserate eben oft erst am Abend lesen... und dann bekommt man einen Termin vorgesetzt, meist am nächsten Tag.... und wenn man den nicht wahrnehmen kann, bekommt eben jemand anders die Wohnung. Ich habe X (und X ist eine grosse Zahl) Makler gefragt, ob sie eine Wohnung für mich suchen könnten, so wie man es z.B. bei VOX bei mieten-wohnen-kaufen sieht, und mir dann bei einem Termin 2 oder 3 Wohnungen zeigen würden. Die Antwort ist: nein und man gibt mir zu verstehen, dass ich wohl ein Trottel bin, wenn ich annehme, dass ein Makler sich soweit herablässt, für einen kleinen Mietinteressenten zu suchen.... das Geld aber nehmen sie gerne von mir. Aber darum geht es jetzt nicht, sondern ich würde einfach gerne wissen, wie findet man eine Wohnung, wenn man weiter wegwohnt und o.g. Bedingungen hat. Und ich denke, dass das ja mehreren Leuten so geht. Vielen Dank!

Wohnung, Makler, mieten, Wohnungssuche, Besichtigungstermin
Maklerprovision, Haus kaufen, Makler

Hallöchen :) Wir haben ein kleines Häuschen über eine Anzeige im Internet gefunden. Diese Anzeige wurde über einen Makler rein gestellt. Da der Ort, an dem sich das Haus befindet, bei uns so gut wie um die Ecke ist, haben wir beschlossen einfach mal da hin zu fahren. Eigentlich wollten wir nur von Außen gucken aber mein Freund war mal wieder aufdringlich; hat einfach an der Tür geklingelt und die Frau (die derzeit noch im Haus wohnt), hat uns rein gebeten und herum geführt. Schönes Haus, unschlagbarer Preis. Nun zur Frage: Bei der Anzeige vom Makler sind wirklich kaum Bilder vorhanden und wirklich nur ein Satz darunter (find ich ganz schön schlampig wenn man ein Haus vermitteln will und sich dann noch nicht mal die Mühe macht das Haus attraktiv darstehen zu lassen) und er will 7% maklerprovision (fast im zweistelligen tausenderbereich). Müssten wir diese bezahlen auch wenn wir die Besichtigung so zu sagen "in eigene Hände genommen haben" und nichts vom Makler aus ging ? Weil zum kaufpreis noch das Geld für den Makler hin zu zu zahlen finde ich wirklich sehr übertrieben! Also das ist mir für keine Leistung viel zu viel Geld. Oder kann man sich mit der Frau auch ohne Makler einigen bzw. ihn ganz wegfallen lassen? Kenne mich damit wirklich nicht aus und hoffe auf gescheite und lieb gemeinte Antworten, auch wenn ich komplett daneben liege. Lg :)

Haus, Immobilien, Vertrag, Makler, Provision, Vertragsrecht
Arbeiten als Immobilienmakler?

Guten Abend,

nachdem ich mich hier auf der Website etwas durchgelesen habe und selbst im Internet recherchiert habe ergibt sich für mich immer noch die ein oder andere Frage zu dem Thema "Arbeiten als Immobilienmakler".

Sehr gerne würde ich im Außendienst in der Immobilienbranche tätig sein. Hierzu mache ich nächstes Jahr als Grundlage meinen zertifizierten Immobilienmakler. Bis dahin möchte ich mich so informativ wie möglich über das Berufsbild informieren um den vernünftigsten Weg einzuschlagen.

Ich sollte vorab erwähnen das ich bisher sehr wenige Berührungspunkte mit dem Thema "Selbstständigkeit" hatte und bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Mittlerweile bin ich zu der Erkenntnis gekommen das man bei dem Begriff "Selbstständig" zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender unterscheidet.

Kann man als Immobilienmakler als freiberuflicher tätig sein? Fallbeispiel: Ein Immobilienunternehmen bietet mir an im Namen von deren zu arbeiten. Somit wäre doch der Geschäftsführer der Gewerbetreibende und ich der Freiberufler. Bei jedem Verkauf/Vermietung erhalte ich von der Provision 30 % das ist natürlich vorher vertraglich fixiert. Das heißt bei jedem Abschluss stelle ich Ihn eine Rechnung aus die er begleicht. Der Betrag wäre somit mein Verdienst.

Ist das an sich so korrekt?! Welches Arbeitsverhältnis geht man als Freiberufler ein wenn man in einem Immobilienunternehmen einsteigt?

Falls ja was muss man als Freiberufler alles beachten oder mitbringen/beantragen?

Bin dankbar für jede Antwort.

Liebe Grüße

Selbständigkeit, selbstständig, Immobilien, Vertrag, Freiberufler, Gewerbe, Makler
Hausverkauf trotz Maklervertrag möglich?

Hallo zusammen,

ich habe für mein Haus einen Interessenten gefunden, der nicht über den beauftragten Makler vermittelt wurde. Dieser möchte das Haus nun gerne kaufen. Nun ist mir bekannt, dass es sich dabei um dünnes Eis handeln kann, wenn man ohne Mitwirkung des Maklers an einen anderen Interessenten verkauft. Das könnte selbst dann der Fall sein, wenn der Kaufvertrag erst nach Ablauf des Maklervertrages (ist bereits gekündigt) zustande kommt. Mir ist auch bekannt, dass dies sehr stark vom Inhalt des Maklervertrages abhängig ist. Deshalb habe ich nachgeschaut und richte meine Fragen nun mit speziellem Vertragsinhalt an Euch:

  1. Die Überschrift lautet Alleinauftrag. Daraus schließe ich, dass ich während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler oder sonstwen mit dem Verkauf des Hauses beauftragen darf. Ist das korrekt oder besagt die Formulierung noch mehr?

  2. Im Vertrag steht, das empfohlen wird, andere Interessenten dem Makler zu melden. Eine Empfehlung ist keine Verpflichtung und somit nicht bindend. Ich deute das so, dass ich sehrwohl mit Interessenten verhandeln oder sogar verkaufen darf, selbst wenn der Vertrag noch läuft.

  3. Ein Passus, der mir ausdrücklich verbietet selbst zu verkaufen steht nicht im Vertrag. Demnach darf ich doch auch während der Laufzeit mit einem Interessenten verjandeln und verkaufen, wenn dieser nicht über den Makler zu mir gekommen ist, oder!?

  4. Der Makler behält sich lediglich vor, Kosten für Inserate in Rechnung zu stellen, sofern er keinen Käufer für die Immobilie gefunden hat. Das muss er mir dann aber sicher detailliert per Rechnung nachweisen. Das halte ich für dreist bzw. denke, dass es sich um Unternehmerisches Risiko handelt. Aber gut, soll er mal berechnen.

Ich bin sehr auf Eure Antworten gespannt und versuche Rückfragen zum Vertrag möglichst schnell zu beantworten.

lg Vladi

Haus, Recht, Immobilien, Makler
Immo Kaufvertrag - Abtretung üblich?

Hallo,

Wir sind gerade im Begriff eine Wohnung zu kaufen, und sind verunsichert über einen Paragraphen im Kaufvertrag, bei dem es um die Maklerprovision des Verkäufers und offene Beträge des Verkäufers bei der Verwaltung geht. Wenn ich das richtig verstehe, möchte sich der Makler zusichern lassen, dass die Provision sowie Zahlungsrückstände der Verkäufer im Zweifel durch uns beglichen werden müssen - im Zweifel auch, wenn der Kauf aus irgendeinem Grund storniert werden muss.

Es ist völlig klar, dass unser Anteil (Käuferanteil) an den Makler gezahlt wird. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum wir als Käufer auch noch für den Verkäuferanteil einstehen sollen. Ebenso besteht der Makler darauf, dass die Provision nicht zurückzahlbar ist, sollte der Kauf doch nicht zustandekommen. Könnten da auch noch Gläubiger von denen wir nichts wissen auf uns zukommen, bzw. die Hausverwaltung noch weitere unbekannte Posten auf uns abwälzen? Ist das ein gebräuchlicher Vertragsbestandteil?

Nachfolgend der passus aus dem Vertrag.

Vielen Dank für Eure Meinung


Soweit ein Gläubiger die Lastenfreistellung von Ablösungszahlungen abhängig macht, ist der Verkäufer verpflichtet, die Verbindlichkeiten zurückzuführen. Er beauftragt den Käufer, die Ablösung in Anrechnung auf den Kaufpreis vorzunehmen. Zahlung an sich selbst kann der Verkäufer insoweit nicht verlangen.

Weiterhin sind vorab aus dem Kaufpreis die den Verkäufer betreffenden Maklerkosten bei der XYZ Immobilien GmbH in Höhe von 9999,99 € auf deren Konto Nr. XYZ, sowie die vom Hausverwalter noch mitzuteilenden Wohngeldrückstände auf ein vom dem Hausverwalter noch anzugebendes Konto zu zahlen. Der Verkäufer tritt insoweit seinen Kaufpreisanspruch an die XYZ Immobilien GmbH sowie an die Wohnungseigentümergemeinschaft ab.

Diese Abtretungen werden hiermit offen gelegt. Der Käufer hat von den vorstehenden Abtretungen Kenntnis erlangt und ist mit den Abtretungen einverstanden. Dem Käufer ist bekannt, dass er mit schuldbefreiender Wirkung die entsprechenden Beträge nur noch an den jeweiligen Abtretungsempfänger bezahlen kann.

Der Verkäufer erklärt, dass der vorstehend vereinbarte Kaufpreis zur Ablösung der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten und der aus dem Kaufpreis abgetreten Teilbeträge ausreicht.

.... Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass dem Makler aus diesem Vertrag ein selbständiger Anspruch gegen Käufer und Verkäufer auf Zahlung der jeweiligen Provision zustehen soll. Insoweit wird ausdrücklich ein echter Vertrag zu Gunsten Dritter im Sinne des § 328 BGB abgeschlossen. Der Makler soll eine Kopie der Vertragsurkunde erhalten.

Immobilien, Makler, Notar, Vertragsrecht
Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

Der Titel meiner Frage ist vielleicht ein bisschen seltsam aber mein Vermieter und sein nicht ganz so schlauer Makler haben mir seit jeher Probleme bereitet, nun aber zu meinem Hauptproblem im Moment: Vor drei Monaten habe ich endlich beschlossen aus meiner Wohnung auszuziehen, ich habe ein Kündigungsschreiben geschickt, welches mit Unterschrift , also Einverständnis und Kenntnisnahme an mich zurückging, 2 Tage später Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014,sodass die Wohnung am 1.10 wieder neu bezogen werden kann. abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014, ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber als ich das Schreiben abgeschickt hatte und wollte nicht auch noch für den Monat Oktober zahlen. Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam. Gesagt getan, ich habe meine Wohnung schon leer geräumt, bis auf die Möbel und seiner "Maklerin" (Die mir bei der Vermietung damals den Mietvertrag 6 (!) mal erneut schicken musste, weil so viele Fehler darin waren) sogar den Zweitschlüssel gegeben, damit in meiner Abwesenheit Interessenten die Wohnung besichtigen können und sie schnell wieder vermietet werden kann. Nun schickt mir die Maklerin doch gestern eine Email die heisst: Oh, ach übrigens, Sie ziehen ja am 30.12.2014 aus, nicht wahr´? Denn in Ihrem Schreiben heisst es sie kündigen die Wohnung offiziell zum 30.09. Und ich war natürlich geschockt! Wenn jemand eine Wohnung kündigt und das BIS zu einem Gewissen tag,und den Brief auch noch 3 monate bevor diesem genannten Datum abschickt, dann kann man doch nicht zwei Wochen davor "Nachfragen"? Ich habe ihr natürlich sofort eine Email geschrieben die besagt dass sie falsch liegt und offensichtlich ziehe ich nicht erst am 30.12 aus? Siehe Brief? Doch nun kommt der Hammer: Ich erhalte eine automatische Email zurück, dass sie bis zum 30.09. im URLAUB und nicht erreichbar ist, also genau der Tag bis zu dem ich ausziehen hätte sollen. Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vermieter selbst ist ein älterer Herr der selbst nichts unternimmt und alles über diese Maklerin macht, ich habe noch nicht einmal seine Nummer (Adresse schon) Ich bin für Ratschläge dankbar, denn so etwas habe ich noch nicht erlebt. Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder? Da kann mich der Vermieter ja nicht dazunötigen, nochmals 3 Monate miete zu zahlen??

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Immobilien, Makler, Mieterschutz
Notar termin fest und trotzdem an einem anderen verkauft?

Hallo zusammen,Eigentlich sollte das Haus Zwangsversteigert werden und die bank hat einen Makler beauftragt das Haus zu verkaufen, wir haben mit dem makler kontakt aufgenommen und gefragt wie es laufen soll , im gutachten ist das haus auf 180000euro geschätzt worden, und er wollte eine finanzierungsbestätigung von 150000euro haben die er auch in 2 tagen bekommen hat. wir fragten ihn ob wir das haus anschauen könnten, er hat einen termin ausgemacht , wo wir das haus auch anschauen konnten, das haus gefiehl uns sehr gut und er rief mich am nächsten tag an,ich sagte ihm 150000 euro zu was er eigentlich auch haben wollte, daraufhin sagte er ob ich evtl. mehr bezahlen könnte weil er das Haus auch zum 1. mal mit uns angeschaut hat, hat er wohl gemerkt das das haus mehr wert ist, ich gab ein gebot ab von 160000euro was ihm gefiehl und er es mit der bank abklären müsste. 2 tage später rief ich ihn an er sagte mir das die bank das ok gibt ich solle mich schon vorbereiten er hat einen Notar termin am 28.8 ausgemacht, und schickte mir per e-mail den kaufvertrags entwurf mir zu.Heute ruft er mich an und sagt das der mann der wo verschuldet ist einen anderen verkäufer gefunden hat wo mehr bezahlt . es ist wie ein Schlag ins gesicht , wir haben schon alles geklärt gehabt und auch einen käufer für unsere jetzige wohnung gefunden,und jetzt stehen wir da und wissen einfach nicht weiter.Vielleicht könnt ihr mir paar tipps geben ,habe ich irgendwelche rechte ?

Bank, Hauskauf, Makler, Notar
Makler möchte schriftliche Zustimmung

bevor er einen Besichtigungstermin vergibt.. ?! Was ist das denn? Kennt sich Jemand damit aus oder hat damit Erfahrungen? Ich zitiere mal:

".....vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zum Objekt zukommen bzw. vereinbaren einen Besichtigungstermin.

Seit dem 13.06.2014 schreibt der Gesetzgeber vor, dass wir Ihre Zustimmung benötigen wenn wir sofort für Sie tätig werden sollen.

Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir aber noch Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zusenden und den Maklervertrag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten.

Da die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt auch tatsächlich kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.

Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin. Bitte hinterlassen Sie uns hierzu Ihre Telefonnummer.

Mit freundlichen Grüßen.......... "

Ist das so richtig oder was soll das? Bin mißtrauisch denn so kenne ich das nicht und ich weiß ehrlich gesagt nicht für was das gut sein soll... möchte nicht ausversehen in irgendwelche Verbindlichkeiten geraten, denn möchte mir die Wohnung erst mal einfach nur ansehen und ein paar Infos dazu. Hilfe!!

Makler, Zustimmung
Grillen auf Dachterrasse erlaubt, wenn auf Balkon verboten?

Hallo zusammen.

Es geht um Folgendes: Der Mieter/Eigentümer über unserer Wohnung hat vor kurzem versucht, uns das Grillen auf unserer Dachterasse zu untersagen und uns dabei die Hausordnung unter die Nase gehalten, in der steht, dass grillen auf den Balkonen verboten ist.

Wir sind eigentlich nicht der Meinung, dass uns diese Regelung betrifft, da wir eine Wohnung mit Dachterrasse und keine mit Balkon gemietet haben.

Das soll jetzt auch keine Wortklauberei sein, denn unsere Dachterasse ist wirklich rießig, so dass es uns bei jeder Wetterlage möglich ist, den Grill so zu stellen, dass das kleine bisschen Rauch, das bei unserem Kugelgrill entsteht, niemals direkt in eine der umliegenden Wohungen zieht. Und da wir da auch immer drauf achten, ist die Geruchsbelästigung auch bestimmt nicht größer, als wenn irgendjemand anderes in der Straße in seinem Garten grillt. (Was wir u.a. auch dadurch bestätigt sehen, dass wir seit Einzug schon gut 15-20 Mal gegrillt haben und dieser Nachbar das nun zum ersten Mal bemerkt hat.)

Aber wir sind uns nunmal nicht sicher, wie das rein rechtlich aussieht. Ist grillen auch automatisch auf der Dachterrasse verboten, wenn in der Hausordnung das Grillen auf Balkonen untersagt ist? Auch wenn der Makler damals ausdrücklich gesagt hat, auf der Dachterrasse sei das grillen erlaubt?

Grillen, Mietrecht, Mietvertrag, Balkon, Hausordnung, Makler, Dachterrasse
Vorkenntnis bei Immobilien, Provisionsanspruch für den Makler

Angenommene Situation: Wir sind ein Maklerunternehmen.

  • Kunde hat per Mail oder Telefon nach der betreffenden Immobilie angefragt und Informationen per E-Mail oder Post von uns bekommen

  • Information vom Kunden, dass Kaufpreis zu hoch oder Lage nicht gut oder ein vorgeschobener Grund :) --> nimmt erstmal Abstand von Immobilie

  • unser Maklervertrag mit dem Auftraggeber läuft aus --> neuer Makler wird eingeschaltet

  • Kaufpreis der Immobilie wird wesentlich heruntergesetzt

  • Kunde hat wieder Interesse und besichtigt und kauft

Haben wir Anspruch auf die Provision, da er durch uns schon Vorkenntnis erlangt hat, möglicherweise auch die Adresse bekommen hat?

Besteht der Anspruch, auch wenn durch uns noch keine persönliche Besichtigung durchgeführt wurde?

Ist es relevant, dass das Objekt durch uns zu einem höheren Kaufpreis angeboten worden ist?

Danke an die Immo-profis!

PS: "Zu beachten ist, dass ein Makler auch dann Anspruch auf seine Maklerprovision hat, wenn er einem Kunden ein Objekt angeboten beziehungsweise vorgestellt hat, und dieser Kunde das betreffende Objekt zu einem späteren Zeitpunkt angeboten und zu einem wesentlichen günstigeren Preis erworben hat. Dies ist für den Anspruch des Maklers unerheblich: ist seine Tätigkeit ursächlich für den Vertragsabschluss, so hat er ein Recht darauf, seine Provision für das Objekt zu erhalten – [OLG Hamm, 21.03.2013, 18 U 133/12]." Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/maklerprovision-kausalitaet

(Ich bin mir nicht sicher ob das so auf unser geschildertes Problem zutrifft.)

Immobilien, Courtage, Makler, Provision
Provisionsaufteilung in einem Versicherungsmaklerbüro oder bei Handelsvertretern als Selbstständiger

Hallo erstmal,

Ich habe die Möglicheit bei einem Freien Versicherungsmakler als selbstständiger Vermittler tätig zu werden. Mein Aufgabenbereich umfasst die Akquise, die Bestandskundenbetreuung und Beratung und Vermittlung aller Versicherungen. Nun versuchen wir uns auf ein faire Aufteilung der Provision zu einigen. Nur weiß ich nicht, ob seine Vorstellungen gut bzw. marktüblich sind oder nicht. Grundbedingungen sind Er stellt mir seine Räumlichkeiten zur Verfüfung Zahlt mir ein Fixum von 1400EUR monatlich, wobei ich als Selbstständiger tätig sein werde 'Die Leads würde er ebenfalls bezahlen

Im Prinzip würde ich die ganze Arbeit machen und er das ganze Risiko tragen. Wieviel Provisionanteil wäre für mich nun realistisch. Beispiel Pivate Krankenversicherung: 300EUR Beitrag und 8 Monatsbeiträge = 2400EUR Nach seiner Meinung ist es für einen Selbstständigen Makler und Vertreter (ohne Fixum) martküblich, dass man 50% der Provision bekommt.1200EUR. Vorausgesetzt man hat den Kunden komplett selber akquiriert. Wenn er nun den Kunden akquiriert und ich die Beratung und den Abschluss mache. Dann wäre mein anteil sogar nur bei 25%. Das gleiche gilt auch für die Abschlüsse der Leadkunden, weil er diese ja kauft und beschafft. Demnach wäre meine Provision bei 600EUR bei der o.g. PKV. Das ist die Ausganglage, wenn ich komplett selbstständig und ohne Fixum arbeiten würde.

Mir ist jedoch das Fixum der 1400EUR wichtig, um meine wichtigsten Kosten zzgl. der Krankenversicherung, die ich dann noch selber zahlen muss, gedeckt sind. Durch die zusätzliche Sicherheit für mich, werden die oben genannten Provisionssätze nach unten korrigiert werden müssen. Aber ist denn seine Vorstellung von 50% Provisionsaufteilung bei einem Selbstständigen ohne Fixum realitisch und marktüblich, oder will er einfach mehr vom Kuchen abhaben?

Was würdet ihr für realistisch halten ? Ich möchte für mich natürlich das maximal mögliche rausholen.

Wie läuft es bei anderen Versicherungsbetrieben ab, oder auch bei Handelsvertretern, die direkt für eine Versicherung tätig sind.Zum Beispiel bei der Allianz etc.. Wie hoch ist der Provisionsanteil bei denen. Interessieren würde mich sowohl die Konstellation mit Fixum als auch ohne Fixum

Vielen Dank im voraus. Hoffentlich könnt ihr mir bei meiner Entscheidungsfindung helfen.

Liebe Grüße

Versicherung, Makler, Provision, Handelsvertreter
Immobilien Reservierung - Kauf Rücktritt -

folgender sachverhalt.

wir wollten/wollen eine immobilie kaufen. wir haben durch einen makler ein objekt gezeigt bekommen das uns gefiel. er wollte das wir es reservieren. der reservierungsvertrag enthält so einen zusatz das bei erfolgreicher finanzierungszusage und dann rücktritt eine strafzahlung fällig wird.

folgendes problem...die finanzierung hat der makler übernommen da wir "dumm" waren und ihm vertraut haben. diese hat er einem großen fremd unternehmen übergeben und diese hat dann einen finanzierung bei der bank erreicht.

der haken? wir hatten 2 privat kredite der hat der bank nicht geschmeckt (was für mich nachvollziehbar war). der makler hat dann mit den verkäufern gesprochen und sie haben den immobilien preis um diese summe x erhöht. der verkäufer hätte summe x dann an makler gezahlt und dieser hätte dann bestehenden kredit abgelöst (angeblich...). es wurde bei der finanzierunganfrage und zusage in den unterlagen auch diese kredite nicht berücksichtigt...kurz person xy löst diese ab. es wurde einen familien angehörigen per post ein schreiben geschickt das er das schriftlich bestätigen sollte das er kredit ablösen würde...aber geld noch nicht frei gegeben wäre. wir haben das im gehetze und im blinden vertrauen gemacht. notartermin wurde uns einfach vorgeworfen. als wir dann von bekannten gewarnt wurden (makler sehr bekannt...) und wir das alles hinterfragten. u.a. das es für uns eine art kredit betrug darstellte. es tat sich eine kette von suspekten geschichten auf. wir wurden von makler mit drohungen auf die "strafzahlung" und konsequenzen verwiesen. da das zu weit ging haben wir nach diesen "gespräch" die notbremse gezogen.

wir sind von kauf zurückgetreten.

die frage...müssen wir zahlen? der kaufpreis hat sich ja um 5stellige zahlen künstlich erhöht. die kann man anhand der kreditanfrage und des halbfertigen notarvertrages nachweisen. die finanzierungsverträge wurden noch nicht unterschrieben..es wurde nur zugesagt.

Wohnung, Rechtsanwalt, Bank, Recht, Immobilien, Finanzierung, Hauskauf, Makler, Provision, aufwandsentschaedigung
Uhrzeit der Wohnungsübergabe nach Kündigung

Hallo,

da ich ins Ausland gezogen bin, habe ich meine Wohnung zum 31.3. gekündigt. Am Wochenende werde ich noch mal zurück fahren um meine letzten Sachen zu holen und eben auch die Übergabe mit dem Makler durchzuführen. Prinzipiell alles nicht problematisch, wenn da nicht mein Untermieter wäre, der kurzfristig (habe es erst vergangenen Freitag erfahren) erst am 31.3. um 16 Uhr auszieht. Geplant war schon seit über einem Monat der 29.3. Ich hätte also am Vormittag des 31.3. die Wohnung an den Makler übergeben. Da mein Flug zurück bereits um 13 Uhr geht, musste ich nun also einen Vertreter organisieren. Ich habe den Makler sofort darüber informiert und ihm gesagt, dass die Übergabe erst am 31.3. stattfinden kann. Und ihm auch mitgeteilt, dass ich nicht mehr vor Ort sein werde und somit einen Vertreter finden muss.

Seine Reaktion darauf war, dass die Übergabe dann aber ausschließlich um 15.30 Uhr stattfinden kann. Da alle in Frage kommenden Vertreter berufstätig sind, habe ich ihm mitgeteilt, dass es wohl frühestens um 17 Uhr geht.

Ich habe nun jmd. gefunden, der um 16.15 Uhr vor Ort sein kann. Er verlangt weiterhin 15.30 Uhr oder Dienstag (1.4.) vormittags. Da kann aber meine Vertretung nicht.

Meine Frage nun: Muss nicht der Makler im Stande sein in dem von mir vorgeschlagenen Zeitraum von 16.15 Uhr bis 19 Uhr einen Termin zu finden? Es ist immerhin ja sein Hauptberuf und liegt bei weitem nicht außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Was mache ich, wenn er sich der Übergabe am 31.3. verweigert? Kann ich mit Zeugen und Fotos quasi ein eigenes Protokoll anfertigen und die Schlüssel in den Briefkasten beim eigentlichen Vermieter werfen?

Mietrecht, Makler, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe
Ist das bei einem Hauskauf üblich? Bzw. Kommt sowas öfter vor?

Hallo!

Also wir haben uns vor einigen Wochen ein Haus angeguckt und uns auf anhieb verliebt. Daraufhin, haben wir ein Gebot abgegeben. (Ist KEIN Versteigerungsobjekt, aber der Makler meinte, dass man am Preis wohl noch was machen kann) So, wie gesagt, Gebot abgegeben, Finanzierung bereits mit der Bank geklärt und am Freitag hätten wir eigentlich den Notartermin.

Nun bekommen wir HEUTE die Info, dass es da wohl Mitbewerber gibt, die uns um 1000€ überbieten. Gut, wir wieder mit der Bank telefoniert, Bank meinte, dass sei kein Problem. Wir wieder beim Makler angerufen, der meinte dann, dass die Kontrahenten plötzlich 5000€ mehr bieten. Wir wieder alles mit der Bank und wieder beim Makler angerufen. Ihm gesagt wir halten den Preis und überbieten. Darauf meinte er, er bekäme gleich noch einen Anruf in dem die Mitbewerber dann mitteilen würden, ob sie den Preis für 5000€ mehr überhaupt halten können.

Naja, wie soll ich sagen, so langsam kommen wir uns ein wenig verarscht vor, weil der Notartermin bereits stand und immernoch steht. Es kommt mir so vor, als würde der Makler den Preis selbst hochtreiben und in Wirklichkeit kein anderer Kontrahent da sein. Nur damit er mehr Provision bekommt.

Also, kommt sowas öfter vor, oder werden wir hier mal eben richtig schön verarscht? Und wenn wir verarscht werden, gibt es eine Möglichkeit das rauszubekommen?

Ich möchte mich entschuldigen für diese vielleicht etwas abenteuerliche Art und Weise wie ich das erklärt habe, aber ich bin richtig sauer.

Hauskauf, Makler
Makler ließ Besichtigungstermin platzen - Fahrtkostenerstattung?

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben.

Mein Mann und ich hatten im Internet ein Haus zur Miete gefunden, was über eine Maklerin angeboten war. Die Maklerin rief uns an und vereinbarte einen Besichtigungstermin für den kommenden Freitag für 16 Uhr mit uns.

Das das Objekt weiter entfernt von unserem jetzigen Wohnort lag, war ich gezwungen, drei Stunden eher Feierabend zu machen.

Mein Mann holte mich von der Arbeit ab, und wir fuhren zu der Immobilie. Da wir frühzeitig vor Ort waren (um 15 Uhr, also eine Stunde vor der vereinbarten Zeit), gingen wir in dem Örtchen noch ein wenig spazieren, bevor wir uns dann wieder ins Auto setzten und auf 16 Uhr warteten.

Um 16.20 Uhr war leider keine Maklerin weit und breit zu sehen. Mein Mann versuchte dann, die Maklerin über Festnetz und übers Mobiltelefon zu erreichen, aber es ging niemand ran. Zehn Minuten später rief sie zurück. Sie meinte, der Termin wäre doch um 15 Uhr gewesen (was aber auch nicht sein konnte, da wir zu der Zeit ja bereits am Objekt waren). Und außerdem wäre das Haus seit Donnerstag schon vermietet. Auf unsere Frage hin, warum sie uns denn nicht vorher Bescheid gesagt hätte, da wir von weiter her kommen und knappe 300 km dafür gefahren sind, kam keinerlei Kommentar von ihr.

Jetzt meine Frage: Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, die Fahrtkosten sowie den Arbeitszeitausfall (immerhin drei Stunden) von der Maklerin einzufordern? Das sind immerhin ungefähr 100 Euro, die wir hier verpulvert haben.

Danke vorab für Eure Antworten!

Immobilien, Makler

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