Hallo, ich arbeite als Immobilienkauffrau und bin mir aber in einem Punkt immer noch nicht so ganz sicher.

Ich habe ein Angebot (im Internet sowie in der Zeitung), wo steht "Preis auf Anfrage". Die Kunden rufen mich darauf an und fragen nach dem Preis. Da verlange ich eigentlich immer vollständigen Namen, Anschrift und Adresse und Telefonnummer, da ich ungern am Telefon Auskünfte gebe. Schließlich brauche ich doch einen Nachweis, wem ich was erzähle. Gibt es hierzu auch irgendeine gesetzliche Regelung?

Muss ich das machen, oder kann ich doch auch ohne Weiteres Preise oder andere Informationen über eine Immobilie herausgeben? Auch bei vielen Kontaktanfragen übers Internet schickt auch nur jeder 10. seine vollständige Anschrift.

Wenn jemand nicht dazu bereit ist seine Adresse herauszugeben, werde ich meist (am Telefon) angepflaumt, obwohl es sich ja "nur" um eine Preisauskunft handelt. Auf Wunsch des Eigentümers soll der Preis eben nicht überall gleich herausposaunt werden. Ein paar Argumente, den Anrufern das klarzumachen, warum ich das benötige, wäre auch von Vorteil.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke schon mal vorab.