Hi,
bei einer Versteigerung erwirbt man die Immobilie ja meist lastenfrei. Wie verhält es sich aber mit den Restschulden bei einem freihändigen Kauf, wenn die eingetragene Grundschuld höher als der Kaufpreis ist? Wer übernimmt die Restschulden? Vielen Dank!
MfG, imocar