Ich habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen wegen angeblicher unberechtigter Nachahmung eines 3D Druck-Designs?

Ich habe heute Post von einem Rechtsanwalt bekommen wegen unberechtigter Nachahmung eines von ihm gestalteten Hygienehakendesigns.

Der Sachverhalt lässt sich so beschreiben: "...Im Rahmen der Coronakrise erfand und entwarf der Mandant den wohl ersten "Hygienehaken" und erteilte Lizenzen ausschließlich im nichtkommerziellen Bereich, damit auch Dritte uneigennützig diese Haken unters Volk bringen können. Ihm ist aufgefallen, dasss sie eine identische Nachschaffung seines Entwurfes über die Handelsplattform etsy anbieten..."

Es geht also um die Verletzung des sogenannten Geschmackmusters, da ich die Datei von der Plattform Thingiverse gedownloaded habe und so mit einem 3D Programm verändert habe, das dort keine Aufschrift mehr auf dem Türöffner steht.

Die Datei des Türöffners habe ich zu einem Zeitpunkt bei Thingiverse von ihm gedownloaded als diese noch unter folgender Lizenz frei zur Verfügung stand: Creative Commons (C.C). Es war weiter nichts angegeben, kein Non-Commercial(NC) oder sonst was. Also kann ich die Datei für Kommerzielle Zwecke verwenden und so bearbeiten wie ich möchte (steht auch unter den Lizenzen auf Thingiverse). Ein Beweis dass die Lizenz zu dem Zeitpunkt so dort eingetragen wurde habe ich, da in den Dateien bei Thingiverse immer eine Textdatei mit der zu dem Zeitpunkt vergebenen Lizenz dabei ist. Nun hat er wie ich eben gesehen habe die Lizenz auf non-comercial(NC) geändert. Genutzt habe ich jedoch immer nur die Dateien von dem Download wo die Lizenz noch unter C.C eingetragen war. Ich habe gelesen dass dies auch von dem Ersteller nicht rückgängig gemacht werden kann, ist das richtig?

Dessweiteren habe ich mein letzten Verkauf am 05.06.2020 getätigt (war er selber um ein Beweisprodukt zu haben) und es am 07.06.2020 verschickt. In dem schreiben ist jedoch eine Auskunft des Deutschen Patent- und Markenamt angehängt, in dem unter anderen folgende Daten stehen:

Anmeldetag: 06.06.2020, Eintragungstag: 09.06.2020

Nach dem 07.06.2020 habe ich nichts mehr Verkauft, jedoch war der Artikel noch online.

Wer kann mir sagen was ich tun soll und mir weiterhelfen? Der Betrag den ich für seinen Anwalt zahlen soll beträgt ca. 2400 Euro. Die Entschädigungskosten, also das was ich an Geld mit den Türöffnern gemacht habe soll ich ihm selber zukommen lassen, das wären allerdings nicht einmal 90 Euro wenn ich die Verkäufe zusammen rechne.

Rechtsanwalt, Recht, Lizenz, 3D-Drucker, Nachahmung

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