Amateurfunk ohne Lizenz?

11 Antworten

http://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/BJNR149400997.html

ob das noch aktuell ist?

mir stellt sich überhaupt die frage ob es eine entsprechende Funke ist, oder lediglich nen CB - Funkgerät??

CB ist von jedermann nutzbar

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/CB-Funk/CBFunk-node.html

Die Frage, die sich mir stellt ist: Handelt es sich tatsächlich um ein Amateurfunkgerät oder ein CB- Funkgerät. CB-Funk darf jeder nutzen, für den Amateurfunk braucht man eine Lizenz. Früher fuhren Funkwagen durch die Gegend, um die Funkstärke zu ermitteln, heute wird das vermutlich anderweitig gemacht. CB-Funk ist für den Nahbereich, mit Amateurfunk kann man weit in andere Länder funken. Sollte es also ein Amateurfunkgerät sein, welche der Sohnemann betreibt, dann würde ich das schnellstens konfiszieren, bevor es Ärger gibt.

peterobm  05.02.2019, 12:05

genau das wäre zu klären - tippe da eher auf CB

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Frag am besten mal beim DARC nach. Mein Partner hat diese Lizenz und Funkt durch die Welt.

Empfangen darf er grundsätzlich alles, dazu benötigt man keine Genehmigung.

Senden darf man meines wissens nur mit einem CB Funkgerät lizenzfrei. Wichtig dabei ist, dass es ein CB Funkgerät sein muss und dürfte hier theoretisch kein Amateurfunkgerät dazu nutzen, vermutlich würds aber niemanden auffallen, sofern man die Richtlinien für CB Funkgeräte einhält.

Wenn man wirklich mal im 70cm Band Senden will muss jemand mit Amateurfunklizenz anwesend sein. Es würde also zB nichts dagegen sprechen wenn du die Prüfung ablegst und deinen Sohn dann damit hilfst und darauf achtest, dass er die Regeln einhält.

Geprüft wird das ganze auf Anfrage. Sprich wenn man den Funkdienst von jemand anderem stöhrt kann dieser eine Beschwerde einreichen. Dann wird aktiv nach der Stöhrquelle gesucht und der Verursacher haftet dann eben dafür. Die Strafe hängt dann von dem gestöhrten Dienst und dadurch eventuell entstandenen Kosten (Schadensersatzforderung) ab und man muss auch den Messeinsatz zahlen.

Es kann auch sein, dass die entsprechende Behörde bereits aktiv wird, wenn sie selbst merken, dass da etwas nicht stimmt.

Aliha  06.02.2019, 19:10
Wenn man wirklich mal im 70cm Band Senden will muss jemand mit Amateurfunklizenz anwesend sein. Es würde also zB nichts dagegen sprechen wenn du die Prüfung ablegst und deinen Sohn dann damit hilfst und darauf achtest, dass er die Regeln einhält.

Auch das ist nicht zulässig, dafür müsstest du ein DN Rufzeichen besitzen.

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PeterKremsner  07.02.2019, 11:16
@Aliha

Bei uns war der Antrag zum Rufzeichen direkt bei der Amateurfunkprüfung dabei, weswegen ich das vergessen habe. Aber ja man braucht natürlich auch ein gültiges Rufzeichen.

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Aliha  07.02.2019, 15:43
@PeterKremsner

Ohne gültiges DN- Rufzeichen, das extra beantragt und bezahlt werden muss, darfst du Nichtlizensierte nicht an die PTT Taste lassen. Ein gültiges Rufzeichen reicht dafür nicht aus.

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PeterKremsner  07.02.2019, 16:29
@Aliha

Ist natürlich richtig, allerdings muss der Vater nicht zwingend ein Ausbildungsrufzeichen haben, damit der Sohn mal ins Funkgerät sprechen darf

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PeterKremsner  08.02.2019, 12:23
@Aliha

Ich spreche davon, dass der Vater die Verbindung aufnimmt und der Sohn bei offenem Kanal mal Hallo sagt oder so etwas. Das ist auch ohne Ausbildungsrufzeichen zulässig. Der Vater darf dem Sohn nur nicht die Steuerung der Anlage überlassen.

Wir haben auch bei uns im Ort ein paar Amateurfunker und wenn die mal nach Deutschland oder sonst wohin funken, lassen die auch schon mal ihren Sohn "Hallo wie gehts" ins offene Mikro sprechen. Worauf dann meist eine Antwort mit "Gut und dir" folgt.

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GuenterLeipzig  15.02.2019, 20:04
@PeterKremsner

Wenn Dein Sohn wie auch immer in Amateurfunkbändern senden möchte, dann hat er folgende Möglichkeiten:

  • entweder erlegt selbst die Prüfung ab
  • Du legst für Dich eine Prüfung ab UND
  • Du beantragst ein DN-Rufzeichen (Ausbildungsrufzeichen)

Mit dem DN-Rufzeichen darf Dein Sohn in Deinem Beisein am Amateurfunkdienst im Genehmigungsumfang teilnehemen.

Rechtliche Grundlagen:

Amateurfunkgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/AFuG_1997.pdf

Verordnung über den Amateurfunkdienst:

https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/AFuV.pdf

Günter

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PeterKremsner  16.02.2019, 10:56
@GuenterLeipzig

Ja ist mir alles bekannt, es geht hier aber mehr um die praktische Auslegung des ganzen. Ich habe noch nie erlebt, dass irgendjemand, auch ohne DN Rufzeichen Probleme bekommen hat wenn der Sohn im Funkverkehr mal Hallo ins offene Mikro gesagt hat.

Es geht ja nicht darum, dass er die Anlage selbst bedient oder den Funkkontakt aufbaut.

Das DN Rufzeichen benötigt er dann wenn der Sohn selbst den Funkkontakt aufbaut und die Anlage, in seinem Beisein, bedient.

Es kann aber auch sein, dass das in Deutschland um einiges strenger reguliert ist als in Österreich.

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GuenterLeipzig  16.02.2019, 11:10
@PeterKremsner

Ich kann nur das kommunizieren, was rechtlich gedeckt ist.

Wie die Regelungen in Österreich sind, müsstest Du selbst recherchieren, so das auf Dich/Dein Sohn zutreffend ist.

Diese kenne ich jetzt selbst nicht ad hoc.

Gute Zeit!

Günter

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PeterKremsner  16.02.2019, 11:23
@GuenterLeipzig

Ich habe keinen Sohn sondern es geht um den Sohn vom TE.

Ich kann nur sagen, dass ich Amateurfunker kenne und die sagen zumindest dass es rechtlich kein Problem darstellt wenn der Sohn das Gerät nicht bedient oder Funkkontakt aufnimmt. Das Problem würde bestehen wenn der Sohn selbst funken würde, wobei funken hier so zu definieren sei, dass er das Funkgerät bedient oder den Kommunikationsaufbau selbst durchführt.

Das das in Deutschland genau so ist hätte ich aus dem Umstand entnommen, dass einige Deutsche Amateurufunker auch mal den Sohn sprechen lassen. Ist ja auch mal so, dass man als Amateurfunker die Familie des andern kennt und dann is der Amateurfunk da auch schon mal zu einer Art telefonat geworden mit fragen wie "Wie gehts dir in der Schule" worauf der Sohn des anderen Antwortet.

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Auszug aus dem AFuG (Amateurfunkgesetz) § 9 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.

entgegen

a)

§ 3 Abs. 3 oder

b)

§ 5 Abs. 4 Nr. 2

eine Amateurfunkstelle betreibt oder

2.

entgegen § 5 Abs. 5 Satz 2 eine Nachricht übermittelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe b mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Regulierungsbehörde.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Wenn auf dem Amateurfunk ein zwölfjähriger rumfunkt wird es nicht lange dauern bis die Regulierungsbehörde die Position ausmisst und dann zu Besuch kommt. Funk ist in DE sehr streng reguliert und überwacht.

Fazit: nimm ihm dass Teil ab!

Derzi  05.02.2019, 12:05

P.S. Strafmündig hin oder her, Eltern haften für ihre Kinder!!

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Bitterkraut  05.02.2019, 12:14
@Derzi

Nein. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sippenhaft ist abgeschafft.

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