Was ist der genaue Unterschied zwischen einer Honorarkraft, Freiberuflern, Selbstständigen und Nichtselbstständigen?

Eine Grundschule möchte eine stundenweise Kraft mit Fördermitteln einstellen lassen, die über den Förderverein mit Fördermitteln der Stadt bezahlt werden soll.

Der Förderverein gilt laut Förderantrag als Träger.

Wie muss der Arbeitsvertrag und die Arbeit gestaltet sein, damit nicht der Verein sich um Lohnsteuer, Abgaben, Anmeldung beim Finanzamt und Versicherungen kümmern muss, sondern die Hilfskraft selbst?

Was muss im Vertrag stehen? Der Förderverein kann Personalverwaltung nicht leisten, die Schule will dies auch nicht.

Wenn der Verein in jedem Fall verpflichtet ist, sich um Abgaben und Anmeldungen zu kümmern, wird der Vertrag nicht zustande kommen und die Fördermittel werden an die Stadt zurück gezahlt.

Gibt es eine Möglichkeit, die Kraft als Honorarkraft einzustellen, so dass diese Kraft sich selbst um die Formalitäten kümmern muss?

Es handelt sich um keine Lehrkraft, sondern eine Person, die hier und dort Kinder beaufsichtigt, spielt, vorliest etc.

Ist das zu bewerkstelligen, so dass der Verein ausschliesslich die Stunden bezahlt? Kann man den Bewerber z.B. vertraglich festnageln, die Anmeldungen beim Finanzamt, Versicherungen etc dem Verein vor Arbeitsantritt nachzuweisen?

Welchen Status muss der Bewerber dann haben? Selbständiger? Der Verein kann in keinem Fall Lohnabrechnungen erstellen, dazu fehlt es an kundigen Helfern und Zeit.

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Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

Autohändler, Autoverkäufer, Autoverkauf, Finanzamt, Gewährleistung, Privatverkauf, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer, Auto und Motorrad
Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf einen Studenten "A", der neben seinem Studium keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dieser Student hat einen Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) im Jahr. Zwar geht Student "A" keiner beruflichen Tätigkeit nach, er engagiert sich aber ehrenamtlich in 2 Organisationen.

  1. Organisation ist ehrenamtlich, daher nimmt Student "A" die Ehrenamtspauschale (720€) in Anspruch.
  2. Organisation ist ehrenamtlich mit einem pädagogischen Hintergrund, daher nimmt Student "A" die Übungsleiterpauschale (2400€) in Anspruch.

Angenommen Student "A" verdient in beiden Organisationen jeweils mehr als die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale ermöglicht, muss Student "A" dann Steuern zahlen? Oder tritt dann der Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) in Kraft, wodurch Student "A" keine Steuern zahlen muss, da er immer noch unter dem Steuerfreibetrag liegt?

Erweiterung der Frage: Wenn Student "A" in den Semesterferien einen Monat als Festangestellter in der 2. Organisation arbeitet und 2.500€ verdient, ist dieser Betrag dann unabhängig von der Übungsleiterpauschale und zählt direkt in den Steuerfreibetrag?

Entschuldigt die wirre Fragerei, aber gerade hinsichtlich ehrenamtlichen "Aufwandsentschädigungen" und dem Zusammenspiel als Student sind im Internet keine klaren Antworten für den oben genannten Fall zu finden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße,

Hummelxy

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Student
Dokumentenmanagement-System (DMS): Bitfarm-Archiv auf einem Linux-Server installieren?

Hallo, ich würde das Dokumentenmanagement-System (DMS) Bitfarm-Archiv gerne auf einem Linux-Server installieren. Der Hersteller schreibt, dass Linux als Datenbankserver verwendet werden kann und teilweise auch als Fileserver.

Hierzu habe ich zwei Fragen:

  1. Wie soll die Installation auf einem Linux-Server funktionieren, wenn ich im Downloadbereich nur Installationsdateien für Windows-Systeme finde?
  2. Ist es so, dass der Datenbankserver die Metadaten (Dateiänderungen usw.) speichert und der Fileserver die eigentlichen Dateien? Wie kann denn die Revisionssicherheit dann sichergestellt werden, die in der Buchhaltung so wichtig ist, oder kann man auf einzelne Dokumente im Fileserver nicht direkt von außen zugreifen (etwa mit dem Windows Explorer)?

Danke!

Auf der Herstellerseite steht:

Welche Plattformen werden unterstützt?
bitfarm-Archiv DMS benötigt auf der Serverseite einen Windows Server ab 2008 R2 SP2, 2012 oder 2016. Bei sehr kleinen Installationen (z.B. 5 Benutzer Büro) kann auch Windows 7, 8 oder 10 als "Server" eingesetzt werden. Linux kann als Datenbankserver für MySQL und mit Einschränkungen auch als Fileserver benutzt werden. Die Standardempfehlung lautet aber bei mittleren Installationen, einen handelsüblichen Server oder VM mit Windows-Betriebssystem einzusetzen. Linux ist dazu nicht erforderlich.
Clientseitig wird ebenfalls Windows verwendet, alle Windows-Versionen ab Windows 7 sind kompatibel. Der Client ist auch terminalserverfähig. Es gibt außerdem die installationsfreie Zugriffsmöglichkeit über den Browser (Web-Viewer), sowie eine App für Android und iOS.
Quelle: https://www.bitfarm-archiv.de/dokumentenmanagement/faq.html
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Gewerbeabmeldung - Was muss ich bei dem Fragebogen des FA beachten?

Hallo,

ich habe mein Gewerbe abgemeldet. Nun erhalte ich vom Finanzamt einen Fragebogen, welchen ich ausfüllen soll. Kurz zum Hintergrund: Mein Hobby ist das Basteln von Schmuck, um zumindest etwas der Materialkosten wieder rein zu bekommen, habe ich vor ein paar Jahren ein Gewerbe angemeldet, damit ich den Schmuck zum Verkauf anbieten kann. Dies habe ich als Nebenerwerb zu meinem VZ Angestelltenverhältnis praktiziert. Nachdem ich mir das also alles angeguckt habe, muss ich doch feststellen, dass die laufenden Kosten einfach zu hoch sind und es sich nicht lohnt, ich sogar drauf zahle.

Ich möchte das Gewerbe komplett aufgeben, es wird nichts übergeben oder veräußert. Ich habe hier noch etwa 100 Euro an Material liegen, welches ich als Gewerbetreibender angeschafft habe. Ich habe auch Werkzeuge, diese wurden von mir als Privatperson angeschafft, als es noch ein reines Hobby, also vor Gewerbeanmeldung, war. In 2019 habe ich noch keinen Umsatz erzielt. Die Steuererklärung für 2018 habe ich bereits abgegeben.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann mein X bei "Aufgabe" setzen muss? Dann gebe ich den Materialwert an, der in mein Privatvermögen geht? Zählen die "alten" privat gekauften Werkzeuge auch zu meinen Wirtschaftsgütern, muss ich diese angeben?

Auf der letzten Seite befindet sich noch eine Tabelle "Künftig werden folgende Einkünfte erzielt". Trage ich dort mein Jahresgehalt meiner VZ Stelle ein?

Ich bin ein so genannter "Kleinunternehmer" und unterliege nicht der USt. Pflicht. Muss ich dennoch eine USt. Erklärung abgeben? Bisher musste ich das nie machen.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe

Viele Grüße

Arbeit, Recht, Finanzamt, Fragebogen, Gewerbe, Wirtschaft und Finanzen
Wann handelt es sich um eine Betriebsunterbrechung in der Landwirtschaft?

Hallo zusammen.

Vor 12 Jahren haben wir im Zeitraum von 2-3 Jahren unseren Betrieb aufgrund horrender Schulden aufgegeben und Stall, Vieh, Maschinen und einen Großteil der Flächen verkauft. (Ein sofortiger einmaliger Verkauf ist in der Landwirtschaft auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht möglich) Glücklicher Weise sind noch 2-3 ha bei der Entschuldung übriggeblieben. Es wurde aber übersehen eine offizielle Betriebsaufgabe zu erklären, da es für alle klar war dass es aus ist und keiner wusste, dass es noch steuerrechtlich relevant sein würde.

"In der Land- und Forstwirtschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen die Grundstücke mit den Wirtschaftsgebäuden und der bewirtschaftete, im Eigentum des Land- und Forstwirts stehende Grund und Boden."

-So die gefundene Definition im Internet

Ein ruhender Betrieb muss laut Steuerrecht die Tätigkeit jederzeit wieder aufnehmen können deswegen müssen die wesentlichen Betriebsgrundlagen zu jeder Zeit der Stilllegung vorhanden sein.

Wirtschaftsgebäude sind keine mehr vorhanden, da alle verkauft.

Was ich nicht gefunden habe:

Reicht es zur Betriebsruhe/Betriebsunterbrechung nur eine der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu erhalten oder müssen zur Betriebsruhe alle wesentlichen Betriebsgrundlagen erhalten sein? Also würden 2ha verpachtete Flächen überhaupt eine Betriebsruhe begründen? Oder kann man mit dem Verkauf des Betriebs auch inoffiziell die Aufgabe sehen?

Sind natürlich mit einer Steuerberaterin in Kontakt, nur sind das jetzt meine Gedanken und möchte mir noch paar Meinungen einholen.

Geldanlage, Steuern, Landwirtschaft, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Finanzierung, Steuerklasse, Steuerrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wann gilt ein landwirtschaftlicher Betrieb rein juristisch als aufgegeben?

Hallo,

wir stehen bei uns vor folgendem Problem:

Wir hatten früher bei uns eine Land- und Forstwirtschaft zuhause, bei welcher 2005-2007 Insolvenz angemeldet wurde und alles, also Betriebsgebäude (Kuhstall), 90% der Flächen und Maschinen verkauft wurde. Es war auch nie beabsichtigt wieder einen Betrieb aufzunehmen. 3 übriggebliebene kleine Flächen ( es wurde davon ausgegangen, dass nichts übrigbleibt um die Schulden zu tilgen) wurden dann verpachtet. Vom ursprünglichen Betrieb sind also nur noch ca. 2-3 ha verpachtete Wiese übrig. Für uns war immer klar, dass die Landwirtschaft aufgegeben wurde, da ja nichts mehr vorhanden ist womit man eine reale Landwirtschaft betreiben könnte.

Zusätzliche kam noch die schwere Krankheit der Mutter seit 2001 hinzu (sie war Eigentümer des Betriebs) welche dann 2010 starb, sie konnte den Betrieb also auch zu keinem Zeitpunkt selber führen und es war auch nie daran zu denken. Ziel war immer die Entschuldung durch den Verkauf der kompletten Landwirtschaft.

So jetzt wollten wir eine Wiese an die Stadt verkaufen, da sie dort Bauland erschließen will. Und jetzt kommt das Finanzamt und behauptet dass der Betrieb ja offiziell nie aufgegeben wurde und die 2 übrigen ha von der Landwirtschaft noch im Betriebsvermögen wären. Das heißt wenn wir die Wiese an die Stadt verkaufen müssten wir erstmal 150.000€ steuern zahlen, da Entnahme aus dem Betriebsvermögen.

Auch wussten wir damals nicht dass man eine offizielle Aufgabe erklären müsste. Wir waren natürlich vor den Kopf gestoßen, da eigentlich ein Blinder mit Krückstock sehen müsste dass damit keine reale Landwirtschaft mehr betrieben werden kann.

Gibt es ohne offizielle Auflösung des Betriebs noch andere Anzeichen um juristisch zu klären, dass der Betrieb aufgegeben wurde?

Wohne in Südbayern, falls das Recht hier anders ist, hoffe mir kann wer weiterhelfen.

Geldanlage, Landwirtschaft, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Finanzberater, Steuerberater, Steuerrecht
Erbschaft aus dem Ausland und das Finanzamt?

Hallo zusammen,

hier kurz die Ausgangslage:

  • Ich lebe und arbeite in Deutschland und bin nun alleiniger Erbe laut Erbfolge.
  • Der Verstorbene lebte und arbeitete im Nicht-EU-Ausland und war noch nie in Deutschland.
  • Der Tod ist nun 7 Monate her und ein richtiges Erbe war mir nicht bekannt. Nun bin ich in die Wohnung des Verstorbenen gereist (gehörte ihm auch nicht) und habe vor Ort einen gesparten Barbetrag in fünfstelliger Höhe gefunden (innerhalb des Erbschaftsteuerfreibetrages!).

Nun meine Fragen:

  1. Muss ich den Betrag dem Finanzamt hier melden? Sie werden ja vermutlich davon erfahren, wenn das Geld auf meinem Konto landet (Banken melden ja sowas). Aber besteht für solche Situationen Meldepflicht?
  2. Laut Gesetz muss ich ja mein Erbe innerhalb von 3 Monaten dem Finanzamt melden. Jetzt sind es schon 7, doch das Erbe war mir früher einfach nicht bekannt. Ist es ein rechtliches Problem für mich, falls ich es nun melde?
  3. Welche Dokumente wird das Finanzamt verlangen? Ich kann nämlich nichts Notarielles vorweisen, bzw. müsste es im Ausland zusätzlich beantragen. Kommen da Fragen auf, dass ich die Höhe des Barbetrages irgendwie nachweisen muss oder Ähnliches? Welche Angaben muss ich über die verstorbene Person machen, denn die ist ja dem FA auch nicht bekannt.

Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation gehabt oder kennt sich da aus? Danke schon mal für die Antworten!

Ausland, Recht, Erbrecht, Erbe, Erbschaft, Finanzamt, Wirtschaft und Finanzen
Betrugsmasche: Spenden an soziale Einrichtung?

Ich würde gerne wissen, ob dies eine bekannte Betrugsmasche ist und/oder was damit bezweckt werden könnte:

In einer sozialen Einrichtung wird ein Anruf entgegengenommen:
Es meldet sich jemand einer Behinderten-/Blindenwerkstätte und fragt, ob man eine Spende erhalten wollen würde.

Laut eigener Ansage sei man eine Werkstatt für Blinde(?) und verkaufe selbsterstellte Bürsten u.ä. Haushaltsgegenstände.

Einer der Kunden(!) dieser Werkstätte wolle nun einer sozialen Einrichtung etwas spenden und er fragt im Namen des Kunden nun an, ob man selbst berechtigt sei, Spendenquittungen auszugeben und ob man Interesse habe.

Die Nachfrage, aus welchem Grund man ausgerechnet diese soziale Einrichtung anrufe und ob man eine Verbindung zum Ort habe, wurde beantwortet, dass man sich eben im süddeutschen Raum umschaue, weil der Kunde auch aus Süddeutschland stamme (allerdings ist nur das Bundesland gleich - es ist nicht der gleiche Landkreis oder gar die gleiche Stadt). Nun habe man im Internet einfach mal geschaut und zufällig diese Einrichtung ausgewählt?

Der Vollständigkeit halber: Die Einrichtung hat inhaltlich nichts mit Behinderten oder Blinden zu tun, sondern kommt aus einer anderen sozialen Sparte und es steht keine Riesenorganisation dahinter, auch keiner der großen Träger (Stadt, Kirchen, DRK...). Die Einrichtung gehört zu einem Verein.

Der Anruf kam aus einer völlig anderen Region in Deutschland, die Nummer wurde zwar angezeigt, scheint aber - laut Internet - nicht auffällig zu sein. Eine normale Privatnummer?

Die ganze Vorgehensweise wurde als schräg empfunden. Warum sollte jemand von einer Behinderten-/Blindenwerkstatt einen Kunden haben, der irgendeiner(!) sozialen Organisation, zu der er null Bezug hat, die inhaltlich gar nicht passt und die er zufällig(?) im Internet ausfindig gemacht hat, eine Summe spenden? Es gibt hunderttausend soziale Organisationen, warum sucht der Kunde sich nicht selbst etwas aus?

Ingesamt: Die Anfrage wurde wegen "Dubiosität" abgelehnt.

Meine Fragen dazu:

Ist das eine (bekannte?) Masche?
Was könnte dahinterstecken?
Oder ist der sozialen Einrichtung jetzt tatsächlich eine Spende (in unbekannter Höhe) durch die Lappen gegangen?

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Anonyme Anzeige beim Finanzamt gegen mich ohne Beweise (um mich bewusst zu belasten), kommt etwas auf mich zu?(unschuldig!)?

Hallo, mir hat heute jemand angekündigt  mich kommende Woche beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung bzw. des Verdachts zu melden.

Er ist in der Nachbarschaft bekannt als „Alles Melder“ und als großer „Neider“ oder wie aucch immer man das nennen soll..

Ich arbeite 42Std./Woche als Klempner und habe mir jetzt nen 14.000€ teuren BMW gekauft..Das ich den ohne Kredite usw. kaufen konnte hat sich wohl zu ihm rum gesprochen..

Das ganze mit meinem „einfachen“ Job zu bezahlen kann er sich anscheinend einfach micht vorstellen.

Ich bin mir sicher das er mich wirklich meldet (glaubt mir der Herr ist so).

Ich habe 0,0 zu befürchten, mache jedes Jahr meine Steuer beim Berater und verdiene nirgends etwas nebenbei o.ä.

Die können gerne in meine Konten rein gucken.

Ich habe nur sooo wenig Lust und auch Zeit dem Finanzamt falls die dem nachgehen zig Kontoauszüge, Abrechnungen und was die noch so alles sehen wollen einzureichen..

Nun zu meinen Fragen:

-Er wird die Anzeige sicher Anonym abgeben, wie wahrscheinlich ist es das das Finanzamt dem nachgeht und mich überprüft??

-Überprüfen sie auch bei einfachem Verdacht ohne Beweise? (Beweise kann er keine haben weil es keine gibt).

-Kann ich ihn verklagen wenn rauskommt das bei mir alles sauber ist? (Was auch passieren wird) Auch wenn er Anonym anzeigt?

-Allgemein wie ratet ihr mir damit nun umzugehen? Mein Alltag ist Anstrengend genug und wenn jetzt das Finanzamt zig Unterlagen von mir haben will hat er echt geschafft was er wollte, nämlich mir ne Menge Stress zu bereiten (ohne Beweise).

Falls ihr euch fragt warum er mir das androhte: Mein Auto stand für 5 min mit der Stoßstange ca. 1,35cm in seiner Hofeinfahrt:-)  (wodurch man immer noch ohne probleme einfahren kann, und nen Auto hat er noch nicht einmal)

Danke im vorraus

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Bundeswehr: Fahrtkosten zurückholen oder ähnliches möglich?

Schönen guten Tag liebe Community!

Zuerst möchte ich sagen, dass ich wirklich wenig Ahnung von dem Thema habe, obwohl ich mich schon gut durchgelesen habe. Eventuell weil man sehr viel verschiedenes liest. Deshalb jtz nochmal kurz gefragt für die, die es mir beantworten können.

Kurz das Problem: Meine Ausbildung beginnt demnächst und ich muss dafür 3 Jahre 800km+ von Zuhause weg. Ich wohne auch noch bei meinen Eltern mit 19 und habe keine Frau, jedoch Freundin, weshalb Trennungsgeld ja schonmal nicht in Frage kommt. Jedoch möchte ich, auch wenn es nur einmal im Monat oder jede zwei, gerne Nachhause. Würde das gehen? Wenn ja, dann -

  • Wie oft kann die Bundeswehr mir die Fahrt nach Hause mit einem Zugticket ermöglichen?
  • Kann man das Ticket in Geld tauschen, um z.B. seine Spritkosten damit zu decken, wenn man sich für das Autofahren entscheidet? Wenn ich das richtig gesehen habe, kann sogar ein Kurzsteckenflug für mich günstiger sein, was ja auch eine win-win Situation wäre.
  • Ich habe auch gelesen, dass man die einfache Fahrt(nur hin) in der Steuererklärung angeben kann und somit Recht auf 0,30€ pro gefahrenen Kilometer hat. (Bis 4500€, sonst verlangen sie wohl Nachweise) Ist das alles so richtig?

Ich würde mich wirklich über jede Antwort von euch freuen!

Liebe Grüße.

Finanzen, Steuern, Bundeswehr, Ausbildung, Steuererklärung, Einkommensteuer, Fahrtkosten, Finanzamt, Fahrtkostenerstattung, Bundeswehr-Karriere, Bundeswehr-Ausbildung

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