Bewerbungsschreiben Finanzamt so in Ordnung?

Ich möchte beim Finanzamt für ein duales Studium zum Diplom- Finanzwirt bewerben. Könntet ihr mir sagen, ob ich dieses schreiben so verwenden kann? Ich finde es etwas lang....Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Internetseite der Stadt Hamburg bin ich darauf aufmerksam geworden, dass sie im kommenden Jahr Auszubildende im Rahmen eines dualen Studiums zum diplomfinanzwirt einstellen.Da ich mich gerne fachlich sowie beruflich Weiterqualifizieren möchte und meinen Verantwortungsbereich im täglichen Berufsleben erweitern möchte, nutze ich die Chance und bewerbe mich bei Ihnen.in der gymnasialen Oberstufe habe ich durch die Fachrichtung Wirtschaft bereits Erfahrungen in dem Bereich Wirtschaft und steuerpolitik gemacht. Durch meine Ausbildung und anschließende Berufserfahrung bei der Zollverwaltung konnte ich dieses Kenntnisse vor allem im Bereich der Steuern vertiefen und habe für mich einen beruflichen Interessenschwerpunkt entdeckt. Außerdem hat mir die Arbeit in der Verwaltung seh viel Spaß bereitet, da man nach Maßgabe der Gesetze arbeitete, sich somit an genaue Vorgaben halten musste, das Arbeitsfeld selbst aber immer abwechslungsreich blieb. Durch meine Zeit bei der Bundeswehr, dem Zoll und das langjährige spielen von Fußball im Verein hat sich meine teamfähigkeit, Zielstrebigkeit und Organisationsfähigkeit sehr zum positiven entwickelt. Aufgrund meiner guten Auffassungsgabe als auch dem Bedürfnis immer Neues lernen zu wollen, sehe ich mich den Anforderungen des Studiums und der sich ergebenden berufsmöglichkeit gewappnet. Vom Beruf des steuerinspektors verspreche ich mir eine interessante Tätigkeit bei der ich meine bereits vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse weiter vertiefen und einsetzen kann. Der Wechsel zwischen Theorie und Praxis ist mir sehr wichtig, da mir durch die Verknüpfung das verinnerlichen der Theorie viel einfacher gestaltet. Über eine Einladung zum Auswahlverfahren freue ich mich.

Bewerbung, Finanzamt
Finanzamt verliert Steuererklärung und sämtliche Belege?

Wir sind im letzten Dezember umgezogen, haben beim alten Finanzamt direkt nach Ummeldung auch die Aktenübergabe mit unserer neuen Anschrift mitgeteilt.
Am 21.02. haben wir unsere Erklärung online abgegeben, zwei Tage später sind die Unterlagen zu Werbungskosten, etc. mit unterschriebener Erklärung auch auf dem Postweg ans Finanzamt gegangen. Dabei haben wir auch eine neue Steuernummer beantragt.

Nach dem ich bis Anfang Mai nichts gehört hatte, habe ich mal nachgefragt, das Finanzamt am neuen Wohnsitz teilte mir darauf hin mit, dass das alte Finanzamt die Angabe der Steuerakte vor gut einer Woche in die Wege geleitet hat, die neue Steuernummer wurde mir schon einmal mitgeteilt.
Vor zwei Wochen rief mich dann eine sehr nette Mitarbeiterin aus dem neuen Finanzamt an, sie habe unsere Akte nun erhalten, allerdings fehlt unsere Erklärung darin. Ich habe ihr dann noch einmal mitgeteilt, dass diese von uns an das neue Finanzamt gesendet worden ist, samt allen Belegen. Sie wolle sich drum kümmern. Beim alten Finanzamt habe ich nun auch noch einmal angerufen, nein, auch bei denen ist unsere Erklärung nicht.
Letzte Woche, ich hatte nichts mehr von beiden Finanzämtern gehört, habe ich beim neuen Finanzamt nachgeharkt, unsere Steuererklärung und auch unsere Unterlagen sind nicht mehr aufgetaucht. Wo auch immer sie verloren gegangen sind. Weder die elektronisch übermittelte Datei ist da, habe ihr die Telenummer gegeben, nichts... Und was noch schlimmer ist, alle Belege zu den Werbungskosten sind nicht da. Haben per EInschreiben versendet und ich kann ja auch sehen, dass es abgegeben worden ist. Wir sollen die Erklärung noch einmal übermitteln, unterschreiben und mit Belegen zum FA schicken.

Habe ich am selben Tag PERSÖNLICH bei unserem zuständigen Mitarbeiter gemacht. Nun frage ich mich, wie soll da irgendwas anerkannt werden, von den Werbungskosten und Umzugskosten, wenn kaum noch Belege da sind. Habe blöderweise nicht alles vorher kopiert und einige Originale abgegeben. Und wie lange dauert es nun noch, bis sie das bearbeiten. Der Mitarbeiter meinte nur, liegt auf meinem Tisch, da muss noch ne Steuernummer umgespeichert werden und dann macht er das.

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, verloren
Schutz vor Strafe bei Anzeige von Schwarzarbeit?

Guten Morgen.

Meine Freundin (keine Deutschkenntnisse) arbeitet mehr als 8 Stunden am Tag in einem Eiscafe für 450€ (bekommt auf die Hand aber deutlich mehr).

Durch Arbeitszeiten, Geld und Verhalten der Chef´s bin ich der Überzeugung, das es sich hier um Schwarzarbeit handelt.

Meine Frage: Wenn ich mit Informationen zur Arbeitsagentur, Rentenversicherung oder Finanzamt gehe, kann dann auch meine Freundin belangt werden, Geld zurück zu zahlen? Oder kann ich mir vorher ein Schreiben geben lassen indem mir garantiert wird, das meine Freundin straffrei bleibt, da Sie die Angabe gemacht hat?!

Schwarzarbeit melden ist eine Bürgerpflicht

  • Bürgerpflicht bedeutet klar, dass Sie verpflichtet sind den entsprechenden Organen des Staates zu melden, wenn Sie konkrete Informationen über eine Straftat haben.1

  • Schwarzarbeit ist eine Straftat. Schwarzarbeit ist nicht nur Steuerhinterziehung. Schwarzarbeit ist auch Veruntreuung von Sozialgeldern.2

  • Kann ein Organ des Staates, sei es die Polizei, die Staatsanwaltschaft, die Arbeitsagentur oder das Hauptzollamt nachweisen, dass Sie von der Schwarzarbeit gewusst haben, können Sie dafür strafrechtlich belangt werden, wenn Sie die Straftat nicht gemeldet haben.3 Wo und Wie können Sie Schwarzarbeit anzeigen?

  • Wenn Sie konkrete Hinweise haben, dass in einem Betrieb oder auch einem Privathaushalt Schwarzarbeit betrieben wird, können Sie diese Hinweise bei jeder Polizeidienststelle melden. Auch bei den Arbeitsagenturen und beim Hauptzollamt, beim Finanzamt und bei Ihrer Krankenkasse gibt es Angestellte, die sich ausschließlich mit diesem Thema befassen und dafür zuständig sind. Informationen darüber, wer Ihr Ansprechpartner ist, hat immer der Telefonist in der Zentrale.1

  • Sie müssen keinen konkreten Hinweis haben. Auch wenn Sie nur einen Verdacht haben, sind die Behörden verpflichtet diesem Verdacht nachzugehen.2

  • In einem Telefonat können Sie den von Ihnen beobachteten Sachverhalt schildern und den Namen und die Adresse des Ortes, an dem die Schwarzarbeit stattfindet, nennen.3

  • Alternativ können Sie auch einen Brief mit dem Sachverhalt und den Daten der Schwarzarbeit an die entsprechenden Stellen schicken.4 Muss man seinen Namen und seine Adresse angeben?

  • Bei einer Anzeige einer Straftat bleibt es ihnen überlassen, ob Sie sich mit Name und Adresse registrieren lassen.1

  • Sie haben das Recht Ihre Anzeige anonym zu stellen.2

  • Man wird Sie fragen, wie Sie heißen und wo Sie wohnen. Sie können sich einen Namen und eine Adresse ausdenken. Sie können aber auch frei sagen, dass Sie nicht wollen, dass Ihr Name bekannt wird und das Sie gerne anonym bleiben wollen. Der Schutz einer anzeigenden Person ist in unserem Grundrecht verankert.3

  • Einfacher ist es Ihren Verdacht schriftlich an die Behörden zu übermitteln. Teilen Sie in dem Schreiben alles, mit was Sie wissen und schicken Sie den Brief mit einigen Kopien ohne Absender an mehrere Behörden.4

  • Finanzämter, Krankenkassen und die Rentenversicherung sind immer

Arbeit, Geld, Anzeige, Finanzamt, Schwarzarbeit
Bekomme ich Probleme mit dem Finanzamt?

Hallo liebe Community :), ich versuche mal meine Frage so genau wie möglich zu schildern... Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2016 über eine Internetseite (smartsteuer.de) einzureichen. Ich hatte im Jahr 2016 insgesamt zwei Arbeitgeber (Zeitarbeitsagenturen), da ich eine Überbrückung bis zu meinem Ausbildungsbeginn gebraucht hatte. Das erste Arbeitsverhältnis endete am 09.05.2016 und das darauffolgende Arbeitsverhältnis begann am 09.05.2016. Diese Internetseite meint nun, dass es Probleme mit dem Finanzamt geben wird, da sich die Arbeitsverhältnisse schneiden und es an sich zwei Arbeitsverhältnisse gleichzeitig sind (beide Vollzeit) und somit das zweite in die Steuerklasse 6 fällt (das erste Verhältnis fällt in Klasse 1, da ich ledig bin). Der ein oder andere frägt sich jetzt bestimmt was ich da für einen Mist rede. Also... das erste Arbeitsverhältnis ging zu Ende indem ich mich wegen Krankheitsfall für eine Woche entschuldigen musste, worauf man mir knallhart am Telefon gesagt hatte, ich solle mir eine neue Arbeit suchen. Am nächsten Tag war die Kündigung in meinem Briefkasten und ich habe die zweiwöchige Frist nicht eingehalten, also habe zwei Wochen (bis eben zum 09.05.2016) unentschuldigt gefehlt. Ich habe während der Frist mich bei einer neuen Zeitarbeitsagentur beworben und die hatten auch gleich einen Job für mich, welcher laut Vertrag am 09.05.2016 begann. Deswegen schneiden sich die Verträge. Ich weiß jetzt nicht was ich tun soll, da ich Angst habe, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme.... Bei Zeitarbeitsagenturen ist der Zahltag immer am 15. des Monats und ich habe somit am 15.06.2016 zwei Löhne bekommen (einmal die ausgezahlten Überstunden vom ersten (gekündigstes) Arbeitsverhältnis und einmal der Lohn vom zweiten).

Meint ihr, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekomme oder kann ich die Steuererklärung ohne Probleme abgeben? Ich meine, ich bin ja nicht gleichzeitig zu zwei Arbeitsstellen gependelt... Vielleicht kennen sich ein paar hier von der Materie besser aus wie ich und können mir sagen was Sache ist. Ich bin für jede Antwort sehr dankbar und wünsche euch noch einen schönen Tag und bis dann :)

Liebe Grüße :)

Steuern, Geld, Rechte, Steuererklärung, Einkommensteuer, Finanzamt, Rückzahlung
Finanzamt nach Umzug, Dauer der Bearbeitung?

Guten Morgen, ich wollte mal wissen, ob jemand auch nach dem Umzug schon einmal solche Probleme mit dem Finanzamt hatte?!

Wir sind im Dezember letzten Jahres in eine neue Stadt umgezogen, habe dann beim neuen Finanzamt auch zeitnah angefragt, wegen einer neuen Steuernummer. Die Antwort war: am einfachsten ist es, wenn Sie dieses bei der Abgabe der Steuererklärung machen.

Also habe ich Mitte Februar die Steuererklärung für 2016 per Elster abgesendet, das neue Finanzamt ausgewählt und die neue Steuernummer beantragt. Die Unterlagen, Belege zu Werbungskosten, etc. habe ich am nächsten Tag mit Einschreiben an das neue Finanzamt gesendet. Bis Mitte Mai habe ich vom FA nichts gehört, also habe ich mal nachgefragt, ob alles angekommen ist und wie lange die Bearbeitung noch dauern wird. Die Antwort war etwas überraschend: Wir haben erst Anfang Mai von Ihrem Umzug in unseren Zuständigkeitsbereich erfahren, die Aktenabgabe vom alten Finanzamt läuft seit dem 03. Mai. Wir können Ihnen also noch nichts zur Dauer sagen, teilen Ihnen aber gerne schon einmal Ihre neue Steuernummer mit...

Ich finde es alles ein wenig komisch, warum weiß das neue Finanzamt nichts von uns, obwohl per Elster und auch per Post alles da hin geht. Die Aktenübergabe dauert nun auch schon 1 Monat, was ja eigentlich bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes per Klick online sehr schnell erledigt sein sollte.

Da jetzt aber alle Ihre Steuererklärung abgegeben haben, werde ich wohl noch Monate warten müssen, obwohl ich ja im Februar immer eine der ersten war und ich früher auch immer spätestens im April meine Rückzahlung auf dem Konto hatte.

Dauer, Umzug, Finanzamt
Warum wird nachgefragt? Kriege ich jetzt Ärger mit dem Finanzamt?

Hallo!

Ich habe vor 2 Wochen meine Steuererklärung fertig gemacht und abgeschickt. Gestern hatte ich dann einen Brief im Briefkasten, dass das Finanzamt meine Abrechnungen/Belege sehen möchte. Zuerst war ich etwas verwundert, weil das in den vielen, vielen Jahren das erste Mal ist, dass ich zu einer Vorlage aufgefundert wurde und es sich ja auch um keine enormen Summen handelt (unter 200 € für Arbeitsmittel z.B.).

Ich bin also hin und habe die Unterlagen rausgesucht. Nun ist es so, dass ich einige der Belege (KAssenzettel) nicht mehr finden kann. Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob ich diese nicht vielleicht mitgeschickt habe (aber in diesem Fall würde das Finanzamt ja natürlich nicht nachfragen, oder?! Wäre ja unlogisch...). Ich habe alle Untelragen noch aus den verganegnen Jahren und auch schon SAchen für die ERklärung im kommenden Jahr geammelt - aber die von der jetzigen sind teilweise nicht mehr da bzw. müssen irgendwo anders sein?!? Ich hatte ja einige Unterlagen bereits mitgeschickt, aber halt nur die "Wichtigsten" (Steuerbescheinigungen, KV-Belege usw.)...

Ich habe nun alles was ich halt (noch) hatte zusammengesucht und gestern noch zur Post gebracht. Ich habe außerdem nun Belege eingereicht die ich vorher gar nicht mit einberechnet hatte, weil es Kleinstbeträge waren - einfach damit sie mir glauben dass ich halt wirklich so Kosten hatte. Außerdem ein Begleitschreiben wo ich halt das "Nicht-mehr-Auffinden" einiger Belege erläuterte. Ich habe jetzt irgendwie voll Angst, dass ich Ärger kriege denn normal ist ja jeder dazu verpflichtet die Belege aufzuheben und nachzuweisen. Wie gesagt mache ich das ja auch - im Normalfall sogar sehr gewissenhaft! Ich ahbe noch Sachen von vor 9 Jahren hier rumliegen...

Meint ihr ich kriege Ärger? Bin bei sowas immer total ängstlich - habe jedes Jahr auch Angst irgendwas falsch zu machen oder falsch auszufüllen. Das jetzt ist ein absoluter Horror für mich. "Warum wollen die alles sehen - habe ich was falsch ausgefüllt?" - solche GEdanken gehen mir durch den KopF! Ich suche heute nochmal nach den sch* Belegen aber was ist wenn ich die nicht mehr finden sollte???

Finanzen, Steuern, Geld, Ärger, Finanzamt, Sorgen
Auto-Leasing für Student mit Gewerbeschein & Minijob?

Hallo!

Ich habe mich schon einige Zeit in das Thema eingelesen, aber blicke glaube ich immer noch nicht richtig durch.

Kurze Vorgeschichte: Ich studiere im Moment, habe einen 450€ Minijob und verdiene nebenbei noch Geld als Freiberufler mit Gewerbeschein. So komme ich im Jahr auf ca. 9.000€ (450€ x 12 Monate + 3.600€ aus dem Gewerbe). Die steuerliche Freigrenze liegt aktuell bei 8.820€, unter die ich auch nach Abzug von Studiengebühren etc. kommen sollte.

So jetzt meine Frage zum Leasing, bzw. der Frage ob es für mich überhaupt einen Sinn macht:

Als Beispiel: Nehmen wir an ich würde mir ein Auto mit einem Bruttolistenpreis von 28.800€ zu einer Leasingrate von 260€ brutto monatlich leasen. Hinzu kommen Kosten für die Versicherung, Sprit etc. in Höhe von bsp. 200€ monatlich.

Insgesamt hätte ich dann monatliche Kosten von 460€ brutto.

Da ich das Fahrzeug nur zu 30 - 40% gewerblich Nutzen würde, würde ich die 1% Regelung für die Versteuerung wählen.

Also 280€ x 12 Monate = 3.360€ die am Jahresende zusätzlich versteuert werden müssten. Im Endeffekt hätte ich dann einen zu versteuernden Gewinn von 12.360€ (5.400€ Minijob + 3.600€ Gewerbe + 3.360€ Leasing).

Ist es jetzt richtig, dass man die gesamten Leasingraten und Kosten für Versicherung & Sprit vom Gewinn abziehen kann? Also 12.360€ - 460€ x 12 Monate, und würde dann auf einen verbleibenden Gewinn von 6.840€ kommen? Dann würde ich ja deutlich unter der Freigrenze liegen und müsste keine weiteren Steuern mehr zahlen?

Ich denke aber eher, dass ich einen Denkfehler habe. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen!

Liebe Grüße :)

PS: Die Zahlen sind nur als Beispiel gedacht. Ich habe mich noch nicht wirklich nach einem Leasingfahrzeug umgeschaut!

Auto, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Gewinn, Leasing, Student
Wie sicher ist der berechnete Betrag über Elster?

Seit den letzten Jahren erstelle ich meinen Lohnsteuer-Jahresausgleich über das Elster-Programm über´s Internet.

Bisher hat es mit der Geld-Rückerstattung immer geklappt und die Summe, welche ich zurück erstattet bekam hat auch immer gepasst, manchmal kam sogar mehr zurück, als errechnet.

Dieses Jahr jedoch behaupten die Sachbearbeiter vom Finanzamt, dass ich etwas zurück zahlen soll. Zwar nur einen lächerlicher Betrag, aber die Elster hat mir ausgerechnet, dass ich Geld zurück erstattet bekommen würde.

Mir ist auch aufgefallen, dass das Finanzamt den Steuerfestsetzungs-Betrag höher angesetzt hat, als bei Elster angegeben ist. Und genau deshalb ist dadurch die Differenz entstanden, welche ich zurück zahlen soll.

Ich habe bereits Einspruch erhoben und einen Brief erhalten, wo das Finanzamt eigentlich nicht zustimmt, aber ich nochmals die Möglichkeit habe zu erläutern, um was es genau geht. Bei meinem Antwortbrief habe ich auch den errechneten Betrag von Elster mit beigefügt.

Meine Fragen:

  1. Wie genau wird denn der Steuerfestsetzungs-Vertrag errechnet? Gibt es da eine offizielle Tabelle / Formel?

  2. Bin ich mit der Steuerklasse 1, ledig, ohne Kinder und Nebeneinkünften eigentlich überhaupt verpflichtet einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen? Falls nicht, werde ich mir in Zukunft diesen nervigen Aufwand ersparen.

Danke schon mal für Eure Antworten!

Finanzen, Steuern, Recht, Finanzamt, Rückzahlung

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