ich habe 2013 ein Ackerland verkauft, das ich geerbt habe, Preis war 2300 Euro was bekommt das finanzamt?

3 Antworten

Entscheidend ist, ob das Ackerland früher einmal aus dem Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögen entnommen wurde.

Wenn ja, ist der Acker Privatvermögen, und für die 10- Jahresfrist gilt der Zeitpunkt der Entnahme.

Wenn nein, handelt es sich um den Verkauf von Betriebsvermögen, und die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufserlös wäre Gewinn und möglicherweise Veräußerungsgewinn und wegen des Freibetrages steuerfrei.

Kommt drauf an, wie lange es der Erblasser in seinem Eigentum hatte. Könnte komplett steuerfrei sein.

Je nach Deinen Verhältnissen...garnichts...sprich mit einem Steuerberater darüber!