Gegen den Einkommenssteuerbescheid 2013 habe ich zweimal Einspruch eingelegt, dann ging das zur Rechtsbehelfsstelle. Nun kam ein Schreiben von denen, teils würde meinem Einspruch stattgegeben werden. Dafür soll ich das unterschreiben:
"Ich betrachte den Einspruch für erledigt, wenn dem Rechtsbehelfsantrag entsprechend den Ausführungen Ihres Schreibens vom .... entsprochen wird."
Das Finanzamt hat beide Male (nach den zwei Bescheiden) alles schon bekommen, dann kam, immer mit ein paar Tagen Verspätung nach dem die Zahlungsfrist abgelaufen war und ich bereits bezahlt hatte, die Genehmigung zur Aussetzung der Vollziehung. Was natürlich Quatsch ist, da sie das Geld schon hatten.
Nun frage ich mich, und Euch ;-), wenn ich das unterschreibe, werden sie mir die zu viel berechneten Beträge mit Zinsen für die über zwei Jahren zurück überweisen, oder hebt sich das auf?